Steuerpflicht & steuerliche Ansässigkeit weltweit
Steuerpflicht in Albanien
Wann ist man in Albanien unbeschränkt und wann beschränkt einkommensteuerpflichtig? Und wie wird das zu versteuernde Einkommen in Albanien bestimmt?
Steueransässigkeit in Albanien
Eine natürliche Person wird in Albanien als unbeschränkt steuerpflichtig betrachtet, wenn sie entweder einen ständigen Wohnsitz in Albanien hat oder sich, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft oder ihrem Lebensmittelpunkt, länger als 183 Tage am Stück oder mit Unterbrechungen in Albanien aufhält. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr, welches am 1. Januar beginnt und am 31. Dezember endet.
Sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Albanien und dem Land der natürlichen Person abweichende Regelungen enthält, haben die DBA-Bestimmungen Vorrang.
In Albanien steuerpflichtiges Einkommen
Natürliche Personen, die steuerpflichtig sind, ob unbeschränkt oder beschränkt, müssen Einkommensteuer zahlen. Das albanische Recht wendet das Welteinkommensprinzip an. Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen werden auf ihr gesamtes Einkommen innerhalb und außerhalb Albaniens besteuert, während beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen nur auf Einkünfte besteuert werden, die sie in Albanien erzielen.
Steuerpflicht und Ansässigkeit in anderen Ländern
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