Auswandern und von der Genossenschaft profitieren

Genossenschaften haben einige Vorteile. Besonders im Internet kursieren aber auch unterschiedlichste Angaben und Informationen zu dieser Rechtsform. Für Auswanderer kann die Genossenschaft insbesondere im Hinblick auf die Wegzugsteuer und auf die Erbschaftsplanung vorteilhaft sein. Wir bieten Ihnen daher Informationen dazu, wie Sie die Genossenschaft nutzen können, wenn Sie den Wegzug ins Ausland planen. 

So kann die Genossenschaft die Wegzugsteuer beeinflussen

Wer nach den Vorteilen der Genossenschaft in Bezug auf die Wegzugsteuer sucht, findet im Internet mitunter vollkommen widersprüchliche Angaben. Anders als mitunter dargestellt, spricht die Gesetzeslage derzeit aber für die Möglichkeiten, mit der Genossenschaft die Wegzugsbesteuerung beeinflussen zu können. Urteile, denen zufolge das Gegenteil gelten würde, gibt es bislang nicht. 

Was ist die Wegzugsteuer und für wen ist sie von Belang?

Die Wegzugsteuer ist eine Variante der Einkommensteuer, die anfällt, wenn eine in Deutschland steuerpflichtige Person, die Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, ins Ausland umzieht. Dabei muss der Anteil an der Kapitalgesellschaft im Privatvermögen mindestens 1% betragen. 

Beim Wegzug wird vom Finanzamt bei der Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer nicht der Nennwert der Anteile zugrunde gelegt. Vielmehr kalkuliert der Fiskus den sogenannten fiktiven Veräußerungsgewinn. Dabei handelt es sich um den Wert, den eine Gesellschaft bzw. der Gesellschaftsanteil haben könnte, würde es zu diesem Zeitpunkt zum Verkauf kommen. Bei dieser Berechnung kommt schnell ein Betrag in schwindelerregender Höhe zustande. Genau hier kann die Genossenschaft von Vorteil sein. 

Bringen Sie zum Beispiel einen GmbH-Anteil in eine Genossenschaft ein, können Sie dabei den Nennwert angeben. In den meisten Fällen dürfte dieser 25.000 Euro betragen. Kommt es nun zur Berechnung der Grundlage für die Wegzugsbesteuerung, setzt das Finanzamt dabei nicht den fiktiven Veräußerungsgewinn an, sondern den Nennwert des in die Genossenschaft eingebrachten GmbH-Anteils. Somit fällt die anfallende Wegzugsteuer deutlich geringer aus. 

Genossenschaft für die Erbschaftsplanung nutzen

Ähnlich wie bei der Wegzugsteuer verhält es sich auch bei der Erbschaftsteuer. Damit ist die Genossenschaft nicht nur im Hinblick auf Ihre eigenen Finanzen interessant, sondern auch für die Vermögensplanung für Ihre Familie. 

Bringen Sie die Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Genossenschaft ein, wird im Erbfall auch hierbei (bei richtiger Ausgestaltung) der Nennwert zugrunde gelegt. Damit können auch die anfallenden Erbschaftsteuern mitunter deutlich reduziert werden. 

Interessieren Sie sich für weitere steuerliche Vorteile, die Ihnen die Genossenschaft bieten kann, finden Sie in diesem Beitrag nähere Informationen.  

Die Genossenschaft kann darüber hinaus nicht nur aus steuerlichen Gründen attraktiv sein. Sie kommt für Unternehmer gegebenenfalls auch für den Vermögensschutz in Frage. So kann beispielsweise das Vermögen einer Genossenschaft, zu dem beispielsweise Immobilien oder Fahrzeuge wie PKWs, Campingmobile und Segelyachten gehören können, nicht gepfändet werden. Darüber hinaus kann eine Genossenschaft nicht nur auf die Förderung der Gesellschaft, also auf „große Ziele“ ausgerichtet sein. Ihr Zweck kann auch darin bestehen, die eigene Person oder Familie zu fördern. Daraus ergeben sich die unterschiedlichsten interessanten Möglichkeiten. Mehr zum Thema Steuern sparen mit der Genossenschaft, Vermögensschutz, erfahren Sie auch in unserem Beitrag zum Thema Vorteile einer Genossenschaft.

Möchten Sie individuelle Einzelheiten klären, buchen Sie am besten gleich ein Beratungsgespräch. Dabei können wir gezielt auf Ihre Fragen eingehen.

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