Umzug geplant? Alle Aspekte zur Verschärfung der Wegzugsteuer

In der neunten Podcast-Episode von Perspektive Ausland erläutern die Rechtsanwälte Dr. Frank Schuck und Michael Tommaso die verschiedenen Aspekte zur Verschärfung der Wegzugsteuer ab Januar 2022.

Haben auch Sie den Entschluss gefasst, Deutschland zu verlassen? Wenn Sie dieses Vorhaben noch bis Silvester 2021 durchführen, fallen Sie als Gesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft noch unter die „alte“ Regelung und können somit bei einer anfallenden Wegzugsteuer von dieser profitieren. Ab Januar 2022 wird die Wegzugsteuer nämlich selbst dann fällig, wenn Sie innerhalb der EU umziehen.

Bei dem geplanten Umzug ist es wichtig zu beachten, ob Sie nur einen vorübergehenden Umzug anstreben (bis zu maximal zwölf Jahren; die Wegzugsteuer entfällt bei Rückkehrabsicht, eine Mitteilung an das Finanzamt ist vor Umzug jedoch erforderlich) oder ob Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten und nur Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen wollen.

Weitere Veränderungen sind u.a. die Anzahl der angerechneten Jahre der unbeschränkten Steuerpflicht der betreffenden Person (alt: zehn Jahre insgesamt unbeschränkt steuerpflichtig; neu: sieben Jahre innerhalb der letzten zwölf) und die Steuerstundung (alt: unbefristet und zinslos; neu: entfällt, sieben Jahresraten auf Antrag möglich).

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