Die deutsche Wegzugsteuer 2023 & was man dagegen tun kann

Wer Deutschland verlässt & an werthaltigen Kapitalgesellschaften im In- & Ausland beteiligt ist, muss laut Gesetz bluten. Das gilt in der neuesten Fassung der Steuer 2022 sogar bei einem Wegzug ins EU-EWR-Ausland. Doch es gibt legale Strategien, die Wegzugsteuer zu vermeiden.

 

Die meisten Mandanten haben keine Ahnung, dass es eine Strafsteuer gibt, um Deutschland zu verlassen. Ja, sie haben richtig gehört. Diese Strafsteuer wird auch Wegzugbesteuerung , Wegzugsteuer , Wegzugssteuer , Auswanderungssteuer oder Wegzieh Steuer genannt. Wer geschäftlich erfolgreich ist, muss bluten, wenn er Good Old Germany den Rücken kehren will und einen Wegzug plant. Und das nicht unerheblich. Jetzt fragt man sich okay, Wegzugsbesteuerung wie hoch ist die denn?

Besitzen Sie eine GmbH, die nur 100.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaftet, liegt die Wegzugsteuer schnell bei über 300.000 Euro.

Mehr Informationen dazu wie die Wegzugssteuer berechnet wird, erfahren Sie weiter unten.

Seit 2022 wird die Wegzugsbesteuerung sogar fällig, wenn Sie innerhalb des EU-EWR-Raums, also z. B. lediglich nach Italien, umziehen (wir gehen davon aus, dass diese Regelung irgendwann vom EUGH gekippt wird, da sie den europäischen Grundrechten wie Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit widerspricht).

Wer selbständig ist oder Betriebsvermögen ins Ausland verlagert, dem droht die sogenannte Entstrickung, was allerdings steuerlich betrachtet nicht mit der Wegzugsteuer zu verwechseln ist, aber de facto den gleichen Effekt hat.

Aber alles schön der Reihe nach.

Es geht NICHT um eine Sitzverlegung ins Ausland

Viele Mandanten meinen, dass die Wegzugsteuer nur dann anfällt, wenn ein deutsches Unternehmen ins Ausland verlegt werden soll. Das ist NICHT der Fall. In diesem Fall würde laut Außensteuergesetz § 6 AStG die Exit Tax fällig werden.

Die Wegzugsteuer fällt hingegen an, wenn natürliche, steuerpflichtige Personen Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten (mind. 1 % der Anteile) und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern. Diese werden beim Wegzug aus Deutschland der Einkommensteuer unterzogen.

Die Wegzugssteuer ist KEINE eigenständige Steuer, sondern eine Variante der Einkommensteuer!

UND: Auch bei Beteiligungen an Auslandsgesellschaften werden diese Anteile bei einem Wegzug aus Deutschland in ein anderes Land bei der Wegzugsteuer mit berücksichtigt.

Wegzugsteuer vs Exit Tax (Entstrickung)

Alle Steuern, die für eine unbeschränkt steuerpflichtige Person bei einem Wegzug aus Deutschland oder der Verlagerung von Betriebsvermögen ins Ausland anfallen, sind im Außensteuergesetz § 6 AStG und dem Einkommensteuergesetz § 17 EStG geregelt.

Bei einer Besteuerung zum Zeitpunkt des Wegzuges gibt es zwei Dinge, die vorab zu beachten sind, um massive steuerliche Nachteile zu vermeiden:

1. Wegzugsteuer

Auswanderungssteuer Deutschland bzw. Wegzugssteuer Deutschland - Hier geht es zum einen um Anteile von Kapitalgesellschaften, die mit der Wegzugsbesteuerung natürliche Personen betrifft.

2. Exit Tax

Zum anderen um die sogenannte Exit Tax, die Entstrickungssteuer. Ihr Anwendungsbereich liegt im Gegensatz zur Wegzugsteuer beim Betriebsvermögen eines Unternehmens. Sie betrifft auch Einzelunternehmen, Selbstständige und Freiberufler.

Diese Exit Tax regelt EU-weit im Rahmen der ATAD-Richtlinie (Anti Tax Avoidance Directive bzw. Anti Steuervermeidungsrichtlinie) die Besteuerung bei Verlagerungen von Wirtschaftsgütern bzw. Betriebsvermögen wie Unternehmen, Patenten, Softwares oder ähnlichem. Sie kann also laut Steuerrecht auch dann ausgelöst werden, wenn eine Person selbst gar nicht in ein anderes Land umzieht.

Dem Gesetz zur Entstrickung haben wir hier eine eigene Seite gewidmet.

Diese Seite widmet sich dem ersten der beiden Punkte: der Wegzugsbesteuerung. Also jener Regelung, die natürliche Personen mit Anteilen an Kapitalgesellschaften betrifft, wenn sie ins Ausland (sowohl innerhalb EU-EWR-Raum als auch in Drittstaaten) verziehen.

Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsteuer ist eine Steuer, die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften betrifft, deren unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet (durch Wegzug, Wohnsitz-Verlagerung ins Ausland).

Die Wegzugsbesteuerung ist dann relevant, wenn der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt des Wegzugs einen Anteil von mindestens 1 % an einer deutschen oder ausländischen Kapitalgesellschaft in seinem Privatvermögen hält.

Beim Wegzug aus Deutschland verliert der Gesetzgeber das Recht der Besteuerung und ermittelt deshalb den potenziellen Gewinn eines zukünftigen Verkaufs.

Dabei werden sämtliche stillen Reserven im Inland steuerlich erfasst und besteuert und der Unternehmer so behandelt, als würde er seine Firmenanteile tatsächlich verkaufen (selbst bei einem Wegzug innerhalb des EU-EWR-Raums).

Ermittlung des fiktiven Veräußerungsgewinns

Der hierbei vom Finanzamt bestimmte Wertzuwachs seit Gründung bzw. Erwerb der Gesellschaft nennt sich „fiktiver Veräußerungsgewinn“ (bzw. gemeiner Wert der Anteile an der Kapitalgesellschaft).

Dieser gemeine Wert der Beteiligung ist dann vom Steuerpflichtigen im Teileinkünfteverfahren in Deutschland zu versteuern, d.h. 60 % des Betrages werden mit Einkommensteuer belegt.

Bis zur Reform der Wegzugsteuer musste eine Person 10 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, um die Steuer beim Umzug ins Ausland auszulösen. Seit 2022 gibt es dabei aber ein paar Änderungen.

Nun ist die Rechtslage beispielsweise so, dass jeder, der zum Zeitpunkt des Wegzugs für mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war, möglicherweise der Wegzugsbesteuerung unterliegt.

So berechnet sich die Wegzugsteuer

Beim Wegzug ins Ausland wird der Wert des Unternehmens geschätzt. Bemessungsgrundlage sind dabei die stillen Reserven – insbesondere der Wertzuwachs seit Erwerb der Anteile, die in den Anteilen enthalten sind.

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Beispiel 1: Herr Schlotzky erwirbt einen GmbH-Anteil für 1 Million Euro. Dieser ist nach drei Jahren 3 Millionen Euro wert. Die stillen Reserven belaufen sich auf 2 Millionen Euro. Bemessungsgrundlage für die Wegzugsbesteuerung beim Umzug ins Ausland sind 2 Millionen Euro.

Beispiel 2: Frau Otter gründet mit 25.000 Euro Stammkapital eine GmbH. Diese erwirtschaftet nach ein paar Jahren 100.000 Gewinn pro Jahr. Nun will Frau Otter nach Italien umziehen. Das Finanzamt stuft den Wert der Gesellschaft im Kontext der Wegzugsteuer mit 1.375 Millionen Euro ein.

Anhand des Beispiel von Frau Otter beträgt der fiktive Veräußerungsgewinn also 1.35 Millionen Euro. 60 % davon sind 780.000 Euro, welche nun gemäß Wegzugsteuer mit Einkommensteuersatz zu versteuern sind.

Bei 45 % Höchststeuersatz (mit Reichensteuer) wären dies also 351.000 Euro.

Verschärfung bei Stundung der Wegzugsbesteuerung

In Ausnahmefällen hatte der Steuerzahler gemäß früherer Rechtslage die Möglichkeit beim Umzug in ein anderes Land, eine sogenannte Stundung der Wegzugsteuer zu beantragen und die Steuer über einen Zeitraum von fünf Jahren in Raten zu bezahlen.

Ab 2022 wird die Wegzugsteuer sofort beim Wegzug fällig. Eine Stundung kommt lediglich gegen eine Sicherheitsleistung in Frage und gewährt die Aufteilung der Zahlung in sieben zinslosen Raten innerhalb eines Jahres.

Es spielt dabei wie gesagt keine Rolle, ob das Unternehmen weiter in Deutschland aktiv ist. Als gesetzliche Grundlage dient dem Gesetzgeber in jedem Fall eine „fiktive Veräußerung“ der Gesellschaftsanteile.

Besonders zu beachten: Auch beim Wegzug von EU-EWR-Bürgern innerhalb des EU-EWR-Raums fällt die Möglichkeit der zinslosen, unbefristeten Stundung komplett weg.

Auch abgsehen von der Stundung ergaben sich im Steuerrecht (§ 6 AStG) im Rahmen der Reform für Wegzüge sowohl innerhalb EU-EWR als auch bei Wohnsitz-Verlagerung in Drittstaaten weitere Änderungen, die wir hier kurz zusammengefasst haben:

Wegzugsteuer Neu auf einen Blick

  • Wegfall der zinslosen Stundung (auch bei Umzug innerhalb der EU/EWR)

  • 7 Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland (innerhalb der letzten 12 Jahre)

  • Verlängerung temporäre Wohnsitzverlagerung (auf bis zu 12 Jahre)

  • Besteuerung von Dividendenausschüttung mit 20 %

Ausführliche Informationen zu allen Änderungen und Neuregelungen im Gesetz für Steuerpflichtige beim Wegzug ins Ausland finden Sie auf dieser Seite.

Umzug innerhalb der EU/EWR

Bei einem Wegzug in ein EU-Land bzw. im EU-EWR-Raum hat der europäische Gerichtshof früher die Wegzugsbesteuerung – unter anderem aufgrund der Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit in der EU – als rechtswidrig erklärt.

Daher wurde die Steuer von Seiten des Finanzamtes früher zwar noch immer erhoben, aber dem Steuerzahler eine Möglichkeit zur Stundung zur Verfügung gestellt, bis es zum eigentlichen Verkauf der Gesellschaftsanteile kommt.

Ab 2022 ist eine Stundung aufgrund der bereits erwähnten Verschärfung und Änderungen der Wegzugsbesteuerung nicht mehr möglich. Auch bei EU-EWR-Bürgern löst ein Umzug innerhalb der EU bzw. des EWR die Wegzugsteuer aus!

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Wegzusteuer bei temporärem Umzug aus Deutschland

In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die planen temporär ins Ausland zu gehen, müssen laut Steuerrecht keine Wegzugsteuer bezahlen.

Klingt positiv – doch auch diese Regelung birgt erwartungsgemäß ihre Tücken.

Als temporäre Wegzüge gelten Aufenthalte von bis zu 7 Jahren im Ausland (egal ob EU oder Drittstaat). Bei dieser Frist gibt es außerdem die Möglichkeit zur Verlängerung auf bis zu 12 Jahre – beispielsweise wenn es sich um einen Aufenthalt zu beruflichen Zwecken handelt.

In der Praxis sieht es allerdings so aus, dass die Wegzugsbesteuerung auch bei einem temporären Umzug zunächst anfällt. Erst bei der Rückkehr nach Deutschland innerhalb der angegebenen Frist bekommt man die zuvor bezahlte Wegzusteuer zurückerstattet.

Dazu ein Beispiel: Herr Moser besitzt ein Unternehmen in Deutschland mit 100.000 Euro Jahresgewinn und plant, für die nächsten 3 Jahre in die USA umzuziehen, um dort eine US-Niederlassung der Gesellschaft aufzubauen. Der temporäre Wegzug ins Ausland fällt theoretisch nicht unter die Wegzugsbesteuerung, praktisch ist die Steuer aber zuerst trotzdem zu entrichten. Die GmbH wird im Zuge dessen mit einem fiktiven Veräußerungserlös von 1.3 Mio. Euro bewertet. Herr Moser muss in diesem Fall laut aktueller Rechtslage 350.000 Euro Wegzugsteuer bezahlen, um Deutschland verlassen zu können.

Alternativ dazu haben Sie das Recht, eine Sicherheitsleistung in Höhe der Steuer zu hinterlegen (in dem eben beschriebenen Beispiel könnte Herr Moser sein Haus bis zur Rückkehr ins Land an das Finanzamt überschreiben) oder die betreffenden Gesellschaftsanteile selbst dafür zu verwenden.

In Härtefällen ist im Gesetz ein gewisser Spielraum seitens des Finanzamts vorgesehen. Bei Unternehmen mit Wert in Millionenhöhe gibt es beim vorübergehenden Umzug in ein anderes (EU-)Land also eventuell die Möglichkeit, mit den Behörden bzw. dem Ministerium zu verhandeln und die Wegzugsteuer auszusetzen.

Kann die Wegzugsteuer legal vermieden werden? Ja!

Hier sei als erstes angemerkt, dass bei der Übertragung von werthaltigen Anteilen ins Ausland immer mit steuerlichen Nachteilen zu rechnen ist.

Durch vorausschauende steuerliche Gestaltung gibt es einige Punkte, die hinsichtlich der Wegzugsbesteuerung beachtet werden können. Ganz vermeiden lassen sich Steuern aber selbst im EU-EWR-Raum nur, wenn die Anteile keinen Wert haben.

1. Geplante Rückkehr (temporärer Wegzug)

Ein klarer Fall, wie die Wegzugsbesteuerung vermieden werden kann. Wie bereits erwähnt, entfällt die Steuer, wenn Privatpersonen beim Wegzug vorhaben, wieder nach Deutschland zurückzukehren.

Dies gilt, sofern Sie einen temporären Aufenthalt im Ausland für nicht länger als sieben Jahre planen (unter der Voraussetzung, dass Sie währenddessen keine Geschäftsanteile an Kapitalgesellschaften und Co. verkaufen). Diese Frist kann für Wegzüge seit der Reform 2022 sogar auf 12 Jahre verlängert werden.

Besonders wichtig zu beachten beim temporären Wegzug ins Ausland: Das Unternehmen darf während des Aufenthaltes nicht verkauft werden und auch Dividenenausschüttungen sind nur in beschränktem Umfang möglich.

Für all jene, die die Wegzugsteuer nicht im Voraus bezahlen wollen/können, gibt es einen Geheimtipp:

Wenn Sie Anfang 2023 ins Ausland umziehen, wird die Steuererklärung mit der entsprechenden Wegzugsteuer am 28. Februar 2025 fällig (gegen Zinsen und Zuschläge spätestens im Juni 2025).

Im Juni 2025 kommen Sie für 6 Monate zurück nach Deutschland und reichen die Erklärung für 2023 ein, in der Sie den vorübergehenden Umzug ins Ausland inkludieren. Da Sie aber bereits wieder zurück sind, wird die Wegzugsteuer auf diese Weise nicht fällig.

Nach 6 Monaten können Sie bei Bedarf wieder ins Ausland ziehen und diesen Vorgang wiederholen.

Diese Gestaltung eignet sich natürlich nicht für jede Situation und der Teufel steckt auch hier im Detail, insbesondere bei hohen Werten ist sie aber auf jeden Fall eine Überlegung wert.

2. Vorteilhafte Bewertung

Hinsichtlich des fiktiven Veräußerungsgewinns der Beteiligung ist eine Sache für Unternehmer besonders wichtig: Überlassen Sie die Bewertung Ihres Unternehmens nicht den Finanzbehörden in Deutschland! Diese ziehen zur Ansetzung und Umsetzung der Wegzugsteuer lediglich den reinen Gewinn der Firma heran und rechnen hierfür gewöhnlich mit dem Faktor 13.375. Das heißt, selbst wenn Ihr Unternehmen rückläufige Gewinne und eventuell andere Belastungen wie Schulden hat, kommt das deutsche Finanzamt bei einem Jahresgewinn von 100.000 € auf eine Summe von 1.375 Mio. €, die für die Wegzugsbesteuerung fällig werden.

Eine gängige Methode ist hier zum Beispiel, einen Gutachter heranzuziehen, der das Unternehmen vor anfallen der Wegzugsteuer bewertet und schließlich zum Kauf ausschreibt. Anhand der Angebote lassen sich realistische Werte ermitteln und somit die Schätzung durch das deutsche Finanzamt umgehen.

Wir verfügen über ein umfassendes Netzwerk an Experten, die in der Lage sind, seriöse Bewertungen Ihres Unternehmens für Sie zu erstellen. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns gerne oder vereinbaren Sie einen Termin mit Sebastian Sauerborn.

3. Aufgabe der Anteile

Die Wegzugsbesteuerung kann auch umgangen werden, indem Anteile vor dem Wegzug aus Deutschland aufgegeben werden. Hier wird zwischen verschiedenen Varianten unterschieden:

  • Anteilsveräußerung vor Umzug – dies stellt die einfachste Möglichkeit dar. Allerdings muss beachtet werden, dass der Verkauf der Anteile an der Kapitalgesellschaft andere Besteuerungen auslöst und somit nur bei einem geplanten Verkauf zu empfehlen ist. Es sollte auf jeden Fall im Vorfeld eine Beurteilung erfolgen um den tatsächlich günstigeren Weg zu ermitteln.

  • Anteilsübertragung – eine weitere Variante zur Umgehung der Wegzugsteuer stellt die Anteilsübertragung an ein Familienmitglied dar, das in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Hier gilt es jedoch eine andere Steuer zu beachten: die Schenkungsteuer.

  • Betriebsübergang im Rahmen einer Nachfolgeregelung – dies ist in Deutschland selbst bei sehr wertvollen Unternehmen steuergünstig möglich.

  • Familienstiftung – Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anteile an der Gesellschaft an eine Familienstiftung abzugeben.

  • Liquidation – die Liquidation der Kapitalgesellschaft ist eine Option, die sich bei einem Wegzug ins Ausland anbietet, wenn eine erneute Beteiligung an der Gesellschaft ausgeschlossen ist.

4. Beibehaltung der Anteile

Folgende Lösungen stellen Umstrukturierungen in den Firmenstrukturen dar. Sie sind dann interessant, wenn die Anteile trotz Wegzugs aus Deutschland erhalten werden sollen.

  • Umwandlung der Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft – wird aus Ihrer GmbH eine Personengesellschaft, so fällt diese nicht unter die Wegzugsbesteuerung. Um keine Steuern auszulösen, muss sie ihren Betriebsmittelpunkt aber weiterhin in Deutschland haben (z.B. durch einen Geschäftsführer einer deutschen Niederlassung sowie eine deutsche Betriebsstätte). Vorab zu prüfen sind in diesem Fall etwaige offene Rücklagen, da die Umwandlung zur Personengesellschaft einer zwangsweisen Gewinnausschüttung und damit einhergehenden Besteuerung unterliegen.

  • Zwischengeschaltete Personengesellschaft – die zweite Variante stellt die Zwischenschaltung einer Personengesellschaft zwischen Gesellschafter und Kapitalgesellschaft dar. Dessen Anteile fallen dabei der Zwischengesellschaft zu. Bei letzterer muss es sich allerdings um eine aktiv operierende Gesellschaft handeln.

  • Verkauf der Gesellschaft an eine Holdinggesellschaft im Ausland – das schützt vor der Wegzugsteuer, aber auch hier muss – wie bei allen anderen Varianten – mit steuerlichen Nachteilen in Deutschland gerechnet werden (z.B. Exit Tax).

Neuregelung Wegzugsbesteuerung 2022 gemäß Anti-Steuervermeidungsrichtlinie

Abschließend kommen wir noch einmal zur aktuellen Rechtslage: Wie bereits mehrfach erwähnt, gab es bei der Wegzugsbesteuerung in Deutschland eine Reform – diese betraf vor allem das Außensteuergesetz § 6 AStG. Die Wegzugsteuer wurde vom Gesetzgeber neu geregelt und im Zuge dessen kam es mit dem ATADUmsG, dem ATAD-Umsetzungsgesetz, zu massiven Verschärfungen.

Der Deutsche Bundestag beschloss die Änderungen bei der Wegzugsteuer am 21.05.2021. Diese Maßnahme begründete die Bundesregierung mit der Umsetzung der ATAD. Bei der ATAD (Anti Tax Avoidance Directive, die Anti-Steuervermeidungsrichtlinie) handelt es sich um die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken.

Die neuen Regelungen zur Wegzugsteuer sollten laut Bundesregierung ursprünglich rückwirkend ab dem 01.01.2020 in Kraft treten. Schließlich kam das Gesetz zum Jahreswechsel 2021, 2022 zur Anwendung.

Keine Stundung der Steuer mehr

Die gravierendsten Änderungen für die Wegzugsbesteuerung ab 2022 gab es im Zuge des ATADUmsG hinsichtlich der zeitlich unbeschränkten, zinslosen Stundung: Die Stundung fiel komplett weg egal ob beim Umzug im EU-EWR-Raum oder in ein beliebiges anderes Land (was vor allem in Hinsicht auf die Niederlassungsfreiheit der EU kontrovers ist).

Weitere Änderungen für Steuerpflichtige

Zudem lösen nun innerhalb der vergangenen zwölf Jahre unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland bereits sieben Jahre eine Wegzugsbesteuerung aus und auch die Dividendenausschüttung wurde mit 20 % beschränkt.

Wir haben alle daraus resultierenden Änderungen und Regelungen für die Wegzugsteuer bereits auf dieser Seite berücksichtigt.

Klicken Sie hier, um alles rund um die Neuregelung bzw. Verschärfung der Wegzugsbesteuerung in Deutschland im Rahmen des ATADUmsG ab 2022 inklusive EU-EWR, deren Anwendungsbereich sowie die frühere Rechtslage zu erfahren.

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