Steuergünstige Wohnsitzländer
Empfohlene Nicht-EU Wohnsitzstaaten in Europa
Wollen Sie in Europa leben, aber außerhalb der EU? Dann könnten diese steuerlich attraktiven Wohnsitzländer für Sie interessant sein.
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🇦🇩 Andorra
Maximal 10% Steuern
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🇬🇪 Georgien
Auslandseinkünfte steuerfrei
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🇬🇮 Gibraltar
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🇬🇬 Guernsey
20% Einkommensteuer bzw. £40T - £300T Pauschalsteuer, Körperschaftsteuer 0%, Veräußerungserlöse steuerfrei
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🇮🇲 Isle of Man
20% Einkommensteuer bzw. £200T Pauschalsteuer, Körperschaftsteuer 0%, Veräußerungserlöse steuerfrei
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🇯🇪 Jersey
20% Einkommensteuer bis £500T, 10% bis £1 Mio, dann %1, Körperschaftsteuer 0%, Veräußerungserlöse steuerfrei
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🇲🇩 Moldau
Auslandseinkünfte steuerfrei
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🇲🇨 Monaco
0% Steuern
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🇲🇪 Montenegro
Max. 15% Steuern
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🇲🇰 Nordmazedonien
10% Steuern
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🇹🇷 Nordzypern
De facto keine Steuern auf Einkünfte aus ausländischer Quelle
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🇨🇿 Tschechien
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🇨🇭 Schweiz
Pauschalbesteuerung ab Sfr. 400T Lebenshaltungskosten und Sfr. 10 Mio Vermögen möglich.
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🇷🇸 Serbien
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🇬🇧 UK
Auslandseinkünfte steuerfrei in den ersten 7 Jahren. Non-Dom Status.
So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen
Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland.
Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.
Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.
Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.
Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)
Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.
Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung ins Ausland beraten
Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung ins Ausland und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach Spanien, UK, Irland oder Malta (oder in anderes hier empfohlenes Land) im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?
Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland zu sprechen.
Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug ins Ausland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung ins Ausland sind.
Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft im Ausland.
Die Wohnsitzverlagerung ins Ausland kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.