Wohnsitz nach Italien verlegen und von großen Steueranreizen profitieren
Bella Italia ist schon lange eines der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen. Das angenehme mediterrane Klima, die wunderschöne Natur, die weltberühmte Küche und die italienische Lebensfreude ziehen jedes Jahr über 65 Millionen Urlauber an.
Daher verwundert es nicht, dass sich viele vom „La Dolce Vita“ angezogen fühlen und auch in Italien leben wollen: Ungefähr 5 Millionen Ausländer leben bereits in Italien. Mit all dem, was Italien zu bieten hat, wird diese Zahl vermutlich in nächster Zeit noch weiter steigen. Nicht zuletzt auch, weil die italienische Regierung sich zum Ziel gesetzt hat, Ausländer mit zahlreichen Steuervorteilen einen Anreiz für den Wohnsitzwechsel zu bieten.
Steuervergünstigungen gibt es unter anderem für Rückkehrer und Zuzügler, Rentner und Freelancer.
Von welchen Steuervergünstigungen Sie profitieren können, erfahren Sie in unserem aktuellen Podcast mit dem Steuerberater Dr. Gert Grasser, der Mandanten erfolgreich zu den Themen Wohnsitzverlegung und Anmeldung in Italien berät.
Was spricht für einen Wohnsitz in Italien?
Italien ist eines der größten Länder Europas und besticht vor allem mit seiner langen Mittelmeerküste. Das Land hat auch sonst einiges zu bieten: Sie können entweder hoch im Norden in der atemberaubenden Natur der italienischen Alpen wohnen, an der sonnigen Mittelmeerküste oder ganz im Süden in Sizilien leben oder ein neues Zuhause im pulsierenden Rom finden.
Einer der größten Vorteile von einem Wohnsitz in Italien ist die geografische Nähe Italiens zu Deutschland, der Schweiz und Österreich. Man muss nicht einmal in ein Flugzeug steigen, um Freunde und Familie in der Heimat zu besuchen oder bei Bedarf einen deutschen Arzt aufzusuchen.
Auch für Familien mit Kindern ist Italien durchaus eine gute Wahl, denn in einigen Städten gibt es sogar deutsche Schulen. Dazu gehören Mailand, Rom oder Genua und auch in Südtirol kann man seine Kinder in eine deutschsprachige Schule schicken.
Welche Steuervorteile bietet Italien “Rückkehrern und Zuwanderern”?
Die italienische Regierung hat 2016 ein Gesetz unter dem Namen “Rientro cervelli” eingeführt, um die Rückkehr bzw. Zuwanderung von wichtigen Arbeitskräften und Akademikern zu fördern.
Seither wurde diese Regelung immer wieder erneuert und ist auch 2022 noch gültig. Gemäß diesem Gesetz können Personen, die ihren Wohnsitz in Italien anmelden und ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, von einer Steuervergünstigung von 70 % auf ihr Einkommen profitieren. Das heißt konkret, dass für 5 Jahre nur 30 % des Einkommens in Italien besteuert werden.
Natürlich ist diese Steuervergünstigung an ein paar Voraussetzungen geknüpft. Wie diese aussehen, können Sie hier nachlesen.
Wieso lohnt es sich für Rentner nach Italien umzuziehen?
Es gibt auch Vergünstigungen für Rentner in Italien. Im Jahr 2019 hat Italien eine Pauschalsteuer von 7 % für alle Rentner eingeführt, die ihren Erstwohnsitz in Italien anmelden und somit ihren Wohnsitz nach Italien verlegen. Diese Pauschalsteuer von 7% kann angewendet werden, wenn die Person eine Rente aus ausländischer Quelle bezieht.
Damit Rentner von dieser Steuervergünstigung profitieren können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Person war in den letzten 5 Jahre nicht in Italien ansässig.
Der steuerrechtliche Wohnsitz muss in bestimmten Regionen Süditaliens gewählt werden: Abruzzen, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Sardinien oder Sizilien.
Die gewählte Gemeinde muss weniger als 20.000 Einwohner haben, oder von den Erdbebenereignissen in den Jahren 2016 und 2017 betroffen sein und weniger als 3.000 Einwohner haben.
Welche Steuern muss man in Italien bezahlen?
Erstwohnsitz Italien Steuern: Das italienische Steuersystem ist grundsätzlich mit dem anderer EU-Länder vergleichbar.
Ansonsten ist Italien ein absolutes Steuerparadies, was die Erbschaftsteuer betrifft. Bei Vererbungen und Schenkungen innerhalb der Familie gelten sehr hohe Freibeträge von bis zu 1 Million € pro Erbe. Ist die Erbschaft höher, muss für den überschüssigen Teil eine geringe Besteuerung von 4% geleistet werden.
Italien erhebt keine Vermögensteuer. Nur für Vermögenswerte im Ausland wird eine Steuer von 0,2% pro Jahr erhoben.
Informationen zum Thema Erstwohnsitz Deutschland Zweitwohnsitz Italien oder Erstwohnsitz Italien Zweitwohnsitz Deutschland Steuern / Hauptwohnsitz Italien Zweitwohnsitz Deutschland oder Fragen ob ein Zweitwohnsitz Italien Vorteile bietet, würden wir gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch zu ihrem individuellen Fall beantworten.
Weitere Informationen zum Leben in Italien finden Sie auf unserem Podcast Perspektiveausland und unseren anderen Blogs Auslandsunternehmen, Stmatthew, oder auf Linkedin.