Eine Genossenschaft gründen: Was Sie wissen sollten

Immer mehr deutsche Auswanderer und Freiberufler gründen eine Genossenschaft: Laut unserem Gast Sven Leudesdorff-Pfeifer, der schon seit über 30 Jahren im Genossenschaftswesen tätig ist und im Jahr durchschnittlich 200 Genossenschaften in Deutschland gründet, werden im Vergleich zu noch 4 Jahren anstatt 10% bereits ca. 50% der Genossenschaften auf den Wunsch eines Wegzuges aus Deutschland gegründet.

Gründe sind Vermögenssicherung, Vergünstigungen und die Möglichkeit der Wegzugsteuer halbwegs zu entfliehen. 

Wenn Sie selbständig oder Freiberufler sind, oder überlegen mit Ihrem Unternehmen ins Ausland zu gehen, möchten Sie jetzt bestimmt wissen, ob eine Genossenschaft für Sie überhaupt Sinn macht?

In unserem aktuellen Podcast über Genossenschaften Teil 1 mit Sven Leudesdorff-Pfeifer erfahren Sie wer eine Genossenschaft gründen kann und welche Vorteile sie gegenüber anderen Strukturen wie der GmbH, Stiftungen, Vereine etc. hat.

Wer kann eine Genossenschaft gründen?

Ähnlich wie bei der GmbH sollte die Genossenschaft auf drei Gesellschafter aufgeteilt werden – die Gesellschafter können aber immer dieselbe Person und damit der Geschäftsführer sein. Mindestens eine natürliche Person muss den Vorstand vertreten, die beiden anderen Mitglieder können auch juristische Personen sein, die vollständig von der natürlichen Person geleitet werden. So kann man auch als Alleingeschäftsführer mit z.B. drei GmbHs oder mit zwei GmbHs und einer UG eine Genossenschaft bilden.

Mehr Informationen zur Gründung einer Genossenschaft erfahren Sie hier.

Welche Vorteile hat eine Genossenschaft?

  • Vermögensschutz
    Vermögensschutz bedeutet, dass kein Dritter über das Vermögen verfügen kann. Außenstehende können nicht an die Geschäftsanteile der Mitglieder herankommen können weil a) das Vermögen in einer Genossenschaft vom Vermögen der Mitglieder getrennt ist, was die Migliedsanteile unpfändbar macht und b) die Genossenschaft eine Körperschaft und keine Kapitalgesellschaft ist und der Vorstand einer Genossenschaft kein Anteilseigner ist und niemand diesen Genossenschaftsanteil wegnehmen kann, auch nicht, wenn der Vorstand in finanzielle Schwierigkeiten wie z.B. Privatinsolvenz gerät.

  • Förderungen und Vergünstigungen 
    Die Genossenschaft ist ein Fördergeschäftsbetrieb und kann daher a) ihre Vergünstigungen komplett frei gestalten b) im Gegensatz zum Verein, ihr Geld für die Verbesserung des eigenen Fördergeschäfts ausgeben und c) nicht vom Finanzamt für das ausgegebene Geld oder Tätigkeit kontrolliert werden.

  • Flexible Satzung
    Die Satzung ist die Grundlage einer Genossenschaft und kann auf verschiedenste Arten gestaltet werden: Länge von Kündigungsfristen, automatisches Ausscheiden von Mitgliedern und sogar Stimmrechte können frei entschieden werden.

  • Exit-Strategie
    Sie können eine Genossenschaft einfach auflösen und das Vermögen (steuerpflichtig) an die Mitglieder ausschütten.

  • Steuerliche Vorteile
    Grundsätzlich wird die Genossenschaft steuerlich wie eine GmbH behandelt. Die Grunderwerbsteuer bei der Einbringung von Immobilien kann jedoch auf ein Zehntel reduziert werden, die Einbringung von Unternehmen ist durch den qualifizierten Anteilstausch steuerneutral. Außerdem können natürliche Personen sowie z. B. eine GmbH Vermögen in die Genossenschaft steuerlich günstiger einbringen. 

  • Optimierung der Wegzugsteuer
    Im Falle eines Wegzugs wird bei einer GmbH der gemeine Wert, der meistens zu hoch angesetzt ist, errechnet und darauf Wegzugsteuer gezahlt. Bei Genossenschaften wird nur für das Betriebsvermögen der gemeine Wert errechnet und Wegzugbesteuerung herangezogen, was oft bis zu hunterttausende Euro einpsaren kann.

  • Keine Erbschaftsteuer
    Die Erbschaftsteuer fällt bei der Genossenschaft weg.

Mehr Informationen zu Steuern bei Genossenschaften finden Sie hier

Weitere Informationen zu Genossenschaften finden Sie auf unserem Podcast Perspektive Ausland und unseren Websites Perspektive Ausland, Auslandsunternehmen, St Matthew, und auf LinkedIn.

 
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