Wie die ATAD Steuervermeidungspraktiken erschweren soll

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Bis Ende 2020 sind die EU Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die 2016 beschlossenen Maßnahmen im Rahmen der ATAD in lokale Gesetzgebung zu implementieren und die erlassenen Gesetze gingen wie ein Wirbelwind durch die europäischen Mitgliedstaaten. ATAD steht für EU Anti Tax Avoidance Directive, zu Deutsch EU Anti-Steuervermeidungsrichtlinie.

Dass das deutsche Steuerrecht mit das strengste in der EU ist, überrascht mit Sicherheit keinen, da Deutschland steuerlich gesehen als ein Land mit Recht und Ordnung bekannt ist. Das in Deutschland schon seit langem geltende Außensteuergesetz wurde nun vom Europäischen Rat de facto am 12. Juli 2016 in der ATAD I & II überführt und muss in allen Mitgliedsstaaten implementiert werden.

Mit der ATAD werden Regeln zur Wegzugsbesteuerung, allgemeine Missbrauchsvermeidungsvorschriften, Hinzurechnungsbesteuerung, Zinsschranke und Regeln zur hybriden Gestaltung eingeführt und sollen fortan Steuervermeidungspraktiken in der EU stark einschränken. Da die bisher geltenden Steuergesetze den neuen Steueroptimierungspraktiken hinterher hängen, wurden diese durch die Einführung der ATAD an die neue Realität angepasst.

Die Reaktionen auf die in der ATAD festgehaltenen Richtlinien waren gemischt. In manchen Ländern bestehen viele der ATAD Regeln in abgeschwächter Form bereits, für andere, vor allem sogenannte Niedrigsteuerländer, bedeutet die Implementation der neuen Richtlinien große Veränderungen.

Auf unserer Seite zur ATAD können Sie mehr über die einzelnen Richtlinien und deren Ausmaß erfahren und wir verraten Ihnen, welche Veränderungen die ATAD in Ländern wie Großbritannien, Malta, Zypern und Irland wirklich mit sich bringt.

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