Schlag gegen die Vereinigten Arabischen Emirate & Dubai: Nach grauer Liste der FATF nun auch auf schwarzer Liste der EU

Man hört oft von Dubai, vor allem wenn es um Unternehmen und Steuervorteile geht. So mancher fragt sich jetzt vielleicht in welchem Land ist Dubai oder wo liegt Dubai überhaupt? Abu Dhabi ist zwar die Hauptstadt, aber Dubai ist die größte und bekannteste Stadt der Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Die anderen fünf Emirate, die zu den VAE gehören sind Adschman, Fudschaira, Ra's al-Chaima, Schardscha und Umm al-Qaiwain.

Dubai war bisher ein bevorzugter Wohnsitz für Ausländer, die nicht nur eine hohe Lebensqualität, Sonne und Meer zu schätzen wissen, sondern vor allem auch ein äußerst vorteilhaftes Steuersystem.

Schon zuvor, nämlich Anfang 2022, hat die FATF (Financial Action Task Force), eine von den G7 eingerichtete Gruppe, die VAE auf ihre graue Liste gesetzt. Mehr zum Thema Malta graue Liste.

Damit einher ging die Warnung an die Emirate, ihr Monitoring illegaler Finanzströme deutlich zu verbessern und ihre Compliance-Regeln zu verschärfen, insbesondere in Bereichen, wie z.B. dem Handel mit Edelmetallen und -steinen sowie Immobilien, die missbrauchsanfällig sind.

Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate unternahmen während der letzten Jahren bereits große Anstrengungen bei der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Insidern zufolge, um zu zeigen, dass sie willens und fähig sind, die hohen Standards im Handels- und Finanzsektor, die nicht zuletzt von der Action Task Force FATF gefordert wurden, zu implementieren. Dabei wurden auch signifikante Fortschritte gemacht.

So richteten die VAE ein Executive Office for Anti-Money Laundering (AML) und Counter-Terrorist Financing (CTF) ein. Im Zentrum deren Arbeit stand, gemäß einem engen Berater des Präsidenten, das Bemühen der VAE, die Anforderungen der FATF zu erfüllen. Ein Aktionsplan wurde implementiert, damit die VAE so schnell wie möglich wieder von der grauen Liste gestrichen werden. Dies passierte indes nicht.

Und nun auch noch die EU. Mit Wirkung zum 16.03.2023 stehen die VAE, und mithin auch Dubai, auf der schwarzen Liste der EU. Als einer von aktuell 25 Staaten. Die Europäische Kommission hatte diese Änderung schon am 19. Dezember 2022 in ihrer Commission Delegated Regulation (EU) 2023/410 der einschlägigen delegierten Verordnung zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgeschlagen. Als Grund dafür sei genannt worden, so ein britischer Diplomat, dass die Emirate Geldwäsche erleichtern.

Die VAE stehen damit übrigens nicht zum ersten Mal auf der schwarzen Liste. Bereits in der Vergangenheit nahm die EU sie darin auf, im Dezember 2017 aber wieder herunter. Die Fragen, ob der Entscheidung zur erneuten Aufnahme der VAE in die schwarze Liste eher politische als finanzielle bzw. finanzpolitische Motive zugrunde liegen und ob dies von Dauer sein wird, sind müßig, denn sie ändern nichts an den negativen Auswirkungen.

Und die Auswirkungen sind für die betroffenen Länder, aber auch for Unternehmen und Unternehmer, die in, durch und mit diesen Ländern Geschäfte treiben, mitunter erheblich.

In der Praxis kann dies für in den Vereinigten Arabischen Emiraten steuerlich ansässige Unternehmer nämlich bedeuten, dass sie in Großbritannien keine Konten mehr eröffnen können. Auch besteht z.B. die Gefahr, dass man mit Wohnsitz VAE in Großbritannien kein Unternehmen mehr gründen darf. Und dies sind nur zwei der möglichen Implikationen.

Es ist Unternehmern und Unternehmen mit (ggf. geplantem) Bezug zu den Vereinigten Arabischen Emiraten daher sehr zu empfehlen, sich zeitnah professionell, sprich, anwaltlich beraten zu lassen, um die Konsequenzen möglichst gering zu halten. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung.

Bleibt die Hoffnung, dass der Verbleib der VAE auf der schwarzen Liste der EU wieder nur von kurzer Dauer ist.

 
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