Spanien hat Einkommens- und Vermögensteuer erhöht
Die spanische Regierung hat Änderungen für die Einkommens- und Vermögensteuer zum 1. Januar 2021 beschlossen. Es kam in dem Zusammenhang auch zu Ergänzungen der Schenkungs- und Erbschaftsregeln. Die wichtigsten Änderungen betreffen vor allem die Spitzenverdiener des Landes.
Für diejenigen, deren arbeitsbezogenes Einkommen 300.000 € im Jahr übersteigt, erhöht sich die Besteuerung um zwei Prozentpunkte auf 47 Prozent. Der endgültige Höchstsatz wird jedoch von jeder Region festgelegt. In Katalonien beispielsweise liegt er bei 50 Prozent, während er in Madrid 45,5 Prozent beträgt.
Eine Fülle von Erhöhungen
Weitere Änderungen der Besteuerung:
Für Sparende, deren Rücklagen 200.000 € pro Jahr übersteigen, wird der Steuersatz von 23 Prozent auf 26 Prozent angehoben.
Für nach Spanien entsandte Arbeitnehmer, deren Einkommen 600.000 € pro Jahr übersteigt, gilt nun ein Spitzensteuersatz von 47 Prozent. Verdienste unterhalb dieser Grenze werden weiterhin mit 24 Prozent besteuert.
Die Steuer auf Einkommen aus Dividenden, Zinsen oder Kapitalerträgen steigt um 3 Prozent für jeden Betrag über 200 000 €.
Für Personen, die eine spanische Rentenversicherung abgeschlossen haben, wird der Beitrag für Steuerzwecke von 8.000 € auf 2.000 € gesenkt. Die 8.000 Euro-Grenze bleibt bestehen, sofern die Erhöhung aus Unternehmensbeiträgen stammt und 30 Prozent der Summe der Nettoeinkünfte aus Beschäftigung und wirtschaftlicher Tätigkeit, die die Person im Steuerjahr erzielt, nicht übersteigt.
Mitglieder der höchsten Steuerklasse, müssen in den autonomen Gemeinschaften, die keine eigenen Steuersätze angewandt haben, eine zusätzliche Vermögensteuer von einem Prozent entrichten. Dies bedeutet, Vermögen über 10,7 Millionen Euro werden fortan mit 3,5 Prozent besteuert.
Die Steuer auf Versicherungsprämien wird von sechs auf acht Prozent erhöht.
Spanien hatte die Inanspruchnahme der Bestimmungen für entsandte Arbeitnehmer im Laufe der Jahre schrittweise erschwert. Die Angleichung dieses Steuersatzes an den Spitzensteuersatz für gebietsansässige Arbeitnehmer war der logische nächste Schritt.
UHNW-Rentner sowie Besserverdiener und Investoren könnten sich aufgrund der Änderungen Gedanken machen, ob Spanien weiterhin der richtige Standort für sie ist und sich nach günstigeren Alternativen umsehen.
Es gibt einige Ausnahmen
Personen mit Wohnsitz in Ländern, die zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, werden genauso behandelt wie Personen, die in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten wohnen. Das bedeutet, sie können die Befreiung von Zinsen, Einkünften aus der Übertragung von Eigenkapital an Dritte sowie von Immobiliengewinnen ohne Betriebsstätte beantragen.
Wenn nicht in Spanien ansässige Steuerzahler aus EU- und Nicht-EU-Ländern durch Erbschaft oder Schenkung im Land befindliches Vermögen erhalten, können sie dieselben Vergünstigungen oder Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen, die für spanische Steuerzahler gelten.
Dieser Schritt geht auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zurück, in dem festgestellt wurde, dass es eine Form der Diskriminierung darstellt, wenn nicht in Spanien ansässigen Personen die Möglichkeit verwehrt wird, überschüssige Steuern zurückzufordern.
Viele Neuerungen, wenig Betroffene
Im Gegensatz zur großen Mehrheit der anderen 27 EU-Mitgliedsstaaten, die ihre Steuersysteme während der Covid-19-Pandemie nicht angefasst haben, hat Spanien eine Reihe von Erhöhungen der Spitzensteuersätze eingeführt. Die Maßnahmen des Haushaltsplans lassen sich erklären, da das spanische Steuersystem jahrelang kaum verändert wurde. Die tatsächlichen Auswirkungen auf das Steueraufkommen dürften relativ gering sein, da nur die Spitzenverdiener im Land betroffen sind.
Für wohlhabende ausländische Staatsbürger, die nach Spanien ziehen möchte, bedeuten dies unter Umständen eine Erhöhungen der Steuersätze. Daher sollten Sie einen Plan zur Begrenzung ihres Steuerrisikos aufzustellen, bevor sie sich für einen Steuerwohnsitz entscheiden. Gerne stehen wir Ihnen dafür beratend zur Seite.
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