Irland
Die EU-Insolvenz in Irland für Geschäftsleute & Unternehmer hohen Schulden
Wer ein Faible für die grüne Insel hat und in der Lage ist umzuziehen, der kann sich jetzt in Irland in 18 Monaten entschulden
Seit Anfang 2016 kann man sich auch in Irland in Rekordzeit entschulden. Nur 12 Monate dauert es, bis man die Bestätigung der Restschuldbefreiung in der Tasche hat. Rechnet man eine Vorbereitungszeit von 6 Monaten, so dauert der ganze Prozess nur 18 Monate.
Und das, nachdem Irland bis dato für das längste Insolvenzverfahren in der EU bekannt war. Ganze 12 Jahre dauerte es früher, bis man seine Schulden los war. Diese enorm lange Warteperiode wurde zunächst auf drei Jahre und Anfang 2016 auf ein Jahr reduziert.
Und die Iren haben es sich denkbar einfach gemacht: Man hat einfach das englische Verfahren mehr oder weniger 1:1 übernommen und ein paar Details angepasst.
Wohlgemerkt: Wir sprechen hier nicht von Nordirland (das zum UK gehört), sondern von der Republik Irland. Die Regelungen in Nordirland sind ganz anders als in England und in der Republik Irland.
Irland ist somit eine ideale Lösung zur Entschuldung für Unternehmer und Geschäftsleute, die flexibel genug sind, um nach Irland umzuziehen und dort das Verfahren durchlaufen können.
Insbesondere, wenn Sie hohe Schulden haben und keinen anderen Weg sehen, um die Restschuldbefreiung zu erlangen, ist das irische Verfahren ein verlässliches Verfahren.
Wie funktioniert die EU-Insolvenz in Irland?
Wenn Sie unsere Kanzlei mit der Betreuung Ihrer EU-Insolvenz in Irland mandatieren, organisieren wir alle im Folgenden genannten Schritte für Sie – von der Beantragung der PPS-Nummer bis zur Antragsbearbeitung.
Und so funktioniert’s:
Wer das EU-Insolvenzverfahren in Irland durchlaufen will, muss zunächst seinen Lebensmittelpunkt und den Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen (COMI = Center of Main Interest) nach Irland verlegen.
Sie müssen also zuerst nach Irland umziehen. Haben Sie Familie, so muss diese mit Ihnen umziehen. Hier ist kein Kompromiss möglich. Wenn Ihre Ehepartnerin nicht mit Ihnen nach Irland umziehen möchte, ist Ihr Lebensmittelpunkt auch weiterhin am Wohnort der Gattin.
Außerdem brauchen Sie einen Job in Irland. Viele Unternehmer lassen eine irische Limited durch eine Vertrauensperson (Freund, Verwandter, erwachsenes Kind, Ehepartner) gründen und werden dort für ein kleines Gehalt angestellt. Ohne Einkommen in Irland befindet sich Ihr COMI nicht in Irland.
Bevor Sie angestellt werden können, brauchen Sie eine irische Sozialversicherungsnummer (PPS-Nummer) und müssen sich beim staatlichen Gesundheitssystem HSE registrieren. Natürlich brauchen Sie auch ein Bankkonto. Wir helfen bei allen Details rund um die Anmeldung in Irland.
Nachdem Sie wenigstens sechs Monate in Irland gelebt haben, wird der Insolvenzantrag ausgefüllt. Vor einem Notar leisten Sie eine eidesstattliche Versicherung, dass alle Angaben im Antrag korrekt sind. Den Antrag bringen Sie anschließend zur Abgabe zum High Court in Dublin, wo Ihnen der Gerichtsmitarbeiter einen Gerichtstermin zuweist. Die €650 Gebühr müssen Sie bereits im Voraus und vor der Antragsabgabe überweisen.
Bei der gerichtlichen Anhörung stellt der Richter fest, dass Ihr Antrag korrekt ist und Sie unter seine Gerichtsbarkeit fallen. Ggf. tauchen Ihre Gläubiger auf und werden auch gehört. Verläuft alles glatt, werden Sie am gleichen Tag für bankrott erklärt und der 12-Monats-Countdown kann beginnen.
Sie müssen dann noch den Insolvenzverwalter treffen (Official Assignee), der Ihr Vermögen zu Gunsten der Gläubiger verwerten kann und dem Sie üblicherweise einen monatlichen Obolus entrichten werden, der abhängig von Ihrem Gehalt ist (üblich sind €50 - €100 pro Monat).
Nach 12 Monaten erfolgt automatisch die Restschuldbefreiung. Sie müssen allerdings bis zu drei Jahre lang an den Official Assignee Ihren monatlichen Beitrag leisten.
Anerkennung der irischen Restschuldbefreiung zu Hause
Gemäß EU-Recht ist die irische Restschuldbefreiung in anderen EU-Ländern anerkannt und muss so auch von Gläubigern in Deutschland und Österreich akzeptiert werden. Deutsche Schufa-Einträge müssen drei Jahre nach erfolgter Restschuldbefreiung in Irland gelöscht werden.
Weigert sich ein Gläubiger, seinen Titel gegen Sie aufzugeben, muss Ihr Anwalt die Restschuldbefreiung aus Irland bei einem lokalen Gericht anerkennen lassen. Dies ist eine reine Formalie – unter der Prämisse, dass Sie alles korrekt gemacht haben.
Enttarnt der Richter Sie als „Insolvenztourist“, kann das Gericht die Anerkennung der Restschuldbefreiung verweigern.
Vorteile der EU-Insolvenz in Irland, gerade bei hohen Schulden
Wer in Deutschland wohnt und vom relativ neuen Insolvenzplan Gebrauch machen kann, sollte dies in jedem Fall als die primäre Option für sich prüfen. Es bringt nichts, den Wohnsitz aufwendig ins Ausland zu verlegen, wenn der Vorteil der schnellen Entschuldung auch zu Hause genutzt werden kann.
Wer den Insolvenzplan nicht nutzen kann und gleichzeitig hohe Schulden hat, der wird feststellen, dass die EU-Insolvenz in Irland schneller und einfacher ist, als ein herkömmliches Insolvenzverfahren zu Hause.
Dies ist zum einen durch die Distanz und die Landesgrenze bedingt: Gläubiger, die Sie zu Hause nicht in Ruhe lassen, verstummen auf einmal, wenn Sie ihnen mitteilen, dass Sie jetzt in Irland wohnen. Zu groß ist auch die Unsicherheit seitens der Gläubiger, wenn es um die Verfolgung ihrer Interessen im Ausland geht.
Klar – auch deutsche und österreichische Gläubiger können einen Anwalt in Irland beauftragen und versuchen, die Forderungen in Irland einzutreiben. Erfahrungsgemäß passiert dies aber recht selten, weil die Gläubiger sich davor scheuen, auf unbekanntes Terrain vorzudringen und womöglich viel Zeit und Geld zu verschwenden.
Das bedeutet also, dass schon alleine der Umzug nach Irland – völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren – wesentlich dazu beiträgt, dass Sie in Ruhe gelassen werden und sich die Situation deutlich entspannt. Es macht daher auch keinen Sinn, Ihre neue Wohnadresse in Irland gegenüber den Gläubigern zu verschweigen. Im Gegenteil: Es hat nur Vorteile, wenn die Gläubiger von Ihrem Umzug erfahren.
Auch das eigentliche Insolvenzverfahren in Irland ist relativ stressfrei. Gerade mit hohen Schulden ist man es von zu Hause gewöhnt, dass der Insolvenzverwalter dem Schuldner das Leben extra schwermacht. Laufend muss man sich bei ihm melden und sich rechtfertigen und erklären etc.
Dies ist in Irland nicht der Fall. Unabhängig von der Höhe der Schulden sind Sie nur am Anfang des Verfahrens mit dem Insolvenzverwalter in Kontakt. Danach ist Ruhe. Und nach 12 Monaten erfolgt die automatische Restschuldbefreiung.
Auch werden Ihre Schulden im Grundsatz nicht kritisch beäugt und hinterfragt – völlig unabhängig davon, wie hoch Ihre Verbindlichkeiten sind. Die Moralkeule lässt man in Irland stecken und behandelt Sie wie jeden anderen Schuldner.
Für den Erfolg des EU-Insolvenzverfahrens in Irland kritische Punkte
Es dürfte nicht wirklich eine Überraschung sein, dass es die irischen Richter nicht schätzen, gefoppt zu werden. Wer also nur zu Schein in Irland wohnt und dann versucht, das Insolvenzverfahren zu durchlaufen, wird mit relativ wenig Verständnis und Entgegenkommen rechnen können.
Wer dagegen seinen Lebensmittelpunkt und seinen Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen tatsächlich nach Irland verlegt hat, der hat gute Karten und die erste Hürde schon mal genommen.
Hier ist es jetzt im zweiten Schritt kritisch, dem Gericht gegenüber so gute und ausführliche Unterlagen zu präsentieren, dass Sie schon bei der ersten Anhörung für bankrott erklärt werden. Mandanten, die wir beim Verfahren begleiten, bekommen üblicherweise eine Gerichtsmappe von uns zusammengestellt, die mehrere hundert Seiten umfasst. Darin enthalten sind von Kontoauszügen über Lohnzettel bis zu Zeugenaussagen alles, was das Gericht von Ihnen sehen will.
Doch die umfangreichen Unterlagen sind auch noch aus einem weiteren Grund wichtig: Haben Sie besonders aggressive Gläubiger, so könnten diese versuchen, das Verfahren in Irland auszuhebeln, indem sie zu beweisen versuchen, dass Sie Ihren COMI gar nicht wirklich in Irland haben. Selbst wenn die Vorwürfe haltlos sind, so kann es doch das ganze Verfahren in die Länge ziehen. Umfangreiche Unterlagen nehmen diesen schwierigen Gläubigern den Wind aus den Segeln und der Richter wird die Vorwürfe gegen Sie – mit Blick auf Ihre Unterlagen - von Anfang an als wenig stichhaltig beurteilen.
Mehr zur EU-Insolvenz in Irland erfahren
Zum Thema EU-Insolvenz in Irland haben wir eine eigene Website zusammengestellt, welche Sie über IrlandInsolvenz.com erreichen. Dort finden Sie alle Informationen rund um das Verfahren, welche Voraussetzungen es gibt und was Sie sonst noch zum Thema EU-Insolvenz wissen müssen. Dort können Sie auch ein Beratungsgespräch zum irischen Insolvenzverfahren buchen.