Was ist der Unterschied zwischen Resident und Non Dom?
Es gibt viele Kontroversen, die sich um das Thema Non Dom ranken, da scheint es unvermeidbar, den Unterschied zwischen Resident und Non Dom einmal klar herauszuarbeiten.
Non Doms kann man in zwei verschiedene Kategorien unterteilen:
Menschen, die im UK leben, aber in einem anderen Land geboren wurden und immer noch die Staatsangehörigkeit ihres Geburtslandes besitzen
Menschen, die im UK geboren wurden, dort leben und deren Väter zur Zeit ihrer Geburt in einem anderen Land lebten (domiciled)
Innerhalb dieser Definition findet die Diskussion um die Non Dom Frage ihrer Nahrung. Denn die Begriffe „domiciled“ und „resident“ verursachen die bestehende Verwirrung um den Non Dom Status. Teilweise werden diese beiden Begriffe als Synonyme verwendet, wovon man jedoch ablassen sollte, denn in der Juristensprache sind deren Bedeutungen strikt voneinander zu trennen.
Der Ort, an dem man als „resident“ bezeichnet wird, ist der Ort, an dem man sein Zuhause hat. Hierbei wird jedoch außer Acht gelassen, aus welchem Land man ursprünglich kommt oder ob man die Absicht hat, hatte oder haben wird, an diesem Ort zu bleiben.
Eine Person wird im UK als „resident“ angesehen, wenn er oder sie im UK für 183 Tage im Steuerjahr (also bis zum 5. April) physisch anwesend ist. Befindet man sich durchschnittlich 91 oder mehr Tage im Jahr im UK innerhalb eines Zeitraumes von vier Steuerjahren, so wird man automatisch vom Tag seiner Ankunft an, als UK „resident“ behandelt.
Der Hauptwohnsitz („domicile“) einer Person ist gewissermaßen sein „legal home“ und egal, wo auf der Welt diese Person sich befindet, unterstellt man ihr die Absicht, dass sie stets die Absicht hat dorthin zurückzukehren. Daraus ergibt sich, dass man an mehreren Orten „resident“ sein kann, aber nur an einem Ort „domiciled“ ist, dieser Ort muss jedoch nicht mit der Nationalität identisch sein.
Jemand, der nun den Non Dom Status im UK für sich beansprucht, ist folglich jemand, der im UK lebt, aber dennoch an einem anderen Ort „domiciled“ ist, an den er zurückkehrt oder zumindest zurückkehren will.
Wenn Sie sich immer noch nicht sicher sind, ob Sie den Non Dom Status für sich beanspruchen dürfen, so wenden Sie sich an die Steuerkanzlei StMatthew. Unser erfahrenes Team berät Sie kompetent, damit Sie, sofern Sie die erforderlichen Kriterien erfüllen, die Vorteile des Non Dom Status nicht verpassen!
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