Zypern-Organschaft: Ein Steuersparmodell für Österreicher?

Unternehmern, die in Österreich leben und nach Möglichkeiten suchen, hier Steuern zu sparen, wird mitunter zur Zypern-Organschaft geraten. Es handelt sich dabei um ein Modell, das von günstiger Besteuerung in Zypern und vorteilhaften rechtlichen Bedingungen profitiert. 

Wie genau die Zypern-Organschaft funktioniert und welche Rahmenbedingungen hierfür vorhanden sein müssen, erklärt der österreichische Steuerexperte Prof. Dr. Stefan Bendlinger im neuen Podcast auf Perspektive Ausland. Wie er betont, handelt es sich beim zypriotischen Organschaftsmodell um ein ganz besonderes Konstrukt, das auf einer sehr seltenen Kombination national- und steuerrechtlicher Vorteile beruht.

Die Zypern-Organschaft: Ein besonderes Steuersparmodell?

Hinter dem zyprischen Organschaftsmodell stecken ganz besondere rechtliche Voraussetzungen. Zum einen sind dies die günstigen Steuern für Unternehmen auf Zypern. Zum anderen liegt ihr ein vorteilhaftes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Zypern zugrunde. Diesem zufolge werden Gewinne eines Unternehmens nur in dem Staat besteuert, in dem das Unternehmen seine Betriebstätigkeit ausübt. Dies umfasst auch die Gewinne eines Gesellschafters aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft. 

So funktioniert das zypriotische Organschaftsmodell

Eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz in Österreich hat, kann von diesen Voraussetzungen nun steuerlich profitieren. Hierfür gründet diese natürliche Person auf Zypern eine Gesellschaft, und zwar eine Limited Partnership. Unter dieser wiederum wird eine operativ tätige Kapitalgesellschaft gegründet. Die Gewinne, die die Kapitalgesellschaft erwirtschaftet, werden günstig auf Zypern besteuert und fließen über die Limited Partnership direkt an den Gesellschafter. Dieser wiederum kann die Gewinne in Österreich in seiner Einkommensteuererklärung aufgrund des vorteilhaften DBAs steuerfrei stellen. 

Wohnen in Österreich - Betriebstätigkeit auf Zypern

Was einfach klingt, ist in der Realität an einige Voraussetzungen gebunden, aufgrund derer das Modell nicht für jeden Unternehmer geeignet ist. Entscheidend ist, dass die betriebliche Tätigkeit tatsächlich in Zypern erfolgt. Das bedeutet, Sie sollten nachweisen können, dass hier tatsächlich die Wertschöpfung erfolgt. Dies bringt mit sich: 

  • nachweisbare, realistische Geschäftsführergehälter

  • eine physisch vorhandene Betriebsstätte mit entsprechenden Geschäftsräumen

  • ggf. Mitarbeitergehälter

  • reale Betriebsausgaben (Materialien, Strom etc.)

Wer eine derartige Substanz nicht nachweisen kann, wird nur schwerlich belegen können, in Zypern tatsächlich eine Betriebsstätte zu haben. Planen Sie keine wirkliche betriebliche Tätigkeit in Zypern, ist dieses Modell folglich nicht geeignet. 

Kosten im Blick behalten

Die Zypern-Organschaft wird ab und zu als günstiges, einfach zu installierendes Konstrukt empfohlen, mit dem auch Unternehmer mit verhältnismäßig geringen Umsatzzahlen leicht Steuern sparen können. Hierbei gilt aber zu beachten, dass nicht nur das Aufsetzen der Organschaft an sich Kosten mit sich bringt. Auch die erforderliche Betriebsstätte auf Zypern ist mit entsprechenden Kosten verbunden. Dies führt dazu, dass das Modell eher nicht für Einzelunternehmer geeignet ist und auch nur dann empfohlen werden kann, wenn entsprechend hohe Umsätze den Aufwand wirklich lohnenswert machen und die Kosten ins richtige Verhältnis rücken. 

Stimmen diese Rahmenbedingungen, kann die Zypern-Organschaft für in Österreich Ansässige aber durchaus ein empfehlenswertes Modell sein. Ob es sich für Sie und Ihr Unternehmen eignet, welche Kosten damit im Einzelnen verbunden sind, darüber sollten Sie sich genau beraten lassen, wenn Sie sich für dieses Steuersparmodell interessieren. 

Planen Sie dagegen, Ihren Wohnsitz von Österreich, Deutschland oder der Schweiz ins Ausland zu verlegen, finden Sie in diesen Beiträgen nützliche Informationen: 

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