Durch COVID im Ausland gestrandete Mitarbeiter: Die Leitlinien der britischen Steuerbehörden und der OECD

Sowohl die britischen Steuerbehörden (HMRC) als auch die OECD haben zusätzliche Leitlinien bezüglich der Besteuerung von entsandten Arbeitnehmern veröffentlicht, um auf offene Fragestellungen hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu reagieren.

Hilfestellungen durch HMRC- und OECD-Leitlinien

Der Leitfaden stellt zwar eine gute Hilfsstütze dar, zeigt aber auch, dass es sowohl für Steuerbehörden als auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schwierig ist, sich in diesem neuen Bereich zurechtzufinden. Dies wird insbesondere dadurch deutlich, dass die Leitlinien der Steuerbehörden von Land zu Land unterschiedlich sind und sich stetig verändern können.

Verpflichtungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 

Grundsätzlich tragen Arbeitnehmer jedoch eine persönliche Steuerverantwortung und müssen sich somit über die eintretenden steuerlichen Auswirkungen ihres COVID-19-bedingten Arbeitsort-Wechsels im Klaren sein. Arbeitnehmer, die mehr als 183 Tage in einem Land verbracht haben, müssen sich bei den örtlichen Steuerbehörden erkundigen, ob dies zu einer Änderung der steuerlichen Pflichten führt oder ob eventuelle Sonderregelungen greifen. Wichtig ist dabei, dass detaillierte Aufzeichnungen über gebuchte, stornierte oder umgebuchte Flüge aufbewahrt werden, um etwaige Ansprüche belegen später zu können.

Ebenso müssen auch die Arbeitgeber selbst prüfen, ob für ihre entsandten Arbeitnehmer irgendwelche Verpflichtungen bestehen.

Nähere Ausführungen zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link.

Ferner können Sie sich auch von der Steuerkanzlei St.Matthew ausführlich zu diesem Thema beraten lassen.

 

Auch interessant:

In Dubai leben und arbeiten

Zurück
Zurück

Leben & Arbeiten in Dubai – diese Gründe sprechen dafür

Weiter
Weiter

Reisebeschränkungen aufgrund von Omicron