Entschuldung in 18 Monaten bei voller Handlungsfähigkeit: Die EU-Insolvenz in Irland für Unternehmer & Freiberufler
Einfacher und schneller als mit der EU-Insolvenz in Irland können Sie sich nicht entschulden!
Die EU-Insolvenz in Irland bietet sich für all die Unternehmer und Freiberufler an, denen ein deutsches Insolvenzverfahren zu lange dauert. Selbständige, Freiberufler und Unternehmer wissen, dass Zeit Geld ist. Sieben Jahre blockiert zu sein, bringt keinem etwas: Weder der Gesellschaft noch dem Staat und ganz bestimmt nicht Ihnen.
Wer daher einen schnellen Weg zur Entschuldung sucht, sollte sich im Detail mit der EU-Insolvenz beschäftigen. Würde es sich für Sie lohnen, vom liberalsten Insolvenzrecht in Europa Gebrauch zu machen? Auch in Anbetracht der zusätzlichen Kosten und Unannehmlichkeiten? Sind Sie zu Hause abkömmlich?
Diese Fragen müssen Sie sich stellen. Unsere detaillierten Informationsseiten sollen Ihnen bei der Entscheidung helfen.
Auf einen Blick
Lohnt sich ab €250.000 Schulden.
Sie müssen vermögenslos sein.
Ideal für Freiberufler, Unternehmer, Rentner & Pensionäre.
Keine bzw. geringe Englischkenntnisse notwendig.
Schutz vor Vollstreckung und Gläubigerinsolvenz innerhalb von 24 Stunden möglich.
3-6 Monate Aufenthalt in Irland notwendig (Sie müssen sich mindestens vier Tage pro Woche in Irland aufhalten).
Maximal 6 Monate Vorbereitungs- und Wartezeit bis zur Abgabe des Insolvenz-Antrages.
Dann höchstens 12 Monate bis zur automatischen Restschuldbefreiung; in der Praxis oft schon nach 9 Monaten.
Anschließend Anerkennung der Restschuldbefreiung in Deutschland (macht unser Anwalt in Berlin für Sie).
Nach 3 Jahren werden deutsche Schufa-Einträge gelöscht.
Was sind die wichtigsten Vorteile des irischen Verfahrens?
Das irische Insolvenzverfahren hat viele Vorteile gegenüber einem herkömmlichen Verfahren in Deutschland oder Österreich. Die wichtigsten Vorteile sind:
Sie profitieren vom liberalsten Insolvenzrecht Europas. Einfacher können Sie sich nicht entschulden.
Schnelles Verfahren - in 18 Monaten schuldenfrei und dann beruflich nochmals durchstarten.
Keine Gängeleien durch den Insolvenzverwalter.
Diskret, da das Verfahren im Ausland durchgeführt wird.
Sie können auf Wunsch Geschäftsführer bleiben.
Das Vorgehen ist erprobt und bewährt. Keine Experimente.
Gutes Druckmittel, um Gläubiger um Fünf vor Zwölf noch zu einem Vergleich zu bewegen.
Sie müssen sich um nichts kümmern, wir nehmen Ihnen weitestgehend die Routineaufgaben ab.
Wir stellen sicher, dass Sie geschäfts- und handlungsfähig bleiben
Für den Unternehmer und Freiberufler ist das größte Problem an einem Insolvenzverfahren oftmals der Verlust der Handlungsfähigkeit: Sie haben keine Kreditkarten mehr, es gibt negative Einträge, Ihr Ruf wird beschädigt. Am schlimmsten ist aber, wenn Sie keine Rechnungen mehr schreiben können, obwohl Sie zahlende Kunden haben.
Für all diese Szenarien haben wir Lösungen entwickelt, zum Beispiel:
Eröffnung von Gesellschaften in Irland und im EU-Ausland, komplett mit Konto und Kreditkarten.
Sie dürfen sich mit dem richtigen Setup weiter als Geschäftsführer ausgeben.
EU-Steuernummer.
Internationale Steuergestaltung zur optimalen und sicheren finanziellen Planung während der Insolvenz und danach.
Persönliche Kontakte zu lokalen Leasing-Gesellschaften sind vorhanden. Hier können Sie bei Bedarf einen Geschäftswagen leasen.
Gerne gehen wir auf die vorhandenen Möglichkeiten im Rahmen eines Beratungsgespräches ein.
Ein Briefkasten reicht schon lange nicht mehr: Komplettservice vor Ort durch unsere Kanzlei
Obwohl das irische Verfahren immer noch viel einfacher ist als ein Verfahren in Deutschland, wird auch hier die Latte höher gelegt. Ein Briefkasten und praktisch keine Anwesenheit in Irland reichen schon lange nicht mehr aus. Man wird Ihnen detaillierte Fragen stellen, und es sind ebenso detaillierte Nachweise zu liefern.
Sie brauchen einen verlässlichen Partner, der sich auskennt und der auf dem Laufenden ist, was die sich schnell ändernden amtlichen Vorgaben sind.
Unsere Kanzlei ist keine „Insolvenzfabrik“. Wir haben auch nicht hunderte Verfahren betreut, sorry.
Seit 2006 haben wir rund 100 Mandanten bei der EU-Insolvenz betreut und können eine Erfolgsquote von 100% vorweisen.
Bei uns werden Sie persönlich von London und Dublin aus betreut. Beratung von Anfang an wird bei uns großgeschrieben. Kein Verfahren ist gleich.
Unser Komplettservice beinhaltet unter anderem:
Laufende Rechts- und Steuerberatung
Einrichten Ihres Lebensmittelpunktes in Irland, inklusive aller Formalitäten wie PPS Number, steuerliche Meldung, Anmeldung bei der deutschen Botschaft in Dublin mit Passstempel, Wohnungssuche etc.
Einrichten Ihrer Arbeitsstelle, inklusive Gewerbeanmeldung oder Limited-Gründung, Lohnbuchhaltung, Arbeitsvertrag mit Freistellung der Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz etc.
Hilfe bei der Kommunikation mit den Gläubigern, z.B. wenn diese über den Umzug nach Irland zu informieren sind.
Vorbereitung des Insolvenzantrages
Begleitung zu offiziellen Terminen
Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter
Und vieles mehr. Wir wissen, dass Sie in der Regel stark zeitlich beansprucht sind und greifen Ihnen soweit es geht unter die Arme. Sie brauchen sich um so wenig wie möglich zu kümmern.
Guter Rechtsbeistand ist wichtig
In der Regel ist es notwendig, dass auf deutscher Seite ein Rechtsanwalt beratend hinzugezogen wird. Sollten Sie noch keinen Anwalt mandatiert haben, empfehlen wir Ihnen gerne einen Anwalt in Berlin, welcher der führende Experte auf dem Gebiet der EU-Insolvenz in Deutschland ist.
Nächste Schritte
Auf unserer Seite rund um die EU-Insolvenz in Irland erfahren Sie mehr zum Verfahren. Dort beschreiben wir auch, wie Sie ein Beratungsgespräch zur EU-Insolvenz in Irland buchen und uns für die Betreuung Ihres Verfahrens in Irland mandatieren können.