Wohnung in Deutschland trotz Wohnsitz im Ausland

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, behalten aber Haus oder Wohnung in Deutschland weiter, unterliegen Sie Steuerpflichten. Je nachdem, wie Sie Ihre Wohnung nutzen, können diese unterschiedlich ausfallen und unterschiedliche Steuerlasten begründen.

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Auswandern Wohnsitz in Deutschland behalten, geht das? Ja, aber eine Wohnung in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland hat Steuerpflichten zur Folge. Daher ist für die Steuergestaltung wichtig, sich bei einem Umzug ins Ausland mit den verschiedenen Möglichkeiten auseinanderzusetzen und rechtzeitig zu klären, wie Sie mit der Wohnung verfahren möchten. Wenn Sie die Wohnung in Deutschland behalten wollen, ohne dafür Steuern zu zahlen, ist dies nur unter bestimmten Umständen möglich.

 

Wohnsitz und Steuerpflicht

Wer in Deutschland einen Wohnsitz hat, ist im Land unbeschränkt steuerpflichtig. Der Wohnsitz kann Ihre Wohnung sein, es kann sich um ein Haus handeln, aber auch um ein für das Dauerwohnen ausgestattetes Zimmer.

Kann ich in Deutschland gemeldet sein und im Ausland wohnen?

In Deutschland gemeldet im Ausland leben: Ja, aber behalten Sie Ihre Wohnung, obwohl Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, unterliegen Sie in Deutschland zunächst einmal weiter der unbeschränkten Steuerpflicht. Das bedeutet natürlich nicht, dass Sie Wohneigentum bei Umzug ins Ausland automatisch verkaufen müssen. Es kommt steuerlich nur auf die Frage an, ob die Wohnung als Ihr Wohnsitz angesehen werden kann.

 

Wann die Wohnung zum Wohnsitz wird

Möchten Sie also eine Wohnung in Deutschland behalten, wird sie dann automatisch zum Wohnsitz, wenn Sie die Verfügungsmacht über zum Wohnen geeignete Räumlichkeiten haben und diese weiterhin nutzen.

Ein Beispiel verdeutlicht den Sachverhalt: Ihre Eltern haben in ihrem Haus ein Gästezimmer mit kleiner Kochnische und eigenem Bad. Sie bringen einige Sachen dort unter, die Sie bei Aufenthalten in Deutschland nutzen und nicht mit ins Ausland nehmen möchten. Ihre Eltern geben Ihnen den Schlüssel für das Gästezimmer, damit Sie jederzeit Zugang haben und es bequem nutzen können, wenn Sie zu in den Ferien regelmäßig nach Deutschland kommen. Da Sie Freelancer sind, nehmen Sie im Urlaub auch immer Ihren Laptop mit. Während die Kinder im elterlichen Garten herumtollen, nutzen Sie die Zeit und beantworten vom kleinen Schreibtisch im Gästezimmer aus die Mails Ihrer Kunden.

In einem solchen Fall sind alle Anforderungen an einen Wohnsitz gegeben. Sie haben mit dem Schlüssel die Verfügungsmacht über die bewohnbaren Räumlichkeiten und nutzen sie regelmäßig.

Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen, auswandern Wohnung behalten, aber vermieten: Anders sieht dies beispielsweise aus, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung in Deutschland behalten, aber weitervermieten. Die Wohnung wird dann dauerhaft von jemand anderem bewohnt. Sie nutzen sie nicht selbst, um sich dort regelmäßig aufzuhalten und haben auch nicht jederzeit Zutritt. Dementsprechend handelt es sich auch nicht um einen Wohnsitz.

 

Zweitwohnsitz Deutschland Hauptwohnsitz Ausland: Folgen eines „Zweitwohnsitzes“ in Deutschland

Erstwohnsitz Ausland Zweitwohnsitz Deutschland Steuern: Behalten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus in Deutschland bei Umzug ins Ausland weiterhin, gilt diese weiterhin als „bezogene“ Wohnung. Steuerlich ist völlig irrelevant, ob es sich um einen Zweit- oder Nebenwohnsitz handelt. Denn ein Zweitwohnsitz in Deutschland bei Erstwohnsitz im Ausland kommt es allein darauf an, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Dies ist je nach Lebensumstand automatisch und unabhängig von der Zeit, die Sie sich an Ihrem Zweitwohnsitz aufhalten, automatisch Ihre Wohnung in Deutschland.

Somit haben wir das Thema Zweitwohnsitz Deutschland Erstwohnsitz Ausland geklärt. Und was ist bei Erstwohnsitz in Deutschland Zweitwohnsitz im Ausland? Hier ist es steuerlich sowieso klar, dass Sie 100% steuerpflichtig in Deutschland bleiben und eventuell, je nach Regel des Auslands auch im Ausland steuerpflichtig sind.

Wohnung und Familie in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland

Auswandern Zweitwohnsitz Deutschland gilt steuerlich weiterhin als Wohnsitz: Verlegen Sie beispielsweise Ihren Wohnsitz offiziell ins Ausland, Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin wohnt aber weiterhin am Zweitwohnsitz in der Bundesrepublik, wird diese steuerlich als Ihr Wohnsitz angesehen. Lediglich, wenn Sie geschieden sind, kann davon ausgegangen werden, dass Ihr Wohnsitz tatsächlich im Ausland liegt. Eine offizielle Trennung hat theoretische die gleiche Wirkung, folgt nicht in absehbarer Zeit darauf die Scheidung, ist aber unklar, ob diese von den Finanzbehörden tatsächlich akzeptiert wird.

Bei minderjährigen Kindern verhält es sich ähnlich. Minderjährige Kinder leben nach rechtlicher Auffassung immer am Wohnsitz der Eltern. Sind Sie nicht von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin getrennt und halten Sie Ihre Wohnung in Deutschland, ist dort auch Ihr Wohnsitz und Sie sind dort unbeschränkt steuerpflichtig. Anders ist dies nach einer Trennung, sofern sich Ihre Kinder nicht hauptsächlich bei Ihnen aufhalten.

Die Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen bei Beibehaltung der Wohnung in Deutschland

In Deutschland abmelden aber Wohnung behalten: Nutzen Sie weiterhin eine Wohnung in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland können Doppelbesteuerungsabkommen die Besteuerung in der Bundesrepublik vermeiden. Hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem Wohnsitzland abgeschlossen, werden Ihre Einkünfte trotz der Zweitwohnung in Deutschland dann im Ausland besteuert. Dafür ist jedoch notwendig, dass Sie in Ihrem Wohnsitzland tatsächlich und nachweislich Ihren Lebensmittelpunkt haben.

Genaue Informationen zum Lebensmittelpunkt erfahren Sie in diesem Artikel.

Besteht kein Doppelbesteuerungseinkommen, wird die ausländische Steuer zwar bei der Besteuerung in Deutschland abgezogen. Es wird aber die deutsche Besteuerung angesetzt. Auf Einkünfte, die in Niedrigsteuerländern beispielsweise nicht besteuert werden, in Deutschland aber schon, zahlen Sie dann also die in Deutschland geltenden Steuern.

Zweitwohnungsteuer

Weitere Steuerlasten, die Ihnen bei Halten einer Zweitwohnung in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland entstehen können, sind die Zweitwohnungssteuern. Ob diese erhoben werden, kommt auf die jeweiligen Kommunen an. Ebenso gibt es Befreiungsmöglichkeiten. Diesbezüglich lohnt es sich, sich über die Bestimmungen der Kommune zu informieren, in der Sie Ihre Wohnung haben.

 

Vermietete Immobilien in Deutschland behalten

Behalten Sie Haus oder Wohnung in Deutschland und vermieten Sie die Räumlichkeiten, entfällt die Problematik des Wohnsitzes. Sie sind aufgrund des Immobilieneigentums und der mit der Vermietung verbundenen Einkünfte jedoch weiterhin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Sie müssen Ihre Einkünfte aus den Mieteinnahmen also in Deutschland und an Ihrem Wohnsitz angeben.

Wie Ihr Wohnsitzland mit der Besteuerung der Mieteinnahmen verfährt, kommt auf die dortigen Regelungen und auf das Vorliegen von Doppelbesteuerungseinkommen an.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Wohnung in Deutschland in jedem Fall zu steuerlichen Verpflichtungen führt. Komplett vermeiden lässt sich dies nur, wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus in Deutschland aufgeben und sich ganz auf Ihr Wohnsitzland im Ausland konzentrieren.

 

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Hier erfahren Sie mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Sie konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können.

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Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

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