Schweizer Veto gegen Datenfreigabe – Offshore-Kontoinhaber atmen auf
Oft war in letzter Zeit von Daten-Klau mutmaßlicher Steuerhinterzieher die Rede und ganze Staaten mit ihrem Rechtssystem wurden in Frage gestellt. Der Druck des Volkes ist groß, denn der unbescholtene Bürger fühlt sich über den Tisch gezogen.
Vor allem aus der Schweiz wurden immer neue Daten angeboten, mit Details über Besitzer von Offshore Kunden.
Doch die Schweizer Minister haben nun gegen einen Transfer der Daten gestimmt. Im August 2009 hatte die Schweiz mit dem Internal Revenue eine Vereinbarung über die Weitergabe der Kontodaten getroffen, um schlimmere Sanktionen gegen die UBS abzuwenden.
Doch nun hatte das Schweizer Unterhaus gegen eine weitere Herausgabe der Daten gestimmt. Begründung war das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA. Eine Herausgabe würde gegen die nun bestehenden Regeln verstoßen.
Man kann nur vermuten, dass die Schweiz dadurch auch weiterhin einen besonderen Status innehält und für viele Offshore-Kontenbesitzer eine sichere Möglichkeit bleiben wird, um ihr Geld zu verwahren. Die Schweiz wird nicht bewusst Steuerhinterzieher schützen, doch sie setzen die Priorität der Privatsphäre höher an.
Ob Offshore wirklich die Zukunft ist, um sein Vermögen anzulegen, sei dahingestellt. Oft ist es bereits so, dass Offshore nur noch für wenige Zielgruppen interessant ist. Doch es gibt eine Reihe an Alternativen, um Steuern einzusparen. Besonders das englische Steuersystem bietet hier etliche Möglichkeiten, wie beispielsweise den Non-Dom Status.
Wenn auch Sie an steuerlichen Entlastungen mit Hilfe des englischen Steuersystems interessiert sind, können Sie sich an einen der Experten der Steuerkanzlei StMatthew wenden. Wir haben viel Erfahrung und finden auch für Sie eine Möglichkeit, um Steuern einzusparen.