ESTA/VWP, B1, L1A, E1, E2 & EB5: US-Visa für europäische Unternehmer

USA

In den USA zu leben, wenigstens für ein paar Jahre: Das ist auch heute noch für viele Unternehmer ein Wunsch. Daran ändern auch die oftmals wenig schmeichelhaften Berichte über die USA in unseren Medien wenig. Und Hand aufs Herz: Die USA haben viel zu bieten, gerade wenn man nicht ganz mittellos ist. Besonders für Unternehmer bieten die USA große wirtschaftliche Chancen, die sich so in Europa viel schwerer realisieren lassen.

Egal ob Sie aus unternehmerischen oder ganz persönlichen Gründen (Abenteuer?) an einem Leben in den USA interessiert sind: Der Umzug muss gut geplant sein und birgt besondere Herausforderungen in sich. Und an allererster Stelle steht dabei das Visum, das es Ihnen ermöglicht, in den USA zu leben. Machen Sie sich auf einen langen und oft komplizierten Verwaltungsprozess gefasst.

Aber die gute Nachricht ist diese: Ein Unternehmen in den USA zu betreiben, ist der einfachste Weg, eine Green Card oder ein Visum zu erhalten, das Ihnen erlaubt in den USA zu leben. Als Grundsatz sollte man verstehen, dass Sie Steuereinnahmen und Jobs für Amerikaner produzieren müssen, um als Unternehmer ein Visum in den USA zu erhalten. Das ist die Erwartungshaltung, die man an Sie hat.

Für Unternehmer interessante US-Visakategorien

Folgende Visakategorien sind für Unternehmer interessant:

ESTA / Visa-Waiver-Program (VWP)

ESTA ist natürlich kein Visum, sondern eine visumsfreie Einreiseerlaubnis über welche sich Bürger aus 38 Ländern für 90 Tage ohne Visum in den USA aufhalten können. Tatsächlich sind 90 Tage eine lange Zeit und wer möchte, kann unter normalen Umständen nach einem Aufenthalt in Europa von z.B. 30 Tagen wieder in die USA zurückkehren und diese Routine wiederholen. Auch wenn ESTA keine Dauerlösung ist: Als temporäre Lösung während des Unternehmensaufbaus kann das Visa-Waiver-Program interessant sein und wird häufig unterschätzt.

B-1-Visum (US Visitor Visa)

Mit dem B-1-Visum können Sie sich 180 Tage pro Aufenthalt in den USA aufhalten. Das Visum ist üblicherweise 5 oder 10 Jahre lang gültig und sehr einfach zu erhalten, so lange Sie begründen können, warum Ihnen die 90 Tage Visa-Waiver-Aufenthalt nicht ausreichen. Natürlich erlaubt Ihnen das B-1-Visum nicht auf Dauer in den USA zu leben, aber wir haben etliche Mandanten, die sich mit einem B-1-Visum über mehrere Jahre maßgeblich in den USA aufhalten, dort Wohnungen unterhalten usw.

E-1-Visum (US Treaty Trader Visa)

Sie haben ein Unternehmen zu Hause, das bereits heute substanzielle Geschäfte in den USA bzw. mit US-Kunden macht. Jetzt schickt Ihr Unternehmen Sie in die USA, um das US-Geschäft weiter anzukurbeln. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist das E-1-Visum das am einfachsten zu erlangende Visum für Unternehmer. Unbegrenzt gültig, muss aber alle zwei Jahre erneuert werden. Kann nicht in eine Greencard umgewandelt werden.

E-2-Visum (US Treaty Investor Visa)

Das E-2-Visum ist unser Geheimtipp für Unternehmer, da für dieses nur geringe Investitionssummen erforderlich sind. Dabei hängt der genaue Betrag vom jeweiligen Business ab und richtet sich danach, welche Ausgaben notwendig sind, um Ihr US-Unternehmen aufzubauen. Je nach Branche ist dies schon ab $35.000 möglich. Das Visum wird – je nach Investition – für 2 bis 5 Jahre ausgestellt und kann dann immer wieder verlängert werden. Mit ihm ist es außerdem möglich, auch Angestellte in die Staaten mitzunehmen. Mehr zum E-2-Visum haben wir hier für Sie zusammengefasst.

L-1A-Visum (US Business Expansion Visa)

Sie haben ein Unternehmen zu Hause und dieses eröffnet einen Standort in den USA. Sie werden in die USA geschickt, um den US-Betrieb aufzubauen. Das L-1A-Visum ist maximal sieben Jahre gültig (sowohl das US-Unternehmen, als auch die Muttergesellschaft müssen während der ganzen Zeit einen ordentlichen Geschäftsbetrieb nachweisen). Kann in eine Greencard umgewandelt werden.

EB-5-Visum (Immigrant Investor Visa)

Sie investieren $1.800.000 in einen neuen oder bestehenden US-Betrieb (bzw. $900.000, wenn es sich um eine ländliche Region handelt), um ein EB-5-Visum zu erhalten. Sie erhalten eine temporäre Greencard für zwei Jahre. Wenn das Unternehmen dann noch immer läuft und Sie mindestens zehn Vollzeitjobs geschaffen haben, bekommen Sie die unbegrenzt gültige Greencard.

O1-Visum (Extraordinary Ability Visa)

Sie haben außergewöhnliche Talente, sind einer der führenden Spezialisten in Ihrer Branche oder haben andere herausragende Fähigkeiten in bestimmten Bereichen und für Ihren Arbeitgeber in den Staaten? Dann könnte das O1-Visum zum Leben und Arbeiten in den USA für Sie interessant sein. Es wird vom Arbeitgeber beantragt (ohne Arbeitsplatz bzw. auf eigene Faust nicht möglich) und ermöglichte es Ihnen, bis zu drei Jahren in den Staaten zu bleiben. Ist die Arbeit bzw. ein bestimmtes Projekt dann noch nicht beendet, lässt sich das Visum bei Bedarf in Ein-Jahres-Schritten beliebig oft verlängern. Inhaber des O1 können in der Regel zu einer Greencard wechseln.

EB-1A-Visum (Priority Workers Visa)

Professoren und Forscher sowie Führungskräfte und Manager, die in den letzten 3 Jahren mindestens 1 Jahr für ein US-Unternehmen gearbeitet haben – das EB1-Visum richtet sich ebenfalls an hochqualifizierte Arbeitnehmer. Diese Kategorie erlaubt den dauerhaften Aufenthalt in den USA und ist deshalb mit einer Greencard gleichzusetzen. Großer Vorteil für den Arbeitgeber: Es muss keine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt werden, um geeignete US-Staatsangehörige oder Greencard-Inhaber für die Position zu evaluieren. 

Bleiberecht statt Visum – IEPP als Alternative für Startup-Gründer

Neben den angeführten Visumskategorien gibt es für ausländische Gründer von Startup-Unternehmen noch eine weitere Möglichkeit, sich für längere Zeit in den Staaten aufzuhalten: das International Entrepreneur Parole, kurz IEP. Mit diesem Programm erhalten sie für bis zu 5 Jahre ein Bleiberecht in den USA. Das International Entrepreneur Parole Program füllt eine Lücke im US-Einwanderungssystem, indem es talentierten Unternehmern ermöglicht, für die Gründung bzw. den Ausbau eines Unternehmens in die Staaten zu kommen. Es stellt eine niederschwellige Alternative zum begrenzten H-1B-Visum dar, welches für US-Start-ups meist ungeeignet ist. Voraussetzung für das US-Bleiberecht ist ein spezielles Abkommen zwischen den USA und dem Herkunftsstaat sowie mehrheitlich ausländischer Besitz der Firma und eine Investition ähnlich wie bei dem EB-5-Investorenvisum.

Das L1-Visum: Die beste Visumskategorie für große Unternehmen

Das L1 Visum ist aus unserer Sicht das beste Visum für Unternehmer. Dieses setzt allerdings voraus, dass Sie zu Hause bereits einen laufenden Betrieb aufgebaut haben, der schon einige Jahre existiert, Mitarbeiter beschäftigt und ordentliche Umsätze erwirtschaftet.

Meiner Erfahrung nach sind €500.000 Jahresumsatz und zehn Mitarbeiter (darunter bis zu fünf Freiberufler) eine gute Ausgangslage, um das Visum in den USA zu bekommen.

Zwar müssen Sie für das L1-Visum keinen fixen Betrag in den USA investieren, aber Sie müssen schon ein Büro in den USA anmieten und ausstatten. Außerdem müssen Sie eine Gesellschaft gründen.

Das L1 Visum erhalten Sie zunächst für ein Jahr. Dann muss es verlängert werden. Zur Verlängerung müssen Sie natürlich nachweisen, dass der US-Betrieb schon richtig in Schwung ist und Sie den Businessplan erfüllen. Es muss Umsätze und Mitarbeiter geben, ansonsten ist die Verlängerung des Visums gefährdet.

Ein großer Vorteil des L-Visums ist, dass Sie dieses während der Laufzeit in eine Greencard umwandeln können. Dies ist nicht mit allen Visakategorien möglich.

Das E1-Visum: Der einfachste Weg in die USA mit bestehendem US-Geschäft

Während wir das L1A-Visum aufgrund seiner defacto Greencard-Garantie für die beste Visumskategorie für Unternehmer handeln, ist das E1-Visum noch einfacher zu erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Das E1-Visum steht allen Unternehmern offen, die aus einem Land stammen, das ein US-Abkommensstaat ist. Dazu zählen sehr viele Länder.

Außerdem müssen Sie ein bestehendes Unternehmen in Ihrem Heimatland betreiben, welches mindestens 50% seines Auslandsumsatzes mit den USA tätigt (der Inlandsumsatz spielt keine Rolle). Der Umsatz mit US-Kunden muss „erheblich“ sein – was nicht weiter quantifiziert ist (wir gehen gleich im Detail darauf ein).

Für die Beantragung des Visums sind keinerlei Investitionen in den USA notwendig.

Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen mindestens über ein Jahr hinweg laufend Umsätze in den USA tätigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Großauftrag pro Monat in den USA abwickeln oder mehrere kleine Lieferungen monatlich in die USA bearbeiten.

Beispiel: Udo ist Deutscher und ist alleiniger Eigentümer von Udos Brillen GmbH, einer GmbH in Deutschland, die Sonnbrillen verkauft. Udo macht €500.000 Umsatz pro Jahr. €300.000 Umsatz macht er in Deutschland, €200.000 im Ausland. €120.000 Umsatz werden mit US-Kunden getätigt, €80.000 mit Kunden aus dem EU-Ausland. Udo verkauft seine Sonnbrillen über Amazon USA. Er setzt monatlich €10.000 mit US-Kunden ab und verkauft rund 200 Sonnenbrillen monatlich in die USA.

Udo hat gute Chancen das E1-Visum zu erhalten, weil

  • Udo Deutscher ist und Deutschland Abkommensstaat der USA ist,

  • Udos Unternehmen befindet sich in Deutschland,

  • Udos Unternehmen macht über 50% seines Auslandsumsatzes in den USA,

  • Udo verkauft laufend (täglich) an US-Kunden und

  • im Verhältnis zu seinem Gesamtumsatz ist der Umsatz in den USA erheblich.

Freilich hat das E1-Visum auch seine Schwächen: Ein Deutscher, der ein ausländisches Unternehmen betreibt, kann kein E1-Visum beantragen. Auch wenn die Umsatz-Quote mit den USA erfüllt wird, kommt das E1-Visum nicht in Frage.

Das E2-Visum: Der Geheimtipp mit kleiner Investition

Das E2-Visum ist unser Geheimtipp für Unternehmer, da es – je nach Branche – nur geringe Investitionssummen erfordert. Im Vergleich zum E1-Visum benötigt man hier kein bereits bestehendes US-Geschäft. Die Anforderungen für das E2 sind, dass Sie in den Staaten so viel investieren, wie Sie für die Aufnahme des regulären Betriebs, benötigen.

Was das konkret bedeutet? Während für Hoteliers und Ladenbesitzer höhere Investitionen für Geschäftsflächen und Co. anfallen, reichen in der Dienstleistungsbranche (egal ob Berater, Coach oder Software-Entwickler) bereits 35.000 - 40.000 Dollar aus, um ein E2-Visum zu beantragen. Wenn Sie wissen wollen, wie sich das auf Ihr Business auswirkt, gelangen Sie hier zur Potenzial-Analyse.

Nachdem die nötigen Investitionen für den Unternehmensaufbau getätigt wurden, prüfen die US-Behörden diese in der Regel innerhalb von 2 Monaten. Wie lange das Visum gilt, hängt von der Höhe der Investments ab. Bei niedrigen Summen sind es 2 Jahre, bei größeren bis zu 5 Jahre. Danach kann das Visum immer wieder erneuert werden.

Nähere Informationen E2-Visum finden Sie auf dieser Seite.

Ohne US-Anwalt klappt es nicht

Ich habe seit 2008 bereits fünf Mal ein US-Visum beantragt oder verlängert. Vier mal davon hatte ich Erfolg, ein Mal bin ich gescheitert.

Ich habe über die Jahre mit einer Reihe von US-Anwälten zusammengearbeitet und diese auch immer wieder Mandanten empfohlen.

Lassen Sie sich von mir versichern: Ohne Anwalt wird es nichts mit dem Visum. Und selbst mit Anwalt kann es passieren, dass sich Ihr Anwalt als eine Niete erweist. Ich arbeite heute nur noch mit einem US-Immigration-Anwalt zusammen, der mir bereits drei Mal das US-Visum beschafft hat. Ich kann ihn jedem Unternehmer wärmstens empfehlen.

Rechnen Sie mit Anwaltskosten von rund €10.000 für die Beantragung eines US-Visums.

Wie unsere Kanzlei Sie beim US-Visum unterstützen kann

Wie gesagt – Sie brauchen meiner Erfahrung nach einen amerikanischen Anwalt, um das US-Visum zu beantragen. Wir können dies nicht leisten.

Allerdings haben wir jede Menge praktische Erfahrung mit US-Visa, dem Umzug in die USA und wie man dort ein Unternehmen als Ausländer aufbaut. Wir beraten Sie gerne zu allen Aspekten Ihres Umzugs in die USA.

Wenn es Ihnen also darum geht, Ihr Vorhaben aus unternehmerischer und strategischer Perspektive zu beleuchten und zu diskutieren, unterstützen wir Sie gerne.

Ich meine auch, dass wir Ihnen jede Menge Anwaltskosten sparen können, vor allem, wenn aus unserer Sicht die Grundlagen für ein US-Visum nicht gegeben sind. Ein US-Anwalt muss Ihren Fall ggf. einen Tag lang analysieren und Sie dürfen ihn dafür bezahlen. Wir können Ihnen das fast gleiche Ergebnis schon in einer Stunde liefern.

Konkreter Ablauf des Visum-Antrages (E-Visas & L1A)

Für das L1A-Visum reicht Ihr Anwalt eine Mappe mit rund 500 Seiten bei USCIS (United States Citizenship and Immigration Services) in den USA ein. Für die E-Visa läuft der Antrag über die US-Botschaft an Ihrem Wohnsitzstaat.

Die Mappe enthält Unterlagen, die Sie dem Anwalt zuliefern müssen: Businessplan, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Kontoauszüge, Fotos, Lebenslauf und Organisationsdiagramme sind nur einige der Unterlagen, die Sie brauchen.

Der Visumsantrag bedeutet also jede Menge Arbeit für Sie. Rechnen Sie mit 3-6 Monaten Vorbereitungszeit.

Nachdem der Visumantrag eingereicht ist, kann es Monate dauern, bis Sie von der Entscheidung erfahren. Beim L1A-Visum wird gegen eine Zusatzgebühr von rund $1500 Ihr Antrag allerdings innerhalb von 15 Tagen entschieden. Bei den E-Visa, die in der Botschaft bearbeitet werden, hängt die Bearbeitungsdauer von der Auslastung der Botschaft ab.

Beantragen Sie ein L1A-Visum, machen Sie bei einem hoffentlich positiven Entscheid dann einen Termin in der US-Botschaft aus, wo Sie ein kurzes Interview mit einem US-Beamten über sich ergehen lassen müssen. Dann wird das Visum ausgestellt.

Für die E-Visa sind umfassende Interviews in der Botschaft vorgesehen, wo Sie im Detail zum Businessplan und zu Ihrem Vorhaben befragt werden.

Was ist mit meinem Ehepartner und meinen Kindern?

Wenn der Antrag für Ihr Visum positiv entschieden wurde, haben Ihre Kinder unter 21 und Ihr Ehepartner automatisch ebenfalls ein Anrecht auf ein US-Visum.

Hierfür ist ein gesonderter Antrag notwendig, der aber reine Formsache ist. Sie müssen lediglich einen gemeinsamen Termin bei der US-Botschaft Ihres Wohnsitzstaates ausmachen. Ihr Anwalt bereitet die Unterlagen für den Termin vor.

Steuerliche und strategische Beratung durch unsere Kanzlei bei der Planung Ihres Umzuges in die USA

Unsere Kanzlei unterstützt seit vielen Jahren Mandanten, die den Weg in die USA suchen. Dabei sind eine Reihe von steuerlichen Aspekten sowohl in Ihrem Herkunftsland, als auch in den USA zu beachten.

Obwohl die Steuersätze in den USA im Schnitt deutlich geringer sind als beispielsweise in Deutschland, sind die USA u.a. für hohen bürokratischen Aufwand in der Steuerverwaltung bekannt.

Andere Dinge, die es zu berücksichtigen gilt, sind beschränkte Steuerpflicht in Ihrem Herkunftsland und die Wegzugsteuer – letztere fällt sofort an, wenn Sie Ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der EU verlegen.

Auf unserer Seite zur Wohnsitzverlagerung in die USA beleuchten wir diese und andere Faktoren, die beim Umzug in die Vereinigten Staaten zu berücksichtigen sind.

 
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Ruhestand in Amerika: Alles Wissenswerte zu Steuern, Immobilien und Rente

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Die Einführung der Körperschaftsteuer in Dubai