Recht & Gesetz
7 Lügen zum steuerlichen Territorialprinzip, die Berater online verbreiten
Ist es Dummheit oder Schamlosigkeit? Fest steht, dass halbseidene Berater und selbsternannte Experten zum Thema “territoriales Steuersystem” jede Menge Unfug online verzapfen. Heute klären wir die 7 größten Lügen zur sogenannten “Territorialbesteuerung”.
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Um was es überhaupt geht
Wer aus steuerlichen Gründen ins Ausland umziehen möchte oder plant, als digitaler Nomade unterwegs zu sein, der beschäftigt sich intensiv mit den einschlägigen Websites, um sich möglichst umfassend vorzubereiten.
Unweigerlich wird der wissbegierige zukünftige Nullsteuerzahler dabei auf den Begriff der sogenannten „Territorialbesteuerung“ stoßen, ein Kunstwort für Aufschneider, das kein glaubwürdiger Fachmann so verwenden würde. Aber das ist nur ein Problem. Viel schlimmer ist, dass zu diesem Thema ohne Ende Falschinformationen online verbreitet werden. Die 7 schlimmsten Lügen führen wir hier auf.
Was ist gemeint mit “Territorialbesteuerung”?
Gemeint ist damit ein Steuersystem, bei dem nur die innerhalb der Landesgrenzen erzielten Einkünfte der Besteuerung unterworfen werden, Auslandseinkünfte aber im Wohnsitzstaat nicht versteuert werden.
Angenommen Sie ziehen nach Paraguay um und nehmen dort einen Job als Automechaniker an, dann ist nur dieses Einkommen in Paraguay steuerpflichtig. Erhalten Sie z.B. auch noch Provisionen von einem deutschen Geschäftspartner, so sind diese in Paraguay steuerfrei.
Mehr zum Thema Expatriate Besteuerung finden Sie hier.
Lüge 1: “Territorialbesteuerung” ist ein Fachbegriff aus dem Steuerrecht
Falsch!
Tatsächlich gibt es das Wort im Deutschen nicht (Link geht zu duden.de). Suchen Sie online danach, werden Sie keine einzige ernst zu nehmende Quelle finden, die davon spricht. Nur dutzende Websites von Pseudo-Experten.
Es gibt im Deutschen lediglich den Begriff des „Territorialprinzips“, allerdings ist dies kein strikt steuerrechtlicher Begriff:
„Das Territorialprinzip (auch als Territorialitätsprinzip bekannt) ist ein Grundsatz im internationalen Recht. Es wird immer dann herangezogen, wenn konkurrierendes Recht verschiedener Staaten Anwendung findet, um zu ermitteln, welches Recht letztlich tatsächlich heranzuziehen ist. Im Allgemeinen besagt dieses Prinzip, dass alle Personen der Oberhoheit und den Gesetzen des Staates unterworfen sind, auf dessen Territorium sie sich jeweils befinden.“
Im Steuerrecht regelt das Territorialprinzip, in welchem Staat ein Einkommen, ein Vermögenswert oder eine Erbschaft versteuert werden, abhängig vom Erwerbsort und dem Hauptwohnsitz des Steuerzahlers. Eine besonders strikte Anwendung erfährt das Territorialprinzip dabei bei der Versteuerung von Immobilien, die stets dort zu versteuern sind, wo sie liegen.“
Quelle: Juraforum
Lüge 2: Deutschland kennt keine territoriale Besteuerung
Falsch!
Tatsächlich ist im deutschen Steuerrecht die Versteuerung von Auslandseinkommen vielfach territorial organisiert:
Beispiel 1: Fritz aus Essen besitzt ein Ferienhaus in Frankreich, das er über AirBnB vermietet. Er muss auf die Mieteinkünfte nur in Frankreich Steuern bezahlen. In Deutschland werden keine weiteren Steuern fällig.
Beispiel 2: Ulrike aus München ist alleinige Gesellschafterin einer deutschen GmbH. Diese eröffnet in Malta eine Tochtergesellschaft, die deutschsprachige Expats in Malta bedient. Auf die Gewinne der Tochtergesellschaft werden 5% Körperschaftsteuer in Malta fällig. 95% werden an die deutsche GmbH ausgeschüttet. Dort werden (ausser ca. 1% Steuer wg. Schachtelprivileg) keine weiteren Steuern fällig.
Beispiel 3: Petra aus Bremen hat einen Job in den USA. Sie arbeitet 10 Tage pro Monat in den USA und verbringt den Rest der Zeit in Deutschland, wo Sie lebt. In den USA werden ca. 20% Steuern auf das Einkommen fällig, das $120.000 pro Jahr beträgt. In Deutschland werden keine weiteren Steuern auf das US-Gehalt fällig.
Alle Angaben unter Progressionsvorbehalt! Das gleiche gilt übrigens für viele andere moderne westliche Staaten. In der Tat wird in diesen Ländern durchgehend territorial besteuert!
Lüge 3: Die EU kennt keine territoriale Besteuerung
Falsch!
Man kann sogar sagen, dass die territoriale Besteuerung einer der wichtigsten Pfeiler der wirtschaftlichen Freizügigkeit in der EU ist.
Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie beispielsweise ist Territorialprinzip pur und das gesamte System zur Besteuerung von Körperschaften in der EU ist territorial organisiert.
Im Grundsatz nämlich ist es in der EU verboten, dass bereits in einem EU-Land versteuerte Gewinne einer EU-Gesellschaft in einem anderen EU-Land nochmals besteuert werden.
Beispiel 1: Uwe lebt in Hannover und gründet eine irische Limited mit deutscher Niederlassung und ohne Aktivität in Irland. Die Gewinne werden in Deutschland versteuert. Irland darf nun die bereits in Deutschland versteuerten Gewinne nicht nochmals versteuern.
Beispiel 2: Eine italienische Holdinggesellschaft Primo SRL besitzt Tochtergesellschaften in 5 EU-Ländern. Jeder Landesgesellschaft versteuert die Gewinne am Sitzstaat. Die Gewinne werden bei Ausschüttung an die italienische Holding im Sitzstaat nicht mit Quellensteuer belegt (bzw. diese kann erstattet werden) und in der Holding nicht nachbesteuert.
Lüge 4: Wenn ich in einem Land mit sog. “Territorialbesteuerung” lebe, bezahle ich keine Steuern auf Einkommen aus dem Ausland
Falsch!
Diese Aussage ist nur dann korrekt, wenn das Einkommen aus dem Ausland keinen Bezug zum Inland hat.
Arbeite ich beispielsweise als Freelance-Softwareentwickler 8 Stunden am Tag in Paraguay (ein Land mit “Territorialbesteuerung”) für einen ausländischen Kunden, dann ist das Honorar für diese Tätigkeit kein Auslandseinkommen, denn es wird ja vor Ort in Paraguay erwirtschaftet.
Es spielt keine Rolle, ob der Rechnungsempfänger im Ausland sitzt oder die Zahlung auf ein ausländisches Konto fließt.
(Es gibt dafür eine Lösung, über die wir Ihnen gerne im Rahmen eines Beratungsgesprächs mehr erzählen).
Bin ich allerdings ein Coach, der einmal pro Monat ein Seminar gibt (online oder offline) und für die Dauer des Seminars halte ich mich außerhalb Paraguays auf, dann ist das Einkommen aus Sicht Paraguys Auslandseinkommen und somit dort steuerfrei.
Lüge 5: Die territoriale Besteuerung hilft, die Umsatzsteuer in der EU zu umgehen
Falsch!
Ob Sie EU-Kunden EU-Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen, hat nichts damit zu tun, ob Sie in einem Land leben, das Auslandseinkünfte steuerlich freistellt.
Wenn Ihre Kunden beispielsweise Endverbraucher in der EU sind und Sie verkaufen automatisierte digitale Leistungen (E-Books, Online Memberships, Zugang zu Videos, Software, Downloads, Kurse usw.), dann müssen Sie die am Wohnsitzstaat des EU-Endverbrauchers gültige EU-Umsatzsteuer berechnen und abführen.
Das ist selbst dann korrekt, wenn Sie eine steuerfreie US LLC oder Offshore Gesellschaft verwenden. Sie müssen dann diese LLC oder Offshore Gesellschaft in der EU für die Umsatzsteuer registrieren.
Keine Umsatzsteuer wird fällig, wenn Sie nicht-automatisierte Leistungen für EU-Endverbraucher außerhalb der EU erbringen, z.B. Coaching, Sprachunterricht, Beratung per Zoom.
Im B2B-Bereich gelten andere Regelungen.
Lüge 6: Lebe ich in einem Land mit “Territorialsystem” kann ich Geschäftsführer einer Auslandsfirma sein
Falsch!
In den meisten Fällen löst eine Geschäftsführungsfunktion eine lokale Betriebsstätte aus, womit dann die Auslandsfirma lokal steuerpflichtig wird.
Angenommen also Sie leben in UK und haben den Non Dom Status. Ihre Auslandseinkünfte sind dann steuerfrei.
Sind Sie Gesellschafter einer Auslandsgesellschaft (z. B. Hongkong), dann dürfen Sie nicht deren Geschäftsführer sein. Sonst wird die Gesellschaft in UK steuerpflichtig.
Je nachdem wie streng die lokalen Gesetze sind, können Sie dies relativ einfach mit einem Treuhand-Geschäftsführer lösen. Damit liegt die Organschaft nicht mehr bei Ihnen.
Gerade das UK ist allerdings diesbezüglich sehr streng. Hier reicht ein einfacher Treuhand-Geschäftsführer (Nominee Director) nicht aus. Der Director muss tatsächlich das Tagesgeschäft der Gesellschaft leiten und ein Gehalt beziehen.
Andere Länder sind nicht so streng. Hier reicht es aus, wenn Sie kein Organ der Gesellschaft sind.
Lüge 7: Um Steuern zu optimieren, muss ich in einem Land mit “territorialer Besteuerung” wohnen
Falsch!
Es ist völlig irrelevant, ob ein Land “territorial” besteuert oder nicht. Wir gesagt - Deutschland besteuert territorial. Dieses Kriterium alleine ist irrelevant. Bitte lesen Sie unsere Praxisbeispiele im letzten Abschnitt.
Lassen Sie sich durch die Begriffe nicht verwirren!
Alleine in der EU gibt es mit Spanien, Portugal, Italien, Malta, Zypern, Rumänien, Irland sieben Länder, in denen Sie bei richtiger Gestaltung 0-5% Steuern bezahlen.
Welcher dieser Länder erscheint auf den einschlägigen Listen zur „Territorialbesteuerung“?
Leben Sie wirklich lieber in Georgien, weil Sie sich von einem ehemaligen Gebrauchtwagenhändler etwas aufschwatzen haben lassen?
Realitätscheck: Was sagt die OECD?
Ich weiss: Man kann sich in den Ergüssen intellektuell flachbrüstiger Bauernfänger leicht verlieren. Daher kann es zwischendurch immer wieder mal Sinn machen, sich mit den Aussagen der Organisationen zu beschäftigen, welche die internationale Steuergesetzgebung maßgeblich bestimmen, allen vorweg die OECD.
Haben Sie EINE Wohnung (gemeint ist ein langfristig von Ihnen genutzter Wohnraum), dann sind Sie am Ort der Wohnung steuerlich ansässig. Und das sogar unabhängig davon, wie viele Tage im Jahr Sie dort anwesend sind.
Unser Rat an alle Mandanten ist daher:
Achten Sie darauf, dass Sie EINEN (und NUR EINEN) RICHTIGEN Wohnsitz (d.h. eine langfristig gemietete Wohnung, wo Ihre Sache drinstehen und die außer Ihnen niemand nutzt) haben und zwar in einem steuergünstigen Land Ihrer Wahl. Damit können Sie selbst bestimmen und kontrollieren, wo Sie steuerlich ansässig sind. Dieses Setup is praktisch nicht angreifbar.
Das gilt in besonderer Weise auch für digitale Nomaden und Perpetual Travelers.
Fazit
Ein verwirrendes Thema, das stellen wir schnell fest. Es hilft nicht, dass Begriffe durcheinander geworfen werden und neue Begriffe erfunden werden.
Dass die sog. „Territorialbesteuerung“ kein Allheilmittel und keine eierlegende Wollmilchsau ist, wird spätestens dann klar, wenn wir uns bewusst werden, dass fast alle westlichen Länder Auslandseinkünfte großteils „territorial“ besteuern, inklusive Deutschland.
Es macht daher keinen Sinn, sich bei der Suche nach einem steuergünstigen Wohnsitzstaat darauf zu fokussieren, ob der Staat ein territoriales Steuersystem hat oder nicht (dann können Sie auch gleich in Deutschland bleiben. Dort wird ja territorial besteuert).
Vielmehr müssen Sie sich die folgenden drei Fragen stellen:
Wie hoch ist mein Vermögen und meine Einkünfte? Es macht einen Unterschied, ob sie 100.000 Euro oder 5 Millionen Euro im Jahr verdienen.
Was für Einkünfte habe ich?
Besteht mein Einkommen aus Kapitalerträgen und passiven Einkünften im Ausland (der klassische Privatier), die meiner Vermögensverwaltung bedürfen, es aber nicht erforderlich machen, dass ich mich täglich aktiv für mehrere Stunden mit deren Management beschäftige?
Besteht mein Einkommen aus ausländischen Immobilieneinkünften (Vermietung, Veräußerung usw.)?
Muss ich „arbeiten“, um meine Einkünfte zu erzielen? Leite ich das Tagesgeschäft eines Unternehmens (inklusive eines Ein-Mann-Unternehmens) oder bin ich als klassischer Freiberufler bzw. Freelancer tätig?
Möchte ich eine festen, langfristigen Wohnsitz im Ausland etablieren oder plane ich als digitaler Nomade durch die Welt zu tingeln und nirgendwo eine Steuerpflicht auszulösen?
Basierend auf diesen Kriterien suchen Sie dann das beste Land für sich und Ihre Familie, „Territorialbesteuerung“ hin oder. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
“Territorialbesteuerung” hin oder her: 5 Beispiele aus der Praxis zur konkreten & realistischen steuerlichen Optimierung
Wir schmeißen nicht mit Kunstwörtern um uns, sondern helfen Mandanten konkret bei der steuerlichen Optimierung. Wen interessiert’s ob ein Land „territorial“ besteuert oder nicht? Deutschland besteuert territorial…. Am Ende zählt, was hinten rauskommt. Die Mandanten in den folgenden 5 Beispielen freuen sich jedenfalls über ihre niedrige Steuer.
Gerne helfen wir auch Ihnen dabei, Ihre Steuerlast per Umzug ins Ausland zu optimieren. Buchen Sie eine Beratung und wir legen los!
Beispiel 1
Frank hat passive Einkünfte in Höhe von 3 Millionen Euro pro Jahr aus diversen Kapitalanlagen im Ausland. Frank zieht mit seiner Familie in das wunderschöne Italien um. Dort bezahlt er 100.000 Euro Pauschalsteuer im Jahr, also 3% auf seine Einkünfte. Damit kann Frank gut leben.
Beispiel 2
Kirstin besitzt in Deutschland Immobilien, die Ihr einen Mieterlös von 250.000 Euro pro Jahr einbringen. Leider hat sie keine Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung, da Einkünfte aus in Deutschland gelegenen Immobilien immer dort besteuert werden.
Beispiel 3
Xaver hat Einkünfte aus Kryptowährungen (Verkauf, Staking usw.) in Höhe von 150.000 Euro pro Jahr. Er zieht nach Portugal um, wo diese Einkünfte momentan steuerfrei sind.
Beispiel 4
Charlotte ist Software-Entwicklerin. Sie verdient als Freiberuflerin 250.000 Euro im Jahr. Charlotte wird digitale Nomadin und tingelt durch die Welt. Sie hält sich in keinem Land länger als 90 Tage auf. Charlotte bezahlt nirgendwo Steuern. Um einen offiziellen Wohnsitz und eine Steuernummer zu haben, mietet sich Charlotte eine Wohnung in Irland (ihr weltweit einziger Wohnsitz).
Beispiel 5
Udo gründet ein Startup auf Malta, das im Bereich des Online Gaming tätig ist. Er hat aber keine Lust, selbst in Malta zu leben. Also zieht er nach Spanien um und meldet sich für den Beckham Law Status an. In Malta werden 5% Körperschaftsteuer fällig, 95% landen bei Udo steuerfrei in Spanien auf dem Konto.
So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen
Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland.
Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.
Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.
Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.
Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)
Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.
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Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung ins Ausland und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach Spanien, UK, Irland oder Malta (oder in anderes hier empfohlenes Land) im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?
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Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug ins Ausland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung ins Ausland sind.
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