Die Verschärfung der IR35-Gesetzgebung: Welche Vor- bzw. Nachteile gehen mit dieser einher?

Die Nachteile, welche mit der neuen Verschärfung der IR35-Regelung einhergehen, betreffen insbesondere britische Freelancer sowie deren Auftraggeber. Dennoch bringt diese Regelung für nicht in Großbritannien ansässige Freiberufler auch einige Vorteile mit sich. 

Was ändert sich durch die Verschärfung?

Die verschärfte IR35-Gesetzgebung verlangt, dass der Kunde, der einen Freelancer beschäftigt, folglich auch für die korrekte Abführung der Steuern und Sozialabgaben verantwortlich ist. Die jeweiligen Unternehmen, die Freelancer beschäftigen, müssen damit künftig die Steuern und Sozialabgaben für deren Tätigkeit und Entlohnung zahlen. Bisher ist dies die Aufgabe des jeweiligen Freiberuflers gewesen. 

Weiters gelten Freelancer fortan als Arbeitnehmer, weshalb diese den gleichen Steuersatz zahlen müssen wie Arbeitnehmer der gleichen Steuerklasse. Dennoch bleiben dem Freiberufler Ansprüche wie beispielsweise auf Arbeitslosengeld oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall weiterhin verwehrt.

Welche Vorteile birgt die Regelung für ausländische Freiberufler?

Verträge mit ausländischen Auftraggebern sind jedoch ausdrücklich nicht von dieser Regelung betroffen. Dies bedeutet, dass wenn man beispielsweise als deutscher oder amerikanischer Freelancer für ein britisches Unternehmen tätig wird, die IR35-Gesetzgebung nicht greift. Selbst wenn Rechnungen über eine GmbH, eine LLC oder eine ausländische Limited gestellt werden, unterliegt man nicht dem Einzugsbereich des HMRC, weshalb man gefahrlos für britische Unternehmen tätig werden kann.

Nähere Ausführungen zu diesem Thema finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.stmatthew.de/damoklesschwert-scheinselbststaendigkeit-fluch-und-segen

Ferner können Sie sich auch von der Steuerkanzlei St.Matthew ausführlich zu diesem Thema beraten lassen.

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