Die UK PLC und ihre Vorteile für Unternehmer mit Auslandswohnsitz
Großbritannien ist für Auswanderer und Unternehmer nach wie vor ein beliebtes Ziel. Das Land bietet viele Möglichkeiten, hier ein Business zu gründen oder zu entwickeln. Neben der bekannten UK Limited gibt es als Rechtsform die UK PLC, die Unternehmern viele Optionen eröffnet.
Die Public Limited Company (PLC) ist ebenso wie die UK Limited eine Aktiengesellschaft. Beide ähneln sich von den Strukturen her, jedoch gibt es Unterschiede, die die UK PLC auch über den Brexit hinaus für Unternehmer in Großbritannien, besonders aber auch in Niedrigsteuerländern attraktiv macht.
Wie Unternehmer mit Wohnsitz im Ausland die PLC für sich nutzen können, welche Vorteile sie genau bietet und warum sie steuerlich besonders interessant ist, erklärt Steuerexperte Sebastian Sauerborn im aktuellen Podcast.
Von den Vorteilen der Aktiengesellschaft und dem Finanzzentrum London profitieren
Zunächst einmal ist die UK PLC für Unternehmer geeignet, die von der Reputation einer Aktiengesellschaft profitieren möchten. Das Stammkapital ist mit 50.000 GBP höher als bei der UK Limited, was der PLC automatisch mehr Substanz verleiht. Hinzu kommt, dass die Dokumentation bei der UK PLC auf Englisch erfolgt. Dies vereinfacht die Kommunikation mit Banken, Investoren etc. und verleiht Ihrem Unternehmen, ebenso wie ein Unternehmenssitz in London, internationales Flair.
Die britische PLC unterscheidet sich von der Limited dahingehend, dass sie die Aktien auch an die Öffentlichkeit ausgeben kann. Damit eignet sie sich besonders für Unternehmer, die ein Kapitalmarkt-Vorhaben planen. Wer beispielsweise an der großen Londoner Stock Exchange oder am Aquis Growth Market gelistet werden will, kann seinen Börsengang mit der PLC umsetzen und damit von der Finanzmetropole London profitieren. Doch die PLC hat noch weitere Vorteile, die sie für Unternehmer mit Wohnsitz in UK oder anderen Ländern attraktiv machen.
Möglichkeiten für Kapitalmarkt-Vorhaben und Steuerersparnis
Ein weiterer Vorteil der PLC ist, dass mit ihr ein Börsengang gut möglich ist. Die Börsen sind mit dieser Rechtsform gut vertraut und sie ermöglicht Kapitalmarkt-Vorhaben mit unterschiedlichen Zielen.
Beispielsweise lässt sich die PLC ideal als SPV, als Special Purpose Vehicle, zur Finanzierung von Investitionen nutzen. Mit ihr können Sie über einen an der Börse gelisteten Bond Darlehen einwerben. Damit sind sie schneller und unkomplizierter an der Börse gelistet als beispielsweise beim klassischen IPO. Sie können so über die PLC für ein operativ tätiges Unternehmen Mittel einnehmen und Investitionen finanzieren. Dabei ist ebenfalls London als Finanzzentrum von Vorteil.
Wollen Sie Kapital über neue Aktien an der Börse einwerben, können Sie mit der PLC auch über das IPO, das Initial Public Offering, an die Börse gehen. Dies lohnt sich vor allem dann, wenn Sie mit einem großen und bekannten Unternehmen eine Überzeichnung der Aktien erwarten können. Planen Sie für ein kleineres oder mittleres Unternehmen den Börsengang, haben Sie zudem die Option eines Börsenlistings. Dabei werden die bestehenden Aktien an der Börse angeboten und keine neuen Aktien zum Verkauf ausgegeben.
Mit ihrem Sitz in Großbritannien bietet die PLC außerdem steuerliche Vorteile. Das United Kingdom erhebt, anders als beispielsweise Deutschland, die USA oder die Schweiz, keine Quellensteuer. Damit ist die UK PLC auch für Unternehmer perfekt, die ihren Wohnsitz in Niedrigsteuerländern haben.
Welche Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung Ihnen die UK PLC genau bietet und ob sich die PLC für Sie persönlich eignet, klären Sie am besten in einem genau auf Ihre Fragen und Bedürfnisse zugeschnittenen Beratungsgespräch.