Als Expat nach Spanien auswandern und vom Beckham Law profitieren

In der ersten Podcast-Folge mit Rechtsanwältin Svenja Werner haben wir bereits einiges zum Beckham Law in Spanien 2023 erfahren. Wir haben gelernt, was genau der Beckham Law Status ist, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, auf was man alles achten muss und welche neuen Regelungen es seit 2023 gibt.

In der heutigen Folge zum Beckham Law Gesetz in Spanien geht es vor allem darum, wie Kryptowährungen unter dem Beckham Law in Spanien versteuert werden, auf was man als Krypto-Trader und Unternehmer achten muss und wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer unter dem Beckham Law gehandhabt werden. 

Um Klarheit zu schaffen, haben wir uns mit dem deutschen Jurist Martin Westhofen zusammengesetzt, der bereits seit 5 Jahren in Spanien wohnt und in der Kanzlei ETL Nexum Abogados in Barcelona hauptsächlich Mandanten aus dem DACH Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) in Sachen Beckham Law und Umzug nach Spanien betreut.  

Was ist das Beckham Law in Spanien?

Auch wenn wir das Beckham Law bereits letztes Mal erklärt haben, wollen wir trotzdem noch einmal kurz darauf eingehen, was das Beckham Law Steuergesetz genau ist: Ursprünglich war es für Sportler gedacht (daher ist es nach dem weltbekannten Fußballer David Beckham benannt), damit die nicht gleich die Hälfte ihres Einkommens versteuern und wieder abgeben müssen: Beckham Law Nutzer zahlen also anstatt ca. 44-48% Steuern nur etwa 19% oder 24% Steuern auf ihr Einkommen. 

Mittlerweile ist das Beckham Law nicht nur für Sportler, sondern für alle die zwar in Spanien wohnen, aber keine Einkünfte in Spanien bzw. Einkünfte aus einer Betriebsstätte in Spanien erzielen. Dazu gehören Selbstständige und Unternehmer mit ausländischem Einkommen, Angestellte eines Unternehmens aus dem Ausland, Expats mit Kryptoeinkommen etc.

Welche Voraussetzungen man als Beckham Law Nutzer erfüllen muss und was man bei der Anmeldung beachten sollte, erfahren Sie im ersten Teil zum Beckham Law in Spanien.

Auf welche Dinge müssen Unternehmer und selbstständige Expats besonders achten?

Grundsätzliches gilt, dass unter dem Beckham Law nur Einkommen aus spanischer Quelle oder Vermögen aus spanischer Quelle besteuert wird. Alle anderen Einkünfte aus dem Ausland bleiben normalerweise steuerfrei.

Ob man sein ausländisches Einkommen mit Kryptowährungen erzielt, als selbstständige Person Dividenden aus dem Ausland erhält, als entsandter Arbeitnehmer ein ausländisches Einkommen erhält oder als Unternehmer Gewinnausschüttungen aus einer ausländischen Betriebstätte erzielt, gilt es auf folgende Dinge zu achten:

  • Keine Betriebsstätte in Spanien auslösen
    Als beruflicher Krypto-Trader muss die Betriebsstätte (Server) im Ausland sein (keine Hardware Wallets in Spanien) und das Krypto-Einkommen sollte 100% aus dem Ausland stammen (es dürfen keine Krypto-Geschäfte in Spanien abgewickelt werden). Dieselben Regeln gelten für alle, die mit Aktien und anderen Dingen im Ausland gewerblich handeln: Alle Geschäftsabwicklungen müssen im Ausland stattfinden und das Einkommen muss vom Ausland stammen.

  • Privat bleiben
    Wer Kryptowährungen oder Aktien etc. nur zur privaten Vermögensverwaltung nutzt, bleibt in Spanien privat und muss dieses Einkommen dann auch nicht versteuern sondern maximal in der spanischen Einkommenerklärung angeben. Aber man muss darauf achten, nur mit dem eigenen Privatvermögen zu arbeiten und auf gar keinen Fall Fremdvermögen in Spanien zu involvieren, ansonsten würde das als gewerbliche Tätigkeit in Spanien gelten und man würde den Beckham Law Status verlieren.

  • Kein Arbeitseinkommen aus dem Ausland
    Prinzipiell müssen auch Unternehmer und entsandte Arbeitnehmer darauf achten im ausländischen Unternehmen nicht alleiniger Geschäftsführer zu sein und nicht bevollmächtigt zu sein. Am besten man arbeitet vom Homeoffice aus. Aber normalerweise wird die Betriebsstätte im Ausland von den spanischen Behörden nicht verfolgt.

Es wird trotzdem empfohlen, sich zu seiner individuellen Situation beraten zu lassen. Dabei kann Sie Martin Westhofen und sein Experten-Team unterstützen.

Mehr Informationen zum Beckham Law Status oder Spanien und anderen Ländern finden Sie auf unserem Podcast Perspektive Ausland und unseren Websites Auslandsunternehmen, St Matthew und auf LinkedIn.

 
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