Steuerfalle Non Dom Status? Remittance Basis in UK, Irland, Malta & Zypern endlich verständlich

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der dem Non-Dom-Status. Hören Sie jetzt rein.

Als Non Doms werden Ausländer bezeichnet, die in Großbritannien, Irland, Malta oder Zypern leben und sich dort bestimmte Steuervorteile zunutze machen. Den Non-Domicile Status können Personen beantragen, die in dem jeweiligen Land keine Wurzeln haben.

Der Non Dom Status in Großbritannien, Non-Dom-Status in Irland, Non-Dom Status in Malta und Non-Dom Status in Zypern ist bei korrekter Gestaltung eine sehr wirksame Möglichkeit zur legalen Steueroptimierung mit maximaler Hebelwirkung.

Aber Vorsicht ist geboten: Immer mehr zwielichtige Berater und Bauernfänger suchen im Internet nach gutgläubigen Opfern. Halbwahrheiten, Gerüchte und Missverständnisse führen dazu, dass der Non Dom Status schnell zur Steuerfalle wird. Am Ende kann es sogar sein, dass man höhere Steuern als z.B. in Deutschland und anderen Hochsteuerländern bezahlt!

Kein Welteinkommensprinzip, ausländische Einkünfte steuerfrei

Wer als Ausländer in Großbritannien, Irland, Malta oder Zypern wohnt, bezahlt bei richtiger Gestaltung keine Steuern auf Auslandseinkünfte.

Beispiel: Peter aus Ulm zieht nach London um. Er gründet eine Holdinggesellschaft in Malta. Diese gründet eine GmbH in Deutschland, die Immobilien kauft und vermietet. Die GmbH schüttet ihre Gewinne an die Holding in Malta aus. Die Holding in Malta schüttet Dividende an Peter auf sein Schweizer Privatkonto aus. Quellensteuer in Malta fällt nicht an. Diese Dividende ist in UK komplett steuerfrei. Peter muss die Dividendeneinkünfte auch nicht in der britischen Steuererklärung angeben.

Welche Auslandseinkünfte müssen versteuert werden?

Versteuert und in der Steuererklärung angegeben werden müssen nur die Auslandseinkünfte, die auf ein Konto im Wohnsitzland ausbezahlt oder dort verwendet werden.

Beispiel: Peter aus dem obigen Beispiel überweist jeden Monat 5.000 Euro von seinem Schweizer Konto nach England, um dort seine Lebenshaltungskosten zu decken. Diese 5.000 Euro sind dann in UK zu versteuern und zu melden. Auch Ausgaben in England mit einer Schweizer Kreditkarte sind in UK zu versteuern.

Was bedeutet “Non Dom”?

Noch einmal eine genauere Erklärung: Ausländer, die in den Non-Dom-Staaten UK, Malta, Irland und Zypern leben und sich diese steuerlichen Vorteile zunutze machen, nennt man Non Domiciled Steuerzahler, kurz “Non Doms”. Es handelt sich um Personen, die den “Non Dom Status” nutzen. Dabei ist der Begriff des “Tax Domiciles” 200 Jahre alt und meint das Geburtsland des Vaters. Somit können Personen, die in UK, Irland, Malta und Zypern geboren sind den Non Dom Status in ihrem Heimatland nicht nutzen.

Der Non Dom Status wird auch “Remittance Basis of Taxation” genannt, weil nur die Auslandseinkünfte im Wohnsitzland zu versteuern sind, die dorthin überwiesen (= remitted) oder dort verbraucht (Kreditkarte!) wurden.

Einkünfte dürfen keinen Bezug zum Non Dom Wohnsitzstaat haben

Damit Einkünfte unter den Non Dom Status fallen, muss es sich um Auslandseinkünfte (aus Sicht des Wohnsitzstaates) handeln. Diese dürfen keinerlei Bezug zum Non Dom Wohnsitzland haben. Das Einkommen im Ausland muss also rein passiver Natur sein. Es darf keine Arbeitsleistung im Wohnsitzland des Non Dom Steuerzahlers anfallen.

Beispiel 1: Ulrike aus Velbert zieht nach Malta um. Sie beginnt über einen Broker in Australien mit Forex zu traden. Dabei tradet Sie in Malta von Ihrer Wohnung aus. Somit hat die Tätigkeit einen Bezug zu Malta und sämtliche Gewinne sind mit 35% in Malta zu versteuern.

Beispiel 2: Mike aus Essen zieht nach Zypern um. Er gründet eine Firma in Hong Kong, deren Tagesgeschäft er von Zypern aus leitet. Damit wird eine Leitungsbetriebsstätte in Zypern ausgelöst und die Hong Kong Gesellschaft ist steuerlich in Zypern veranlagt. Ausserdem muss Mike alle Dividenden, welche die Gesellschaft in Hong Kong an ihn ausbezahlt in Zypern versteuern.

Speziell in UK: Overseas Workday Relief auf UK Anstellungsverhältnisse

Wer nach UK umzieht und dort festangestellt ist, kann von seinem Arbeitgeber Overseas Workday Relief (OWD) beantragen lassen. Dies ist immer dann interessant, wenn eine ausgedehnte geschäftliche Reisetätigkeit ins Ausland zu erwarten ist. Mit OWD wird der Teil des Einkommens, der für die nicht in UK geleistete Arbeitszeit bezahlt wird, steuerlich freigestellt.

Beispiel: Kim aus Leipzig zieht nach London um. Dort nimmt sie eine Stelle bei einer Private Equity Firma an und verdient £100.000 im Jahr. Weil Kim 80% Ihrer Zeit im Ausland auf Reisen ist, um Mandate des Arbeitgebers zu überwachen, bezahlt der Arbeitgeber 80% des Einkommens, also £80,000, abzugsfrei auf Kims Konto in Jersey aus.

Was Sie beachten müssen. wenn Sie aus Deutschland wegziehen

Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet erst, wenn Sie Deutschland endgültig verlassen. Besteht einer Rückkehrabsicht, bleiben Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Beispiel: Karl aus Lübeck zieht nach Malta um. Dort baut er ein Unternehmen auf, dass er nach 3 Jahren erfolgreich verkauft. Den Erlös von 2 Millionen Euro vereinnahmt Karl steuerfrei als Non Dom Steuerzahler. Nach dem Verkauf des Unternehmens zieht Karl nach Lübeck zurück. Sein Finanzamt unterstellt, dass Karl nie geplant hat, Deutschland endgültig zu verlassen. Er muss die kompletten 2 Millionen in Deutschland nachversteuern.

Wer Deutschland endgültig verlassen hat, darf dort keinen Wohnsitz mehr unterhalten. Dazu zählt auch eine Ferienwohnung, Einlegerwohnung und sogar ein Zimmer bei den Eltern.

Der Non Dom Status eignet sich somit nur für deutsche Steuerzahler, die sich einen Wegzug von Deutschland “ohne wenn und aber” vorstellen können und bereit sind, alles in Deutschland aufzugeben.

Besitzen Sie Anteile an Kapitalgesellschaften, so sind Sie möglicherweise von der Wegzugsteuer betroffen, wenn Sie ins Ausland umziehen. Dabei wird ein fiktiver Veräußerungserlös für die Gesellschaftsanteile seitens den Finanzamtes berechnet, auf den dann Steuern zu bezahlen sind.

Beispiel: Arne aus Lippe besitzt eine deutsche GmbH, die im letzten Jahr 100.000 Euro Gewinn gemacht hat, aber kein Betriebsvermögen hat. Arne zieht nach Zypern um. Sein Finanzamt in Deutschland beziffert den Wert der GmbH auf 1.3 Millionen Euro. Es wird somit eine Wegzugsteuer von fast 400.000 Euro veranschlagt.

Die Steuerkanzlei St Matthew: Die Non Dom Experten seit 2006

Die Steuerkanzlei St Matthew betreut seit 2006 Non Dom Steuerzahler in Großbritannien, Irland, Malta und Zypern.

Wie Sie aus diesen kurzen Einlassungen sicherlich schließen können, ist die korrekte steuerliche Ausgestaltung des Non Dom Status komplex und bedarf umfangreicher Beratung.

Wir raten Ihnen, dass Sie im ersten Schritt eine kostenlose Potenzial-Analyse zum Non Dom Status anfordern. Wenn der Status für Sie Sinn macht, kann man dann in die Beratung gehen und die nächsten Schritte planen.

 

Auch interessant:

Zurück
Zurück

4 kryptofreundliche Länder für Privatpersonen

Weiter
Weiter

Hat der Brexit auch Vorteile?