Großbritannien

UK als Wohnsitz für Privatiers mit Investment-Einkommen

Mit ein wenig Planung lässt sich der Umzug nach Großbritannien für Privatiers mit Non-Dom Status steuerlich durchaus günstig durchführen . Was es dabei genau zu beachten gibt, lesen Sie hier.

Wichtig: Mit Brexit, dem Austritt Großbritanniens aus der EU, endete die Personenfreizügigkeit für EU-Bürger am 01. Januar 2021. Wer jetzt als EU-Bürger nach UK umziehen möchte braucht ein Visum. Dabei gibt es keine Sonderregeln oder Vereinfachungen für EU-Bürger. Die Visaoptionen sind in Ihrer Komplexität mit jenen in den USA und Australien zu vergleichen. Mehr erfahren Sie hier.

Perspektive Ausland Podcast: Als Non Dom steuerfrei in UK, Irland, Malta & Zypern leben

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der dem Non-Dom-Status. Hören Sie jetzt rein.

Laut einer Studie zählt der Umzug in ein neues Zuhause mit zu den stressigsten Lebensereignissen und toppt die Liste sogar noch vor der Scheidung. Damit der Traum vom Umzug in ein anderes Land nicht zum Albtraum wird, sollte man sich also am besten vorher gut informieren und sich auf die dortigen Gepflogenheiten so gut wie möglich vorbereiten. Gerade als Privatier macht es hierbei Sinn, sich in der neuen Heimat eine steuerlich kluge Ausgangslage zu schaffen.  Wer also plant, ins United Kingdom umzuziehen und dort von seinen Privateinkünften leben möchte, sollte sich zuerst mit ein paar Regelungen vertraut machen.

Die meisten Menschen, welche aus dem Ausland ins United Kingdom umziehen, gelten dort als nicht-wohnhaft oder zu Englisch als non-domiciled, kurz als sogenannter Non-Dom. Der Non-Dom Status ist ein wichtiger Aspekt im Hinblick auf die steuerliche Betrachtung von Personen, die von passiven Privatvermögen aus Investments oder Erbschaft leben möchten. Denn die sogenannten Non-Doms haben die Möglichkeit, Einkommen über die ‚remittance basis‘ nach Großbritannien einzuführen. Zuerst sollte allerdings geklärt werden, wer als Non-Dom gilt und was der Status genau besagt.

Wer besitzt den Non-Dom Status?

Nach britischem Recht wird jedem Menschen der Ort des ständigen Wohnsitzes automatisch bei der Geburt zugeteilt. Dabei bezieht das Kind bei verheirateten Eltern den Wohnsitz-Status des Vaters, bei unverheirateten Eltern oder Scheidungen vor der Geburt den der Mutter. Meist entspricht der Wohnsitz dem Geburtsland des jeweiligen Elternteils. Dem ist allerdings nicht so, wenn das entsprechende Elternteil den ständigen Wohnsitz auf Wunsch geändert hat. So kann ein Kind von verheirateten Eltern zum Beispiel im UK als ständig wohnhaft eingetragen sein, auch wenn der Vater in Italien geboren wurde, wenn dieser seinen Wohnsitz-Status ins UK verlegt hat. Bei den meisten Menschen bleibt der Status des permanenten Wohnsitzes ein Leben lang gleich. Es gibt jedoch zwei Fälle, durch die sich der Wohnsitz-Status ändern kann:

·        Domicile of dependence: Das Kind behält seinen Wohnsitz bis zum sechzehnten Lebensjahr in Abhängigkeit der Eltern. Sollte der Wohnsitzstatus des betreffenden Elternteils sich also vor dem 16. Geburtstag des Kindes ändern, ändert sich dessen Status mit.

·        Domicile of Choice: Ist eine Person jedoch über 16 Jahre alt, hat sie die Möglichkeit ihren Wohnsitz auf eigenen Wunsch zu ändern. Jedoch muss die Änderung von den betreffenden Behörden genehmigt werden, um schlussendlich gültig zu sein.

Des Weiteren gibt es seit dem 6 April 2017 in Großbritannien die Regelung des sogenannten ‘deemed domicile’, durch welche sich die britische Steuerbehörde HMRC das Recht vorbehält, Personen, die über einen Non-Dom Status verfügen, steuerlich als im UK wohnhaft zu behandeln. Der Non-Dom Status wird ihnen also zu Steuerzwecken abgesprochen. Diese Regelung gilt für Personen, deren permanenter Wohnsitzstatus zwar außerhalb von Großbritannien liegt, welche aber im UK geboren worden sind und dort ihren ursprünglichen permanenten Wohnsitzstatus hatten. Sollten Sie davon betroffen sein, so wird HMRC Sie auch nach einem Umzug zurück ins UK als dort ‚domiciled‘ behandeln, was den Vermögenstransfer nach remittance basis leider unmöglich macht.  Außerdem gilt diese Regelung für Non-Doms, welche die letzten 15 von insgesamt 20 Steuerjahren im UK verbracht haben.

Sind Sie also tatsächlich ein Non-Dom im UK, so ist dies schon mal die halbe Miete. Denn zur steuerfreien, bzw. steuerlich günstigen Vermögensverwaltung nach dem Umzug ins UK ist der Non-Dom Status essentiell. Der zweite Aspekt ist hierbei wie bereits erwähnt die sogenannte ‚remittance basis‘, also die Überweisungsgrundlage. Hierbei handelt es sich um eine steuerliche Option, welche nur Non-Doms zusteht. Sie besagt nämlich, dass sämtliches Vermögen und Einkünfte, welche sich im Ausland befinden, nicht in Großbritannien steuerlich belangt werden können und nur dann besteuert werden, wenn sie ins UK eingeführt werden.  Bei den Einkünften ist es besonders wichtig zu beachten, dass diese aus keiner Arbeit oder Aktivität bezogen werden dürfen, welche in Verbindung mit Großbritannien stehen. Also weder Aktien, noch Arbeitgeber oder Arbeitsplatz dürfen sich im UK befinden.

Aufgepasst bei der remittance basis:

Diese steuerliche Option lohnt sich vor allem für Menschen, die ihr Einkommen aus passiven Quellen beziehen und nicht im eigentlichen Sinn aktiv erwerbstätig sind. Man verliert nämlich Anrecht auf den jährlichen Steuerfreibetrag von 12.500 Pfund und auf den Kapitalsteuerfreibetrag von 12.300 Pfund. Jegliches Einkommen also, welches nach dem Umzug ins UK eingeführt wird, wird zu den üblichen Einkommenssteuersätzen versteuert. Selbst Einkommen aus ausländischen Dividenden, welche im UK für gewöhnlich niedriger versteuert werden, fallen unter diese Regelung.

Außerdem fallen Gebühren an, wenn man Einkommen auf remittance basis bezieht. Nach dem Bezug innerhalb von sieben aus neun Steuerjahren sind es 30.000 Pfund, nach zwölf aus vierzehn Steuerjahren sogar 60.000 Pfund. Hat man innerhalb der letzten 20 Steuerjahre 15 Jahre lang auf remittance basis bezogen, verliert man den Non-Dom-Status ist wird vom HMRC als ‚deemed domicile‘ eingestuft.

Demzufolge gilt das Einkommen auf remittance basis tatsächlich nur sieben Jahre lang als gebührenfrei.

Clean Capital vor dem Umzug

Die Krönung der remittance basis liegt sicherlich im Bezug von sogenanntem ‚clean capital‘, also sozusagen sauberem Vermögen. Denn wer sich bereits vor dem Umzug ins United Kingdom richtig organisiert, der kann eventuell sogar bis zu sieben Jahre lang komplett steuerfrei in Großbritannien leben.  Dazu ist es überaus wichtig ein Auslandskonto mit komplettem ‚clean capital‘ zu schaffen.

Dieses Konto ist mehr als ein Sparbuch zu betrachten. Denn um die Regeln der remittance basis zu befolgen, dürfen auf diesem Konto keine Einkünfte fließen. Dies betrifft alle möglichen ausländischen Einkünfte, selbst Zinsen. Viele Banken im Ausland, beispielsweise in der Schweiz sind jedoch mit den notwendigen Voraussetzungen für ein ‚clean capital‘-Konto bestens informiert und können dieses problemlos einrichten. Der Inhaber des Kontos sollte sich also genau darüber Gedanken gemacht haben, wie viel Geld er auf diesem Konto für die nächsten sieben Jahre benötigt und die Eröffnung unbedingt bereits vor dem Umzug durchführen.

Jeder Penny der nach der Ankunft im UK auf das clean capital Konto fließt schafft nämlich ein sogenanntes ‘mixed fund’-Szenario, also gemischte Einkünfte, und führt dann zu einer unvorteilhaften Versteuerung des auf remittance basis übertragenen Vermögens, wobei zuerst die Einkommensteuer (bis zu 45%) und dann die Kapitalertragsteuer (bis zu 28%) fällig ist, bevor das übertragene Vermögen als clean capital behandelt wird. Besonders kompliziert und unvorteilhaft wird dies, wenn Transaktionen von einem Konto mit gemischten Einkünften auf das andere gemacht werden. Deshalb ist es wichtig sich über die ‚clean capital‘-Regeln im Klaren zu sein.  Wie bereits erwähnt müssen jegliche Dividenden bereits vor dem Umzug auf das Konto übertragen werden.

Seit 2014 ist es auch nicht mehr möglich, aktive ausländische Einkünfte als Sicherheit gegen einen Bankkredit zu verwenden und den Kreditbetrag als ‚clean capital‘ zu verwenden. HMRC hat beschlossen, den Kredit auf der Grundlage der Sicherheit verwendeten aktiven Einkünfte zu versteuern, sprich die regulären Steuersätze fallen bei einem Transfer des Kredits nach Großbritannien an.

Generell sollte jeder Non-Domler, der sein Vermögen und Einkünfte auf remittance basis versteuern lassen will, drei Konten besitzen:

·        Eines für das ‚clean capital‘

·        Eines für die Zinsen, welche auf das ‚clean capital‘ anfallen

·        Eines für das laufende Einkommen

Das ‚clean capital‘ muss also aus komplett passivem Vermögen bestehen, welches vor dem Umzug ins UK erworben wurde. Eine Ausnahme besteht für Übersee-Investmentfonds. Diese bieten eine gute Möglichkeit, laufendes steuerfreies ‚clean capital‘ zu schaffen. Denn es lassen sich jährlich 5% dieses Fonds auszahlen, ohne dass dafür Steuern im UK anfallen, solange der Fond mit ‚clean capital‘ erworben wurde.

Erbschaftsteuer für Non-Doms

Eine weitere Ausnahme bilden jegliche Vermögensgegenstände, welche durch Erbschaft von Personen mit Non-Dom Status an Personen mit Non-Dom Status übertragen worden sind. Auf diese fallen keinerlei Steuern im United Kingdom an. Erbschaftsteuer wird generell auf Vermögensgegenstände innerhalb des United Kingdom fällig, wie z.B. Konten oder Immobilien in Großbritannien. Diese Regel gilt auch für Non-Doms, sollten sie Vermögenswerte erben, welche aus einer britischen Quelle stammen. Auch Schenkungen aus ausländischen Quellen an eine Person mit Non-Dom Status, welche in Großbritannien lebt, sind von der Erbschaftsteuer ausgeschlossen. Jegliches Vermögen, welches aus solchen Erbschaften stammt, lässt sich also gut als ‚clean capital‘ anlegen.

Die wichtigsten Schritte vor dem Umzug

Wenn Sie überlegen, als Non-Dom nach Großbritannien zu ziehen, sollte die Wohnungssuche an erster Stelle stehen. Denn nur mit einer gemeldeten Adresse ist es im UK möglich, ein Bankkonto zu eröffnen. Die Adresse kann beispielsweise mit einer Kopie des Mietvertrages oder anderen Dokumenten (Vertrag des Stromanbieters o.ä.) bei den Banken nachgewiesen werden. Ansonsten ist zur Eröffnung des Kontos noch der Identitätsnachweis notwendig. Danach kann vor dem Umzug auf das britische Konto bereits steuerfrei Bargeld überwiesen werden. Dies ist empfehlenswert, um bereits Startkapital im United Kingdom zu schaffen.

Wer danach in Großbritannien steuerfrei von seinem passiven Vermögen leben will, für den ist es unabdinglich sich ein ‚clean capital‘-Konto im Ausland einzurichten und die Besteuerung auf ‚remittance basis‘ zu wählen.

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