Großbritannien

Steuerliche Fragen rund um die Verwendung von Kryptowährungen in Großbritannien

Kryptowährungen sind nicht nur im Hinblick auf finanzielle Aspekte ein relativ neues Terrain sondern werfen auch viele Fragen im Bezug auf ihre steuerliche Handhabung auf. 

Wichtig: Mit Brexit, dem Austritt Großbritanniens aus der EU, endete die Personenfreizügigkeit für EU-Bürger am 01. Januar 2021. Wer jetzt als EU-Bürger nach UK umziehen möchte braucht ein Visum. Dabei gibt es keine Sonderregeln oder Vereinfachungen für EU-Bürger. Die Visaoptionen sind in Ihrer Komplexität mit jenen in den USA und Australien zu vergleichen. Mehr erfahren Sie hier.

Bitcoin, Ether und Dash. Das sind die Namen der digitalen Währungen, auch Kryptowährungen, genannt die sich in den letzten Jahren wie ein Lauffeuer ausgebreitet haben und somit  gleichzeitig einen komplett neuen und Finanzmarkt erschufen. 

Kryptowährungen sind ein relativ neuer und komplizierter Vermögensgegenstand deren Ruf ihnen bereits weit vorauseilt. Die digitalen Zahlungsmittel sorgen gleichsam für Verwirrung, Verwunderung und Faszination unter der allgemeinen Bevölkerung. Einige Länder und deren Finanzbehörden haben Schwierigkeiten Kryptowährungen in ihren steuerlichen Regelungen einzuordnen. Frankreich hat letztes Jahr im Dezember Verbesserungsvorschläge zur Besteuerung von Kryptowährung abgelehnt während die französische Zentralbank sich nun dazu entschlossen hat staatliche Kryptowährung zu testen. Wie gesagt, Verwirrung und Faszination. Im United Kingdom sieht das nicht großartig anders aus. Allerdings hat die steuerliche Behörde HMRC weitgehend versucht die Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährung allgemein und verständlich sowie praxisbezogen festzulegen, unter der Voraussicht, dass sich diese Regeln flexibel und schnell ändern können, auf Grund der kontinuierlichen Veränderungen in diesem Bereich.

Zuallererst sollte man sich bewusst machen was Kryptowährungen sind und wie sie funktionieren:

Kryptowährungen sind kryptographisch, also digital verschlüsselte Repräsentationen von Werten oder vertraglich festgelegten Rechten auf Werte. Die Finanzbehörde HMRC betrachtet Kryptowährungen generell weder als richtige Währungen noch als Geldmittel. Kryptowährungen können überwiesen, gespeichert bzw. gespart werden oder elektronisch eingetauscht werden. Generell wird zwischen drei Formen von Kryptowährung unterschieden. Eintauschbare Wertmarken (exchange token), Wertmarken mit Nutzungswert (utility token) und Sicherheitswertmarken (security token). Jedoch ist die steuerliche Behandlung aller dieser Wertmarken von der Art und Weise ihrer Nutzung in einer bestimmten Situation abhängig und nicht von ihrer Beschaffenheit.

Exchange tokens werden als Zahlungsmittel verwendet und beinhalten solche Kryptowährungen wie bitcoin. Im Gegensatz zu utility und security tokens geben diese einem keinen Anspruch auf Waren oder Dienstleistungen.

Utility tokens bemächtigen den Inhaber zu bestimmten Dienstleistungen oder Waren. Sie werden normalerweise von Unternehmen ausgestellt und als Zahlungsmittel im Gegenzug für Waren akzeptiert.

Security tokens bemächtigen den Inhaber hingegen zu bestimmten Interessen und Ansprüchen gegenüber von Unternehmen, z.B. zu Gesellschaftsanteilen.

Was für Steuern werden wann fällig?

In den meisten Fällen, verwenden Inhaber von Kryptowährung diese als persönliche Investition, sprich sie dient zum Steigern des eigenen Vermögens oder als Zahlungsmittel für bestimmte Einkäufe. In diesem Falle sind die Inhaber von Kryptowährung verpflichtet die sogenannte Capital Gains Tax, also die Kapitalertragssteuer zu entrichten. Diese ist immer dann fällig wenn ein Vermögensgegenstand oder -wert zu einem Gewinn verkauft oder getauscht wird.

Im Falle von Personen, welche Kryptowährung in Form von Gehaltszahlungen durch ihren Arbeitgeber oder im Gegenzug für das Mining von Kryptowährung erhalten oder durch Bezug von Airdrops gilt dass auf diese Art von Vermögenswerten Einkommensteuer und National Insurance Beiträge gezahlt werden müssen. Zur Erklärung, der Begriff Mining lehnt sich an das ehemalige Goldschürfen an und bezieht sich auf die Entwicklung von Kryptowährung, also das digitale Gelddrucken welches durch den Bezug von digitalen Zahlungsmitteln im Gegenzug für die erbrachte Rechenleistung entlohnt wird. Als Airdrop versteht man den sogenannten Bezug von Kryptowährung durch Schenkung von tokens von den jeweiligen Anbietern. Dies geschieht um mehr Leute auf die Währung aufmerksam zu machen und sie weiter zu verbreiten. Oftmals sind Airdrops mit Gegenleistungen wie dem tweeten von bestimmten tweets oder ähnlichem verbunden.

In der weniger häufiger vorkommenden Gegebenheit, dass ein Unternehmen mit Kryptowährung handelt muss dieses Unternehmen Steuern auf die ertragenen Gewinne bezahlen und muss in Folge Einkommensteuer zu den gängigen Raten statt Capital Gains Tax entrichten. Dies ist auch der Fall, wenn Einzelpersonen mit Kryptowährung kontinuierlichen Handel durch deren ständigen An-und Verkauf betreiben zum Beispiel als sole trader. Wann genau der Handel mit Kryptowährung als Handel angesehen wird behält sich HMRC vor, allerdings muss dem Handel ein Vergleichsweise hoher Standard beiwohnen der mit dem Handel von Aktien und Gesellschaftsanteilen verglichen werden kann.

Zur Buchhaltung beim Handel mit Kryptowährung muss die Währung wie eine ausländische Währung betrachtet werden. Jegliche Verkaufe und Transaktionen müssen also zum gegebenen Zeitpunkt nach aktuellem Wechselkurs in Fiat Währung wie Pfund umgerechnet werden und beides gleichermaßen dokumentiert werden.

Kapitalertragsteuer auf Kryptowährung

In den allermeisten Fällen wird Kryptowährung als einmaliger persönlicher Vermögenswert bzw. Investition betrachtet und entweder zu einem Gegenwert verkauft oder anderweitige eingetauscht. Daraufhin ist wie beim Verkauf oder der Schenkung von anderen Vermögenswerten wie zum Beispiel von Immobilien die Kapitalertragssteuer fällig. Obwohl Kryptowährung als immateriell gilt wird sie wie ein gebührenpflichtiger Vermögensgegenstand gehandhabt da sie besitzt werden kann und ihr genauer Wert bestimmt werden kann. Wenn die Kryptowährung gegen andere Kryptowährung eingetauscht wird, Kryptowährung gegen Geld, Kryptowährung gegen Dienstleistungen oder Waren oder verschenkt wird fällt darauf Kapitalertragsteuer an. Diese wird reduziert wenn auf die Kryptowährung bereits Einkommensteuer entrichtet worden ist oder die Währung an eine Wohltätigkeitsorganisation gespendet wird. Die Höhe der Kapitalertragsteuer beträgt 10% auf Gewinne durch den Verkauf von Vermögensgegenständen für basic rate Steuerzahler und 20% als higher rate Steuerzahler.  Das bedeutet, dass auch dann die Kapitalertragsteuer zu entrichten ist wenn, Kryptowährung gegen jegliche Fiat Währung wie zum Beispiel Pfund eingetauscht wird. Die Kapitalertragsteuer wird aus dem eingetauschten Betrag der Kryptowährung in die Fiat Währung zum derzeitigen Wechselkurs berechnet. Gleiches gilt für die Besteuerung von Umtausch von Kryptowährung in Kryptowährung zu Gewinn. Die unterschiedlichen Währungen werden zu einem gültigen Wechselkurs in Fiat umgerechnet und so die Capital Gains Tax bestimmt.

Umsatzsteuer auf Kryptowährung

Auf Mining Dienstleistungen welche im Gegenzug mit Kryptowährung bezahlt werden sowie auf das Wechseln von Kryptowährung in Fiat Währung fällt keine Umsatzsteuer an. Auch Gebühren die über dem jeweiligen Wert der Kryptowährung liegen welche auf die Ausführung von Transaktionen mit Kryptowährung anfallen sind auch VAT befreit. Umsatzsteuer wird dann fällig wenn Unternehmen und Individuen Waren oder Dienstleistungen anbieten und einen Umsatz von mehr als £85.000 jährlich machen. Die Höhe der Umsatzsteuer wird zum aktuellen Wechselkurs berechnet. 

Kryptowährung Versteuerung

Kryptowährung Versteuerung Nicht eingetragenes Business (Individuen und Partnerschaften) Eingetragenes Unternehmen (limited company)
Einkommen welches nicht aus Handel stammt sondern aus Hobbies bzw. Spekulativen Aktivitäten wie z.B. Glücksspiel Generell nicht zu versteuern (hängt von HMRC ab) Generell nicht zu versteuern (hängt von HMRC ab) Meist verbietet die Satzung von Gesellschaften besagte Aktivitäten
Einkommen welches aus Handel entstanden ist Wird auf Einkommensteuer nach regulären Sätzen versteuert Wird auf Körperschaftsteuer nach regulären Sätzen versteuert
Gewinn durch die Veräußerung Wird auf Kapitalertragsteuer am Tag der Veräußerung versteuert Wird auf Körperschaftsteuer am Tag der Veräußerung versteuert

Steuerpflicht auf Kryptowährung bezüglich des Non-Dom Status 

Als non domiciled gelten alle Personen die zwar in Großbritannien leben aber nach britischem Recht offiziell in einem anderen Land ‘ständig wohnhaft’ sind.  Generell verfügen die meisten Einwanderer über einen Non-Dom Status, denn das ‘domicile’ zu deutsch der ‘ständige Wohnsitz’ ist in Großbritannien als das Geburtsland des Vaters bzw. bei Scheidungskindern als das Geburtsland der Mutter definiert. Der Non-Dom Status läuft aus steuerlicher Sicht nach 7 Jahren die innerhalb von 9 Jahren im UK verbracht worden sind ab. Danach ist ein Betrag von £30.000 zu entrichten wenn der Status verlängert werden soll. Viele Personen mit Non-Dom Status beziehen Vermögenswerte und Einkommen aus anderen Ländern und besteuern diese nach der sogenannten remittance basis. Die remittance basis besagt, dass sämtliches Auslandseinkommen im United Kingdom solange steuerfrei ist bis es nach Großbritannien überwiesen wird oder dort verbraucht wird. Dann wird es zu den üblichen Steuersätzen versteuert. Im Bezug auf die Kryptowährung hat HMRC festgelegt das sich die Besteuerung nach der lokalen Anwesenheit der token richtig, sprich solange jemand im UK wohnhaft ist, egal ob Non-Dom oder nicht so gelten die Krypto Token als UK lokalisiert. Das heißt jegliche Transaktionen mit Kryptowährung werden nach den oben beschriebenen Regeln besteuert auch wenn der Inhaber einen Non-Dom Status hat. Wenn Kryptovermögenswerte mehreren Personen gehören so wird der Anteil von der Person die im UK sesshaft ist nach den Regeln von HMRC behandelt.

Erfahren Sie hier mehr zum UK Visa für Unternehmer & Geschäftsleute.

So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland.

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfahren Sie mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Sie konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können.

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung ins Ausland beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung ins Ausland und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach Spanien, UK, Irland oder Malta (oder in anderes hier empfohlenes Land) im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug ins Ausland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung ins Ausland sind.

Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft im Ausland.

Die Wohnsitzverlagerung ins Ausland kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.