Steuergünstige Wohnsitzländer

Französisch-Polynesien und Tahiti entdecken: Unternehmerische Vorzüge im Herzen der Südsee

Nicht nur Urlauber zieht es nach Tahiti. Dank vereinfachten Aufenthaltsrechten und günstigen Steuersätzen sind die Inseln in der Südsee auch für Unternehmer interessant.

Die Vorteile von Tahiti und Französisch-Polynesien

Üppig bewachsene Vulkaninseln, lange Sandstrände und weitläufige Korallenteppiche: Französisch-Polynesien weckt die Sehnsucht nach dem Traum der Südsee und begeistert jährlich zahlreiche Urlauber, die bei ganzjährigem Sonnenschein die einmalige Natur entdecken. Bei mehr als 3.000 Stunden pro Jahr ist besonders für Europäer eine gepflegte Bräune kein Wunschdenken mehr.

Die Trauminseln, zu denen auch Tahiti, Bora Bora, Tahaa, Maupiti oder die Marquesas Inseln gehören, wissen um ihre Schönheit. Für Touristen und Kurzzeitbesucher erweist sich die Reise nach Tahiti als kostspieliges Unterfangen. Übernachtungen ab € 500 pro Nacht sind keine Seltenheit. Auch die Lebenshaltungskosten sind im Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch. Dennoch lockt die Inselgruppe in der Südsee mit vereinfachten Aufenthaltsrechten für Auswanderer und vergünstigten Steuersätzen für Unternehmer. Grund hierfür ist die Zugehörigkeit zum Übersee-Territorium Frankreichs und die entsprechende Angliederung an die EU.

Die Hauptstadt von Französisch-Polynesien ist übrigens Papeete.

In die Südsee auswandern und die Regulierungen Europas am weißgoldenen Strand von Französisch-Polynesien genießen? Die Vorzüge der Inselgruppe im Überblick:

  • Unternehmen: Wer seine Firma in Französisch-Polynesien gründen möchte, profitiert im ersten Geschäftsjahr von einer gesamtheitlichen Befreiung der Körperschaftsteuer und Transaktionssteuer.

  • Aufenthaltserlaubnis: Auswanderern, die zuvor ihren Lebensmittelpunkt in einem europäischen Land hatten, wird die dauerhafte Einreise nach Französisch -Polynesien vereinfacht: Ein klassisches Visum wird für einen Wohnsitzwechsel nicht benötigt.

  • Klima: Die polynesischen Breitengrade garantieren einen ganzjährigen Sommer, der sogar Hawaii in den Schatten stellt. Die niedrigsten Temperaturen liegen bei 21 Grad und steigen bis auf maximal 35 Grand an.

  • Attraktiver Wohnungsmarkt: Der Wohnungsmarkt in Französisch-Polynesien bietet hinsichtlich der Mietpreise einen angenehmen Durchschnittswert von € 800 für eine Zwei-Raum-Wohnung im Stadtzentrum. Zum Vergleich: In London kostet vergleichbarer Wohnraum mit € 1.900 (ca. £ 1.720) doppelt so viel.

  • Sprache: Französisch-Polynesien und Tahiti Sprache: Obwohl Französisch die einzige offizielle Sprache in Französisch-Polynesien undTahiti ist, werden hier auch Tahitianisch und andere polynesische Sprachen gesprochen. Mit Französisch alleine sollten Sie aber auch gut zurechtkommen.

Auswandern nach Französisch Polynesien: Um seinen Wohnsitz nach Französisch-Polynesien zu verlegen, bedarf es einer einfachen Frage: Möchten Sie auf einer traumhaften Südseeinsel leben und sich den tropischen Wind um die Nase wehen lassen? Wenn diese Frage mit einem Ja beantwortet wird und die langen, kostenintensiven Flüge (ca. € 2.000) zum Festland kein Problem für Sie darstellen, steht einer Umsiedlung kaum etwas im Wege.

Auswandern nach Tahiti als Deutscher bzw. nach Französisch Polynesien auswandern bzw. auswandern nach Bora Bora: Aufgrund der EU-Zugehörigkeit, die durch Frankreichs Verwaltung bestimmt wird, benötigen Zugezogene kein klassisches Visum für einen Aufenthalt über 3 Monate. Um die gesetzlichen Bestimmungen dennoch im vollen Umfang zu erfüllen, bedarf es einer Wohnsitzanmeldung im Rathaus innerhalb der ersten 3 Monate. Im Anschluss kann ein Wohnsitz für 6 bis 12 Monate oder eine Wohnberechtigungskarte für 10 Jahre beantragt werden.

Obwohl viele Inselstaaten mit dem Vorurteil eines mittelmäßigen Gesundheitssystems leben müssen, beweist Französisch-Polynesien das Gegenteil. Ärztliche und zahnärztliche Versorgung, die Ausstattung staatlicher Krankenhäuser sowie Privatkliniken stehen dem bekannten Standard aus Europa in Nichts nach. Apotheken sind zudem mit ausreichenden Medikamenten ausgestattet. So ist das Land auch für Rentner durchaus interessant. Hinsichtlich der europäischen Zugehörigkeit ist die Nähe zum Festland nicht geographisch aber in Anbetracht der Lebensweise spürbar.

 

Tahiti und Französisch-Polynesien auf der Karte

Das sagen andere über Tahiti und Französisch-Polynesien

  • Die Tage auf Raiatea, etwa 45 Flugminuten von der Hauptinsel Tahiti entfernt, sind gefüllt, wie man Tage in der Südsee ebenso verbringt: mit schwimmen und schnorcheln, sonnen und entspannen, Perlen kaufen oder Tattoo stechen lassen. Gerade die beiden letzten Aktivitäten haben auf den Inseln eine lange Tradition – die dunklen Perlen Tahitis sind legendär, auf zahlreichen Perlenfarmen im Südpazifik werden sie gezüchtet und in Dutzenden Shops auf den Inseln als Schmuckstücke verkauft. – Süddeutsche Zeitung, März 2011

  • »Lass dir keine Kokosnuss auf den Kopf fallen«, gaben Freunde mit auf den Weg. Nun ja, Französisch-Polynesien gilt tatsächlich als Kokosnuss-Land. Ein Land mit fünf Archipelen aus insgesamt 118 Inseln und Atollen. Der Mythos vom Südseeparadies umgaukelt die fernen Gestade noch verzückter als andere Breiten im pazifischen Raum. Und wenn dafür nicht die grazile Kokospalme als sinnliches Symbol steht, was dann?

    Zumal wenn sie mit windzerzaustem Wipfel türkisblaue Lagunen küsst. Das Wasser ist so glasklar, dass man in zwei Metern Tiefe noch jede Einzelheit gemusterter Fische erkennen kann. In der Natur kommen sich Kokosnuss und Meeresfauna schon sehr nah. Polynesier indes haben sie längst verkuppelt. Die hiesige Spezialität ist nämlich Poisson cru: rohe Würfel aus weißfleischigem Fisch, kurz in Limettensaft gebeizt, Chili und Karotten dazu und im Rahm frisch ausgepresster Kokosmilch aufgetischt. – Kiko Baron, falstaff, Januar 2020

  • Die Juwelen der Südsee führen ihr Leben im Verborgenen. Ein Rendezvous mit den Meeresschönheiten? Wer davon träumt, muss schwimmen, die Luft anhalten, und abtauchen. Denn wo Korallensand die Füße pudert und Kokospalmen rauschen, ist es ihnen zu hell. Jenseits des Riffs, wo das Lapislazuli-Blau von Moana beginnt, wie sie hier den Ozean nennen, ist es ihnen zu stürmisch. Und natürlich spült einem die Brandung die Schönheiten nicht einfach in die Finger. Sie leben, wo sich die Farbe des Wassers von Türkis in Smaragdgrün verwandelt, und dann über Indigo-Töne abdunkelt zu einem satten Kobalt. In den Lagunen wachsen sie heran, Millionen von ihnen, ausgebrütet von Austern, umsorgt von Heerscharen menschlicher Helfer: die legendären Tahiti-Perlen. – Helge Bendl, Rhein-Neckar-Zeitung, Mai 2020

Steuervergünstigungen in Französisch-Polynesien: Welche Vorteile das Land zu bieten hat

Französisch-Polynesien gilt nicht als Non-Dom-Land. Der Non-Dom-Status wird in den Ländern Großbritannien, Irland, Zypern und Malta gewährt. Wir haben die Grundsätze des Non-Dom-Status auf dieser Seite im Detail erklärt.

Mit ihren steuerlichen Vorteilen hat sich Französisch-Polynesien einen wahren Anziehungsmagneten für Unternehmen und Investoren geschaffen. Durch den Wegfall zahlreicher Steuerarten und den Vergünstigungen für wirtschaftliche Vorhaben rückt das Land in der Südsee in den Fokus von Firmengründern.

Wer ein Unternehmen in Tahiti oder auf einer benachbarten Insel gründen möchte, oder z.B. arbeiten auf Bora Bora will (was eine Nachbarsinsel ist), dem werden im ersten Geschäftsjahr (12 Monate) die Körperschaftsteuer und Transaktionssteuer erlassen. Lediglich die Gewerbesteuer wird erhoben, welche aus einer jährlichen Pauschalgebühr besteht sowie einem anteiligen Wert aus der Berechnung der gemieteten Büroräume. Selbst in Ausnahmefällen von Unternehmen, die einer Transaktionssteuer unterliegen, gibt es eine Ausweichmöglichkeit: Durch ein einfaches Rückerstattungsverfahren können sich die Steuern im Nachgang zurückgeholt werden.

Kapitalgesellschaften, die sich auf die Produktion nachhaltiger Energie spezialisieren und beispielsweise Solar-, Wind- oder Wasserkraftenergie fördern, genießen auch nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres eine Steuerermäßigung hinsichtlich der Körperschaftsteuer von 20 %. In der Regel würde sich diese auf 27 % belaufen. Gesellschaften, die sich im Finanzsektor bewegen, werden dagegen auf einen Steuersatz von 35 % hochgestuft.

Einzelunternehmer genießen ebenfalls einen besonderen Status. Für sie entfallen, wie auch bei Privatpersonen, die Transaktionssteuer als auch die Zahlung von Steuern auf Renten oder Gehälter. Lediglich der Solidaritätsbeitrag und eine fixe Gebühr, die sich nach dem Jahresumsatz berechnet. Für Privatunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu € 41.900 müssen demnach eine Zusatzgebühr von € 377 entrichten, die alle Steuern abdeckt.

Für wen sich der Umzug nach Französisch-Polynesien lohnt (und für wen nicht)

Auswandern Französisch Polynesien / auswandern Bora Bora / auswandern Tahiti: Ein Umzug nach Französisch-Polynesien lohnt sich vorranging für Unternehmer, die vor Ort mit ihrer Geschäftsidee Umsätze erwirtschaften wollen. Die vergünstigten Steuermodelle und die geringen Gebühren machen eine Firmengründung zu einer reizvollen Idee. Besonders Produkte oder Dienstleistungen aus dem Nachhaltigkeitssektor stehen im positiven Licht der Regierung.

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Da Französisch-Polynesien an die französischen Regulierungen und Verwaltungen gebunden ist, entfallen Steuern auf ausländisches Einkommen. Steuern werden somit nur im Quellenland auferlegt und sind im Wohnsitzland befreit.

Für Trader oder Privatpersonen, die am Handel mit Kryptowährung interessiert sind, bietet Französisch-Polynesien keine eindeutige Empfehlung. Aktuell wird das Thema noch sehr kontrovers behandelt und klare Regulierungen fehlen. Mit bisher einer lizensierten ICO ist das Land noch kein Geheimtipp für Investoren.

Besonderheiten beim Wohnortwechsel nach Französisch-Polynesien

Auswandern Südsee: Um in Französisch-Polynesien steuerlich veranlagt zu sein, besteht keine Anwesenheitspflicht oder ein Mindestaufenthalt. Durch die Wohnsitzanmeldung, die innerhalb der ersten 3 Monate erfolgen muss falls ein längerer Aufenthalt absehbar ist, gelten Sie automatisch als steuerpflichtig. Dennoch sollten Sie einen Scheinumzug vermeiden, wie in dem Kapitel „Die Boris-Becker-Falle eines Scheinumzuges vermeiden“ erläutert wird.

Steuersätze in Französisch-Polynesien im Überblick

Eine große Besonderheit in Französisch-Polynesien ist, dass keine Steuern auf das persönliche Einkommen gezahlt werden. Die Einkommensteuer entfällt ersatzlos.

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Stattdessen wird von Löhnen und Gehältern ein bestimmter Prozentsatz des Solidaritätsbeitrag abgezogen, der sich nach bestimmten monatlichen Einkommensgrenzen richtet. Da dieser Beitrag direkt vom Arbeitgeber eingezogen wird, ist eine Meldung der Einnahmen nicht weiter meldepflichtig.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde die eigentliche Währung CFP in Euro umgerechnet.

Solidaritätsbeitrag (Solidarity contribution)

Einkommen Beitragssatz
€ 0 – € 1.256 0,5 %
€ 1.256 – € 2.093 3 %
€ 2.094 – € 3.350 5 %
€ 3.351 – € 5.862 7 %
€ 5.863 – € 8.374 9 %
€ 8.375 – € 10.468 12 %
€ 10.469 – € 12.562 15 %
€ 12.563 – € 14.655 18 %
€ 14.656 – € 16.750 21 %
€ 16.751 – € 20.937 23 %
€ 20.937 und höher 25 %

Der maximale Steuersatz von 25 % würde ab einem monatlichen Einkommen von mehr als € 20.937 greifen und läge bei € 5.234. In Anbetracht, dass Arbeitnehmer lediglich den Solidaritätsbeitrag zahlen, kann Französisch-Polynesien als Niedrigsteuerland bewertet werden.

Besteuerung aus Gewinnen mit Kryptowährungen und Crypto-Assets in Französisch-Polynesien

Egal, ob es um Erlöse aus dem private von Kryptowährungen und Crypto-Assets geht, oder um Gewinne aus Mining, Staken und gewerblichem Crypto-Trading: Auf unserer Website KryptoSteuern.info erfahren Sie, wie daraus resultierende Gewinne in Französisch-Polynesien zu versteuern sind und ob sich als Krypto-Investor der Umzug nach Französisch-Polynesien lohnt. Zusätzlich stellen wir über 60 andere steuergünstige oder steuerlich nachteilige Länder für Krypto Investoren vor.

Die Boris-Becker-Falle eines Scheinumzuges vermeiden

Die Definition des Lebensmittelpunktes und seine Verlagerung sind auf dieser Seite ausführlich beschrieben.

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Ihr Umzug nach Französisch-Polynesien muss auf jeden Fall ein echter Umzug sein. Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz komplett verlegen und ausreichend Präsenz vor Ort zeigen.

Wenn Sie sich auch weiterhin laufend in Deutschland aufhalten, wird der Lebensmittelpunkt nicht wirklich verlegt und es geht Ihnen wie Boris Becker vor 25 Jahren, der viel mehr Zeit in Deutschland als in Monte Carlo verbrachte.

Nur ein richtiger Umzug ins Ausland mit der ganzen Familie kommt für Sie in Frage.

Beachten Sie unbedingt auch, dass Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ins Ausland umgezogen sind, ca. 3 bis 12 Monate nach dem Abmelden des Wohnsitzes in Deutschland regelmäßig einen Fragebogen des Finanzamts zum Wegzug ins Ausland zugeschickt bekommen. Dieser umfasst 16 detaillierte Fragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Umstände Ihres Wegzug aus Deutschland und den neuen Wohnsitz im Ausland umfangreich nachzuweisen. Sicher, Sie können das Schreiben einfach ignorieren. Allerdings raten wir davon ab. Denn: Bei Steuerschulden droht Passentzug - wenigstens wenn Sie nicht mit den Behörden kommunizieren. Und der deutsche Staat kann Ihren deutschen Pass auch dann einziehen , wenn bei Ihnen nur Steuerschulden konstruiert werden. Da hilft dann nur noch, eine zweite Staatsbürgerschaft kaufen zu können (z.B. "Citizenship by Investment").

Was Französisch-Polynesien als Wohnsitzland attraktiv macht

Französisch-Polynesien verfügt über wachsende Entwicklungsperspektiven, die sich nicht nur auf den Hauptsektor des Tourismus bezieht. Die ökologische Vielfalt und die Nutzung nachhaltiger Ressourcen machen den Staat für Investoren und Unternehmer umso interessanter. Weitere Vorteile, die für das Land in der Südsee sprechen, sind:

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  • Anbindung an Frankreich und somit an einen vollwertigen EU-Mitgliedstaat

  • Wachstum der „wachsender Arbeitsmarkt für Fachkräfte

  • Breitaufgestelltes Investorenfeld, das Raum für neue Unternehmen bringt (Digitalisierung, Tourismus)

  • Wachstum der „blauen“ Wirtschaft (Aquakultur)

  • Zuspruch internationaler Unterstützung im Bereich nachhaltiger Entwicklung

  • Gut organisierte Infrastruktur auf und zwischen den Inseln

  • Tropisch-warmes Klima über das gesamte Jahr

  • Gleichgewicht zwischen Moderne und Tradition

Lebenshaltungskosten in Französisch-Polynesien

Die Website Numbeo listet die internationalen Lebenshaltungskosten verschiedener Länder und Großstädte auf. Der Indexwert 100 entspricht den Lebenshaltungskosten von New York City. Indexwerte unter 100 deuten darauf hin, dass ein Segment der Lebenshaltungskosten (z.B. Lebensmittel) in besagtem Land unter dem Wert von New York City liegt.

Anbei der Link zur Numbeo Seite für Französisch-Polynesien. Auf der Übersichtsseite können Sie sich neben Mietpreisen oder Restaurantpreisen auch über die Kosten vieler Bedarfsprodukte des täglichen Lebens informieren. Natürlich sind die Lebenshaltungskosten in Ballungszentren deutlich höher als im Rest des Landes. Beim Vergleich der Kosten sollte dieser Aspekt berücksichtigt werden.

Die Auflistung zeigt deutlich, dass die Lebenshaltungskosten auf den Inseln sehr hoch sind. Besonders Lebensmittel sind sehr teuer, was auf die starke Importware zurückzuführen ist.

Steuerliche Gesichtspunkte eines Wegzuges

Die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs ins Ausland haben wir auf dieser Seite im Detail erläutert.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Wegzug aus Deutschland Sie nicht von der Steuerzahlung entbindet, wenn Sie weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehen. Eine gleiche Regelung ist für Österreich zu beachten.

Ob Sie als deutscher Steuerzahler weiterhin beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben oder nicht, muss in jedem Einzelfall von Ihrem Steuerberater geprüft werden. Ein Beratungsgespräch ist in diesem Fall unvermeidlich und sollte rechtzeitig vor Wegzug erfolgen.

Die Wegzugsbesteuerung wird beim Umzug in ein EU-Land bis auf Weiteres gestundet – so lange jedenfalls, bis Sie Ihr deutsches Unternehmen tatsächlich veräußern.

Korrekte Vorbereitung

Zur Vorbereitung Ihres Umzuges in die Südsee sollten im Vorfeld wichtige Fragen geklärt werden, die im folgenden Abschnitt erläutert werden sollen. In Anbetracht einiger Gedanken zum Thema Steuern und Vermögen ist es ratsam, sich über die einzelnen Konsequenzen und Auswirkungen bei Ihrem Steuerberater zu informieren.

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Was ist der beste Zeitpunkt für einen Umzug nach Französisch-Polynesien?

Einen perfekten Zeitpunkt für einen Umzug gibt es nicht. Aus steuerlicher Sicht ist der Umzug innerhalb eines laufenden Steuerjahres, welches vom 1. Januar bis 31. Dezember gilt, zeitpunktunabhängig. Wenn Sie mit der Absicht nach Tahiti ziehen, ein eigenes Unternehmen zu gründen, setzen Sie das Geschäftsjahr selbständig fest und können von den vollen 12 steuerfreien Monaten profitieren.

Brauche ich oder ein anderes Familienmitglied ein Visum für Französisch-Polynesien und auf welcher Grundlage beantrage ich dieses?

Für Ihren Aufenthalt in Französisch-Polynesien benötigen Sie kein Visum für sich und Ihre Familie. Wenn Sie beabsichtigen länger als 3 Monate vor Ort zu bleiben, sollten Sie jedoch Ihre Wohnsitzanmeldung im Rathaus vornehmen und Ihren Aufenthalt offiziell verlängern.

Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen?

Haben Sie ein bestehendes Unternehmen, hat der Wegzug ins Ausland Konsequenzen. Eine Kapitalgesellschaft kann im Prinzip einfach weiter betrieben werden, ggf. mit neuem Geschäftsführer. Wenn Sie bisher selbständig waren, ist die Weiterführung des Betriebes nicht ohne weiteres möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und diskutieren Sie die beste Lösung. Wen Sie über einen Unternehmensverkauf nachdenken, ist es besser, diesen vor dem Umzug abzuschließen.

Muss ich ein neues Unternehmen im Ausland gründen?

Es ist nicht zwingend notwendig, ein Unternehmen zu gründen. Da Sie als Privatinvestor, Angestellter oder Selbständiger Ihr Einkommen generieren, ist ein neu geschaffener Firmensitz vor Ort nicht relevant. Aufgrund der steuerlichen Vergünstigungen für Neugründungen ist eine Überlegung jedoch von Vorteil. Welche Möglichkeiten und Optionen infrage kommen, klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Was geschieht mit meiner jetzigen Wohnung zu Hause?

Um Ihren Lebensmittelpunkt komplett auf die Südseeinseln zu verlegen, ist die Aufgabe Ihrer Wohnung zwingend notwendig. Dieser Schritt ist unumgänglich, damit Ihre Steuerpflicht in Ihrem vorherigen Wohnsitzland aufgehoben werden kann.

Macht es Sinn, bereits einige Monate vor dem eigentlichen Umzug eine Wohnung in Französisch-Polynesien anzumieten?

Es macht durchaus Sinn, eine Wohnung im Vorfeld anzumieten. Wenn Sie mit dem Wissen umziehen, dass Ihre Anwesenheit in Französisch-Polynesien länger als 6 Monate andauern wird, ist die Anmietung im Vorfeld sogar stressfreier. Verschiedene Anbieter und Makler helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Objekt oder Appartement vor Ort.

Was muss ich für den Umzug meiner Familie vorbereiten?

Für Ihre Familie soll der Umzug auf die sonnigen Inseln in der Südsee ein neuer Schritt sein, den Sie nicht bereuen werden. Verschiedene Faktoren sollten daher in Betracht gezogen werden, die für ein stimmiges und angenehmes Lebensgefühl vor Ort sorgen: Welche Regionen oder Inseln sind lebenswert? Ist ein kostenintensives Appartement im Standzentrum von Tahiti notwendig oder genügt auch eine Wohnung in den Außenbezirken? Wie sind Schulen, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten zu erreichen? Welche Areas sollten gemieden werden? Je nach Planung Ihrer neuen Lebenssituation kann der Wohnsitz eingrenzt, ausgeschlossen und fokussiert werden, um den perfekten Ort für Ihren neuen Lebensmittelpunkt zu finden.

Wie viel Geld überweise ich vorab?

Bevor Sie nach Französisch-Polynesien ziehen, können Sie unbegrenzte Mittel auf Ihr dortiges Konto überweisen. Eine Besteuerung des Geldes ist in diesem Fall noch nicht fällig, da sich der aktuelle Lebensmittelpunkt zu diesem Zeitpunkt noch in Deutschland befindet. Wenn Sie über das entsprechende Kapital verfügen, kann es sinnvoll sein, gleich einen größeren Betrag zu überweisen. So können Sie einfacher einen längeren Zeitraum mit Ihrem Bestandsvermögen bestreiten.

Wie hoch sind meine Lebenshaltungskosten in Französisch-Polynesien und aus welcher Quelle finanziere ich diese?

Die Höhe Ihrer finanziellen Mittel richtet sich nach Ihren Lebensumständen. Kalkulieren Sie Ihre Kosten und Ausgaben sorgfältig durch und stellen Sie diese Ihren Einnahmen gegenüber. Ist vorhandenes Vermögen bereits ausreichend, um den Neustart zu überbrücken? Im letzteren Fall kommen keine Steuern auf Sie zu, da Ihr Bestandsvermögen von den Steuersätzen befreit ist.

Polizeiliche und steuerliche Abmeldung

Als letzter Punkt der Vorbereitung ist eine korrekte steuerliche und polizeiliche Abmeldung vorzunehmen.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie vom Finanzamt in Ihrem ehemaligen Wohnsitzland nach Bezahlung aller noch fälligen Steuern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Dieses Dokument bescheinigt Ihnen die Begleichung aller offenen Forderungen.

Homeschooling & Hausunterricht in Französisch Polynesien

In Frankreich wird das Homeschooling stärker überwacht, als in anderen Ländern. ist jedoch trotzdem gesetzlich zugelassen. Dabei muss das Kind bei zwei verschiedenen Institutionen angemeldet werden und zwar bei der "Inspection Académique" und bei der örtlichen Gemeindeverwaltung (Mairie). Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten, dürfen zwar frei lehren, müssen aber bei den jährlichen Kontrollen sicherstellen, dass die Kinder auf dem gleichen Wissensstand wie in den Regelschulen sind.

Automatischer Informationsaustausch gemäß OECD CRS

Wenn Sie in Französisch-Polynesien leben und dortiger Steuerzahler sind, müssen Sie hinsichtlich des neuen automatischen Informationsaustausches gemäß OECD CRS keine Handlungen unternehmen. Sie sind offiziell berechtigt, Konten im Ausland zu führen und Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen.

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Ihr Heimatfinanzamt in Französisch-Polynesien ist Ihrer Bank bekannt und selbst wenn es zum Informationsaustausch kommt, haben Sie von den Behörden nichts zu befürchten, da Sie keine Steuern hinterziehen.

Problematisch kann es allerdings werden, wenn Sie Kapitalerträge nach Französisch-Polynesien ausschütten und die Einnahmen nicht auf der Steuererklärung angeben. Käme dies als Folge des Informationsaustauschs zu Tage, könnten Ihnen Unannehmlichkeiten drohen.

Weitere Umzugsformalitäten

Bei Ankunft in Französisch-Polynesien müssen Sie als EU-Bürger keine weiteren Schritte vornehmen. Ihre Einreise erfolgt ohne vorherige Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen oder Visa. Erst mit Ablauf von 3 Monaten müssen Sie eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes beantragen.

So hilft Ihnen unsere Kanzlei bei Ihrem Umzug nach Französisch-Polynesien

Unsere Kanzlei hat schon viele Mandanten dabei unterstützt den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Mit unseren Büros in London, Malta, Dublin und Austin, TX sind wir bestens dafür gerüstet, Sie beim Umzug nach UK, Malta, Irland, die USA und in auf die Bahamas zu begleiten.

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Die Dienstleistungen, die wir dabei erbringen, werden stets individuell auf den Mandanten zugeschnitten. Sie umfassen üblicherweise eine oder mehrere der folgenden Aufgaben, mit welcher der Mandant uns betraut:

  • Beratung hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen eines Umzuges ins Ausland für den Unternehmer: Analyse, Prognosen, Einschätzungen;

  • Standortfragen im Ausland für Ihr Unternehmen klären auf Basis diverser Faktoren wie Marktzugang, verfügbare Arbeitskräfte, öffentliche Förderungen in Zusammenarbeit mit Fachexperten vor Ort;

  • Empfehlung von lokalen Immobilienmaklern, die Erfahrungen mit internationaler Mandantschaft haben und bei der Suche nach Kauf- oder Mietobjekten helfen können

  • Empfehlung von Fachanwälten im Bereich Einwanderungsrecht zur Erlangung eines Visums;

  • Beratung und Vermittlung an Steuerberater vor Ort, die das Eröffnen von Bankkonten für die Gesellschaft und Sie persönlich übernehmen;

  • Laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft,

  • Steuereffiziente Strukturierung bzw. Umstrukturierung von Vermögen über Auslandsgesellschaften, Holding-Gesellschaften und Trusts.

Im Grundsatz werden unsere Leistungen nach Aufwand abgerechnet, allerdings gelten für manche Leistungen (z.B. die Gründung einer Gesellschaft) Fixpreise.

Im ersten Schritt raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, um Ihr Vorhaben telefonisch, per Skype, Zoom oder Signal zu besprechen. Gemeinsam finden wir die beste Vorgehensweise und stellen den Kontakt zu unserem Partner vor Ort her. Als Projektkoordinator behalten wir für Sie als Ansprechpartner alle Fäden in der Hand, die für ein erfolgreiches Umsetzen Ihrer Ideen notwendig sind.

So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland.

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfahren Sie mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Sie konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können.

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung nach Tahiti beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung nach Tahiti und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach Tahiti im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung nach Tahiti zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug nach Tahiti zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung nach Tahiti sind.

Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft in Tahiti.

Die Wohnsitzverlagerung nach Tahiti kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.

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