Ruhestand in Amerika: Alles Wissenswerte zu Steuern, Immobilien und Rente

Amerika zählt bereits jetzt zu einem der beliebtesten Rentnerparadiese der Deutschen und Österreicher. Von den Badeorten an der Westküste und in Florida über die Wüsten von Nevada bis hin zu den Skidörfern in den Rocky Mountains bieten die 50 Bundesstaaten alles, was man sich für den Ruhestand nur wünschen kann.

Hunderttausende deutsche und österreichische Rentner haben bereits den Sprung über den Atlantik gewagt. Laut Statistiken der Deutschen Rentenversicherung ist Nordamerika mit über 20.000 Aussiedlern, die ihre Staatsrente in einem anderen Land beziehen, gemeinsam mit der Schweiz, Österreich, Frankreich und Spanien das beliebteste Ziel.

Einfache Visabestimmungen, vorteilhafte staatliche Rentenvereinbarungen und attraktive Hauspreise machen die Vereinigten Staaten zu einer verlockenden Option für abenteuerlustige Ü65-Jährige. Dennoch sollte das komplexe Steuersystem nicht unterschätzt werden. Die Vorschriften des Bundes und der einzelnen Staaten stehen oft im Widerspruch zueinander.

Hier finden Sie alles Wissenswerte, was Sie über einen Umzug in die USA wissen müssen: von Steuern und Visa bis hin zu Renten und Immobilienpreisen.

Die wichtigsten Visabestimmungen im Überblick

Es gibt verschiedene Arten von amerikanischen Visa, die Deutsche und Österreicher beantragen können. Diese reichen von „leicht zu erhalten“ bis zu „unglaublich schwierig und teuer.“

Jeder, der auf einen erfolgreichen Umzug hofft, sollte sich noch vor dem Antrag Gedanken darüber machen, wie lange man im Land bleiben möchte.

Das bei weitem einfachste Visum ist das Touristenvisum „B-2“, das es deutschen und österreichischen Rentnern erlaubt, sich bis zu sechs Monate im Jahr in den USA aufzuhalten. Dies ist die einfachste, kostengünstigste und schnellste Art, sich zur Ruhe zu setzen, wenn man dem tristen Winter in Deutschland oder dem Schnee in Österreich für sechs Monate entfliehen möchte.

Erfolgreiche Antragsteller müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, sodass sie dem Staat nicht zur Last fallen oder eine Beschäftigung suchen. 

Die Botschaft verlangt ausreichend Geld auf einem Giro- oder Sparkonto, das alle Lebenshaltungskosten für die Dauer des Aufenthalts deckt. Dies ist kein fester Betrag und hängt maßgeblich davon ab, wie lange der Antragsteller zu bleiben gedenkt und ob er eine Wohnung besitzt oder Miete zahlt.

Diejenigen, die das B-2-Visum in Anspruch nehmen, sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass sie damit keinen Anspruch auf eine Sozialversicherungsnummer haben.

Dies kann das tägliche Leben ein wenig erschweren, z. B. wenn es um die Eröffnung eines Bankkontos oder die Beantragung eines Führerscheins geht.

Die zweite Art von Visum, das „E-2 Treaty Investment Visa“, ist für diejenigen Expats geeignet, die über ein gewisses Kapital verfügen und auch noch im Ruhestand ein wenig aktiver bleiben möchten. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine dauerhafte Ruhestandsplanung, da das Visum mit der Leitung eines Unternehmens einhergeht.

Als Eigentümer müssten Sie das bestehende Unternehmen beaufsichtigen, wobei dennoch Zeit zum Entspannen und Golfspielen übrig bleiben kann. Das Visum ist eine gute Möglichkeit, um länger als sechs Monate in den USA zu bleiben, noch bevor man sich endgültig für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung entscheidet.

Es gibt keinen festen Geldbetrag, der investiert werden muss. Stattdessen wird das Unternehmen anhand der Branche und Betriebsfähigkeit gemessen. Der Betrag liegt in der Regel über 50.000 US-Dollar, wobei das Unternehmen rentabel sein muss.

Wer ein solches Visum erhält, kann so lange bleiben, wie dies aus betrieblichen Gründen notwendig ist. Das Visum berechtigt zur Sozialversicherungsnummer.

Wer einen dauerhaften Aufenthalt anstrebt, muss eine Green Card beantragen. Wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, diese zu erhalten (z. B. wenn man Kinder hat, die US-Bürger sind), besteht eine weitere Möglichkeit darin, die „EB-5 Investment Visa Green Card“ zu beantragen, was jedoch sehr kostspielig ist.

Dieses Visum erfordert eine Investition von mindestens 900.000 US-Dollar in ein kommerzielles Unternehmen oder ein sogenanntes „Federally Designated Regional Center“. Liegt das Unternehmen nicht in einem Beschäftigungsgebiet, erhöht sich die Mindestinvestition auf 1,8 Millionen US-Dollar. Zudem müssen mindestens 10 Vollzeitarbeitsplätze für amerikanische Arbeitnehmer geschaffen oder erhalten werden. Hierbei handelt es sich um einen langwierigen Prozess.

Was Sie über die Mitnahme Ihrer Rente wissen müssen

Die deutsche und österreichische Staatsrente sind dank eines Sozialversicherungsabkommens zwischen den Ländern für Empfänger sicher, die in Amerika leben.

Die staatlichen Auszahlungen erfolgen trotz Umzug in die USA in vollem Umfang. Lediglich Rentner, die in Staaten ohne Abkommen mit Deutschland oder Österreich außerhalb der EU umziehen, sollten sich diesbezüglich vorab informieren, um Probleme auszuschließen und zu verhindern, dass staatliche Renten ins jeweilige Land nicht – oder nur mit hohen Abzügen – ausbezahlt werden können.

Wenn es um die private Altersvorsorge geht, hängt die Flexibilität, um auf das finanzielle Polster zuzugreifen, meist hauptsächlich vom Anbieter ab.

Einige Anbieter können zum Beispiel sehr restriktiv sein, was die Optionen für den Ruhestand angeht. Viele lassen es nicht zu, dass Auszahlungen an einen in den USA ansässigen Kunde erfolgen. Diejenigen, die ihre Rente nach Belieben in Anspruch nehmen möchten, müssten zu einem anderen Anbieter wechseln. Die meisten deutschen oder österreichischen Unternehmen sind unter Umständen aber nicht dazu bereit, einen neuen Plan für US-Expats einzurichten.

Es gibt zwar einige Anbieter, die US-Bürgern die Inanspruchnahme einer Auszahlung gestatten, doch wird das Geld nur auf ein deutsches oder österreichisches Bankkonto überwiesen. Eine Handvoll spezialisierter Anbieter bietet die Möglichkeit, das Geld der Rente, die beispielsweise aus Deutschland bezogen wird, auf ein US-Bankkonto zu überweisen. Dies ist jedoch wahrscheinlich mit höheren Kosten verbunden.

Um noch einen Schritt weiterzugehen, haben Sie auch die Möglichkeit, innerhalb der Rente in ein auf US-Dollar laufendes Portfolio zu investieren, um das Währungsrisiko zu verringern, da Sie ohnehin jeden Tag in US-Dollar bezahlen.

Wie wird Ihre Rente besteuert?

Die Höhe der Steuern auf private Rentenbezüge hängt davon ab, wann, wie und wo diese entnommen werden.

Wenn Sie ein regelmäßiges Einkommen beziehen, fallen andere Steuern an, als wenn Sie eine Rente in Form eines Pauschalbetrags beziehen.

Wird eine größere Summe auf einmal entnommen, ist die Steuer in dem Land zu entrichten, in dem der Rentenplan aktiv ist. Das würde bedeuten, dass eine deutsche Rente in Deutschland steuerpflichtig wäre.

Geld, das jeden Monat als Einkommen aus einer Rente bezogen wird, ist jedoch in dem Land zu versteuern, in dem die Person wohnt – in diesem Fall also in den USA. Dies gilt auch für Rentenzahlungen, die mit dem üblichen Grenzsteuersatz der Bundeseinkommensteuer besteuert werden. Die Steuersätze starten ab 10% für Einkommen unter 9.875 Dollar pro Jahr. 12% werden für Einkommen bis zu 40.125 Dollar fällig. Der Spitzensatz liegt bei 37% für Einkommen von mehr als einer halben Million Dollar.

Die Planung sollte auf den Zeitpunkt und die Art der Entnahmen abzielen. Wenn auch ungewöhnlich, kann es dennoch von Vorteil sein, eine Ausschüttung zu verschieben, bis der Steueraufenthalt in den USA beginnt. Die Staaten sind zwar kein Niedrigsteuerland, die Einkommensteuersätze in den USA sind aber trotzdem niedriger als beispielsweise in Deutschland.

Deutsche oder österreichische Rentner, die in die USA umziehen, können den Grundfreibetrag ihres eigenen Landes nicht mehr in Anspruch nehmen. Sie gelten in ihrem Heimatland in der Regel als beschränkt steuerpflichtig und müssen damit auf Mieteinnahmen oder andere Einkünfte in z.B. Deutschland ab dem ersten Euro Steuern bezahlen.

Je nach genauer Situation können aber unter Umständen durch die steuerpflichtigen Rentengelder in den USA überschüssige, ausländische Steuergutschriften im Heimatstaat geltend gemacht werden können, um die Rechnungen zu eliminieren oder zumindest zu reduzieren.

Die Position sollte mit einem Steuerberater besprochen werden. Dies ist vor allem dann besonders wichtig, wenn die Einkommensteuern der einzelnen Bundesstaaten eine Rolle spielen, da beide Wege möglicherweise nicht wirksam sind, um Steuern auf Landesebene zu vermeiden.

Die Besonderheiten der Erbschaftsteuer

Amerikanische Erbschaftsteuern können überraschend kostspielig sein, wenn sie nicht richtig geplant werden. Die ersten 11,7 Millionen US-Dollar des Nachlasses einer Person sind von der Erbschaftsteuer befreit. Dies gilt aber nur für Personen, die für Bundessteuerzwecke in den USA ansässig sind.

Für all jene, die nicht offiziell in den USA ansässig sind, sinkt die großzügige Obergrenze auf magere 60.000 US-Dollar. Da dies viele Auswanderer betrifft, sollten sich Steuerzahler unbedingt vorab beraten lassen, ob sie als ansässig gelten oder nicht. 

US-Bürger und Green-Card-Inhaber werden immer als „domiciled“ bezeichnet. Das bedeutet im Allgemeinen, dass sie die Absicht haben, die USA zu ihrem ständigen Wohnsitz zu erklären. Beurteilt wird dies anhand einer Reihe von Faktoren – darunter die Dauer des Aufenthalts im Land, die Absicht, auf unbestimmte Zeit in Amerika zu bleiben und der Ort des Hauptwohnsitzes.

Kauf einer Immobilie in den USA

Die Lebenshaltungskosten in den USA fallen sehr unterschiedlich aus. Staaten wie New York und Kalifornien haben mitunter die höchsten Lebenshaltungskosten des Landes und darüber hinaus sehr hohe Steuersätze.

Während die Immobilienpreise in Deutschland und Österreich nach wie vor stetig steigen und vor allem Grund und Boden oft sehr teuer sind, gab es in Amerika zwar bis zur Immobilienkrise 2006 einen klaren Aufwärtstrend, dann stabilisierte sich das Preisniveau allerdings. Die genaue Situation am Immobilienmarkt hängt aber natürlich vom genauen Ort ab – die Preise schwanken nicht nur abhängig vom jeweiligen Bundesstaat, sondern auch je nach Stadt. Der Durchschnittspreis für ein Haus liegt in den USA bei rund 378.700 Dollar, regional unterscheiden sich die Kaufpreise aber stark davon. Je nachdem, wo Sie sich genau niederlassen wollen, kann die Immobilie also deutlich billiger sein, als in Deutschland oder Österreich, wo allen voran die Grundstückspreise oft schwer ins Gewicht fallen.

Einige Regionen sind in den Staaten wesentlich teurer als andere. Die teuersten Regionen im Jahr 2020 waren Hawaii (mit einem durchschnittlichen Immobilienpreis von $608.900), der District of Columbia ($575.700) und Kalifornien ($524.400), wie Daten der Immobilien-Website Zillow verdeutlichen. Arkansas ($156.800), Oklahoma ($154.900) und West Virginia ($145.400) lagen dagegen weit dahinter und gehörten zu den günstigsten Staaten.

 
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