7 Wege, die deutsche Wegzugsteuer zu vermeiden

Verlegt ein GmbH-Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland, muss er mit einer Wegzugsteuer rechnen. Das bedeutet, dass der deutsche Fiskus eine Steuer auf den Gewinn einer angenommenen Veräußerung der GmbH-Beteiligung erhebt.

Damit bleibt der „fiktive Veräußerungswert“ der GmbH-Anteile in Deutschland weiterhin steuerlich relevant. Die Ermittlung des Werts der Gesellschafter-Anteile fällt dabei mitunter ausgesprochen großzügig aus, was sich entsprechend in der Höhe der Wegzugsbesteuerung bemerkbar macht. So kann es bei einer GmbH, die einen Gewinn von 100.000 EUR macht, schnell zu einer Wegzugsteuer von 400.000 EUR kommen.

Vermeidung Wegzugsbesteuerung: Allerdings gibt es auch Wege, wie Sie die Wegzugssteuer umgehen können und zwar vollkommen legal, die bei einer Sitzverlegung anfallen würde.

Auf diesen Wegen lässt sich die Wegzugsteuer vermeiden

1. Für eine realistische Bewertung statt des subsidiären Ertragswertverfahrens sorgen

GmbH Geschäftsführer Wohnsitz Ausland: Der fiktive Veräußerungsgewinn muss keinesfalls einer realistischen Bewertung entsprechen. Ein Weg, mit dem Sie eine unrealistische Bewertung vermeiden können, führt über einen Gutachter. Dieser kann die GmbH bewerten. Eine Ausschreibung zum Kauf kann im Anschluss zeigen, welche Bewertung tatsächlich realistische wäre.

2. Nur vorübergehend ins Ausland ziehen

Planen Sie, eine Zeitlang im Ausland zu leben und dann wieder nach Deutschland zurückzukehren, können Sie eine Wegzugsbesteuerung vermeiden. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als sieben Jahre im Ausland haben und keine Geschäftsanteile verkaufen.

3. Umzug in ein Land ohne Doppelbesteuerungsabkommen unter Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält, obwohl er ins Ausland zieht und in der Bundesrepublik weiter steuerpflichtig bleibt, kann auf diese Weise die Wegzugsteuer umgehen. Neben dem Wohnsitz in Deutschland ist dabei die zweite Voraussetzung, dass es sich ausdrücklich um ein Land handelt, mit dem Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass es je nach Zielland zu einer doppelten Besteuerung der Einkünfte aus der deutschen GmbH kommen kann.

4. Übertragung der GmbH-Anteile an eine in Deutschland lebende Person

GmbH Sitzverlegung ins Ausland vermeiden und keine Wegzugssteuer Übertragen Sie Ihre Anteile an der GmbH an eine Person, die weiter in Deutschland lebt, können Sie die Wegzugsteuer vermeiden. Allerdings kann in diesem Fall eine Schenkungsteuer fällig werden, so wie dies beispielsweise auch bei der Überschreibung von Grundstücken der Fall ist.

5. Einbringung in eine GmbH & Co KG

Mit einer GmbH & Co KG Wegzugsbesteuerung vermeiden? Die Wegzugsteuer fällt für natürliche Personen an, die Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten. Bringen Sie Ihre GmbH-Anteile in eine GmbH & Co KG ein, können Sie die Wegzugsbesteuerung vermeiden, denn diese gilt als Personengesellschaft.

6. Einbringung in eine Genossenschaft

Auch die Einbringung in eine Genossenschaft kann eine Variante darstellen, mit der sich die Wegzugsteuer vermeiden lässt. Gründen Sie hierfür eine Genossenschaft, ist zu beachten, dass hierfür mindestens drei Personen notwendig sind. Handelt es sich bei Ihren Mitstreitern um Personen Ihres Vertrauens, zum Beispiel Familienmitglieder, kann bei einer Übertragung der GmbH-Anteile allerdings eine Schenkungsteuer fällig werden. Zudem bleiben Sie steuerrechtlich Eigner der Anteile. Allerdings entspricht deren Wert dem Nominalwert und erfährt keine Wertsteigerung.

7. Einbringung in eine Stiftung oder einen Trust

Eine weitere Möglichkeit, die Wegzugsteuer zu vermeiden, ist die Stiftung der Anteile an der GmbH an eine Stiftung oder einen Trust. Die Stiftung kennt keine Anteilseigner, sondern ist allein dem Zweck verpflichtet. Damit können Sie nach Einbringung der Anteile in die Stiftung ins Ausland ziehen und werden steuerrechtlich nicht mehr als Gesellschafter gesehen.

Planen Sie, Ihren Wohnsitz ins steuergünstige Ausland zu verlegen und haben ein Unternehmen in Deutschland, beraten wir Sie gern und helfen Ihnen, etwaige Steuerfallen zu vermeiden. Auch bei einer geplanten Unternehmensgründung im Ausland sind wir die richtigen Ansprechpartner! Vereinbaren Sie einfach einen Termin und bringen Sie Klarheit in Ihre Fragen zu steuerlichen Angelegenheiten!

 
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