Neues Steuergesetz für Termingeschäfte – Nichts wie weg
Zum ersten Januar 2021 ist das Gesetz zur Anrechenbarkeit von Verlusten aus Termingeschäften in Kraft getreten. In den vergangenen Monaten hat sich bewahrheitet, was von Anlegern, Brokern, Fintechs und Banken in Deutschland befürchtet worden ist, der Handel mit Wertpapieren hat stark an Attraktivität verloren.
Was hat sich geändert?
Die Änderung zur vorherigen Regelung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Verluste aus Termingeschäften können nur noch mit Gewinnen aus ebendiesen verrechnet werden. Die Anrechenbarkeit von Verlusten wurde auf 10.000€ gedeckelt. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf das Einkommenssteuergesetz. Es ist möglich nicht verrechnete Verluste auf das Folgejahr zu buchen. Anleger, die Verluste erleiden, müssen sich die Erstattungen per Steuererklärung aktiv zurückholen. Eine weitere Änderung betrifft den Begriff „Totalverlust“, der etwas weiter gefasst ist und den Handel mit Derivaten einschließt.
Welche Folgen haben die Änderungen?
Die konsequente Anwendung des Gesetzes wird in einigen Fällen wohl zu Liquiditätsengpässen führen, da Trader die Gewinne unmittelbar versteuern müssen, die Verluste allerdings erst im Folgejahr erstattet bekommen. Anleger, die vor der Versteuerung ein profitables Geschäft getätigt haben, können nach dem Anfall der Steuern unter Umständen auf Verluste blicken. Dies liegt an der Deckelung der Absetzbarkeit und selbst wenn der Anleger bereits Verlust gemacht hat, können Steuern anfallen.
Was bedeutet dies konkret?
Die folgenden Beispiele verdeutlichen die negativen Auswirkungen der neuen Gesetzgebung für Anleger:
Eine Person handelt erfolgreich mit Hebelzertifikaten und CFDs. Am Ende des Jahres blickt er auf seine Trades zurück und sieht er sich einem Gewinn von 100.000€ und einem Verlust von 80.000€ gegenüber. Die Differenz beträgt dementsprechend 20.000€. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung hätte der Anleger die Differenz, die 20.000€, versteuern müssen, nun sind es allerdings 90.000€. Er kann lediglich 10.000€ der Verluste anrechnen und muss nun also auf den viereinhalb fachen Betrag Steuern zahlen. Die Steuer auf die Gewinne erfolgreicher Trades wird automatisch und sofort abgezogen. Die Erstattungen auf die Verluste muss sich der Anleger vom Finanzamt zurückholen.
Noch verehrender sind die Auswirkungen der neuen Gesetzgebungen für Personen, die weniger erfolgreich agieren. Wieder handelt jemand mit Hebelzertifikaten und CFDs. Allerdings betragen der Gewinn in diesem Fall lediglich 80.000€ und der Verlust 100.000€. Das Ergebnis ist eine Differenz von -20.000€. Nach alter Regelung bedeutet dies, eigentlich logisch, keine anfallenden Steuern. Nun ändert sich die Situation und trotz eines realen Verlusts von 20.000€ müssen noch Steuern auf den Gewinn von 80.000€ gezahlt werden. Der Betrag kann lediglich um 10.000€ reduziert werden. Der Anleger hat also bereits ohne Steuern Verlust gemacht und muss trotzdem noch 70.000€ Gewinn versteuern, obwohl dieser real gar nicht mehr existiert.
Wer ist betroffen?
Alle Teilnehmer des Handels mit Wertpapieren sind negativ betroffen. Neben Brokern, Banken und Fintechs trifft es auch private Anleger. Die gängige Strategie das eigene Portfolio mit Optionsscheinen und Hebelprodukten abzusichern wird nicht mehr funktionieren, da die Gewinne und Verluste fortan ungleich behandelt werden. Eine unmittelbare Verrechnung untereinander ist nicht mehr möglich.
Einen Ausweg aus der sehr nachteiligen Situation bietet eine Wohnsitzverlagerung ins Ausland. Damit können Sie nicht nur das Gesetz zur Anrechenbarkeit von Verlusten aus Termingeschäften vermeiden, sondern, je nach Land des neuen Wohnsitzes, auch Ihre allgemeine Steuerlast minimieren. Viele Länder bieten neben mehr Sonnenstunden, außerdem deutlich angenehmere steuerliche Rahmenbedingungen. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema.