Yacht kaufen - Tipps zu Abwicklung, Kosten und Umsatzsteuer

Eine Yacht kaufen, die schönsten Häfen im Mittelmeer anlaufen und im Sommer die weißesten Strände entdecken  - das ist der Traum vieler, die es aufs Wasser zieht. Manche entscheiden sich sogar dafür, den Wohnsitz auf ihre Yacht zu verlegen. Kauf und Unterhalt einer Yacht sind allerdings mit beträchtlichen Kosten verbunden. Umso wichtiger ist es, den Yachtkauf von Anfang an gut zu planen und vorab bereits einiges zum Betrieb der Yacht zu klären.

Was Sie beim Kauf von Yachten beachten müssen, was zum Thema Steuern wichtig ist und was Sie außerdem noch bedenken müssen, bevor Sie sich für eine Yacht entscheiden, erklärt der Rechtsanwalt und Experte für Seerecht Henning Schwarzkopf im aktuellen Podcast auf Perspektive Ausland.

Augen auf beim Maklervertrag!

Ein Makler kann bei der Suche nach der passenden Yacht Gold wert sein. Allerdings hält der der Maklervertrag mitunter Stolpersteine parat, die unangenehme Folgen haben können. Haben Sie die richtige Yacht mit Hilfe eines Yachtmaklers gefunden, bietet dieser Ihnen unter Umständen die Abwicklung der Anzahlung über ein Anderkonto an.

Dies ist generell empfehlenswert. Allerdings sollte das Anderkonto von einer unabhängigen Instanz geführt werden und nicht etwa ein Konto beim Makler selbst sein. Natürlich können Sie auch vorschlagen, das Anderkonto von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens verwalten zu lassen. Sollte es später, aus welchem Grund auch immer, nicht zum Kauf der Yacht kommen, können Sie so sichergehen, Ihre Anzahlung wieder zu erhalten. 

Sachverständigen einschalten

Bei der Besichtigung der Yacht notieren Sie am besten von Anfang an sämtliche Mängel und Auffälligkeiten, die Sie entdecken. Haben Sie die Anzahlung geleistet und nehmen eine nähere Besichtigung vor, empfiehlt es sich, den Rat eines Sachverständigen einzuholen. Dieser entdeckt mit fachkundigem Auge vielleicht noch Mängel, die Laien unter Umständen entgehen können und kann diese rechtssicher dokumentieren. 

Auch nach dem Kauf, bei der Übergabe der Yacht, lohnt es sich, in einen Sachverständigen zu investieren und so sicherzugehen, dass keine Mängel vorhanden sind oder aber alle Mängel, die es gibt, im Kaufvertrag festgehalten wurden.

Verträge verstehen

Egal, ob Makler- oder Kaufvertrag, Sie sollten den Inhalt bis auf das letzte Wort verstehen. Kaufen Sie beispielsweise eine Yacht in Südfrankreich, bietet es sich an, den Vertrag von einem Juristen prüfen zu lassen, der sich mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen und der Sprache auskennt. Dies gilt selbst dann, wenn Sie fließend Französisch sprechen, denn auch dann kann es Klauseln geben, die unvorteilhaft für Sie ausfallen können. 

Umsatzsteuer einkalkulieren

Die Umsatzsteuer ist im Bereich des Yachtkaufs ein viel diskutiertes Thema. Wenn Sie eine Yacht im EU-Raum kaufen, fällt in jedem Fall eine Umsatzsteuer an, die auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird. Erhoben wird die Umsatzsteuer in der Regel in dem Land, in dem Sie die Yacht kaufen. 

Erwerben Sie Ihre Yacht außerhalb der EU, bleibt die Umsatzsteuer trotzdem ein Thema, wenn auch unter anderem Gewand. In dem Moment, in dem Sie die Yacht in den europäischen Raum einführen, wird eine Einfuhrumsatzsteuer fällig. 

Die Umsatzsteuer umgehen, ist im EU-Raum nicht möglich. Allerdings gibt es durchaus Modelle, die eine Steuerersparnis möglich machen. Ein solches Modell gibt es beispielsweise in Malta. Hier gibt es gesonderte Regelungen für die Besteuerung von Yachten, sofern diese von einem maltesischen Unternehmen an einen Dritten, darunter auch der Eigner, verchartert werden. 

Interessieren Sie sich für derartige Steueroptimierungen oder können Sie sich sogar vorstellen, Ihren Wohnsitz auf eine Yacht zu verlegen? Dann wenden Sie sich einfach an uns. Bei einem Beratungstermin können wir genau auf Ihre einzelnen Fragen eingehen.

 
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