Das neue UK Innovator Founder Visum: Ein Rohrkrepierer?

Bereits 2022 strich die Regierung des Vereinigten Königreichs das bis dahin gültige Investoren-Visum kurzfristig und ersatzlos. Im letzten Monat, wir sprechen vom März 2023, gab das britische Innenministerium nun bekannt, dass auch die bisherigen Kategorien Startup-Visa und Innovator-Visa abgeschafft werden.

An deren Stelle tritt nun ausschließlich das sogenannte Innovator Founder Visa (IFV), zu Deutsch, das "Innovatoren & Gründer-Visum". Gab es bisher verschiedene Wege, so wird das Innovator Founder Visa nunmehr zum einzigen Weg zum Aufenthalt im Vereinigten Königreich für Unternehmer.

Tatsächlich hatten die Gesetze, auf denen die beiden verbleibenden Visa-Kategorien für Unternehmer beruhten, schwere Webfehler. Das Grundproblem dabei war, dass die endorsing bodies, also die "befürwortenden Stellen", die ausländische Innovatoren in Großbritannien für die Zulassung als Innovatoren empfehlen müssen, nicht direkt für ihre Beratungs- und Bestätigungsdienste bezahlt wurden und daher, da es sich dabei nicht etwa um Universitäten, sondern um privatwirtschaftliche Unternehmen handelt, oft "kreative" Wege einschlugen, um diese Aufgabe für sich lohnenswert zu machen. Letztlich lief dies meist auf die Frage hinaus: "Wenn ich Ihr Unternehmen empfehle, was ist dann für uns drin?"

Insoweit war der Wunsch nach einer umfassenden Neuregelung also prinzipiell nachvollziehbar, und das neue Innovator Founder Visa soll die Probleme lösen, die bisher bestanden.

Das britische Innenministerium ließ dazu verlauten, dass man mit dem neuen Innovator Founder Visa auch reformierte Regelungen für die befürwortenden Stellen einführt, um den Prozess zu optimieren, was zu einem einfacheren, benutzerfreundlicheren System für die Antragsteller führen werde. Aber tun sie das wirklich? Betrachten wir das neue britische IFV-Konzept etwas eingehender.

 

Wie sieht die Neuregelung mit dem Innovator Founder Visa konkret aus?

Schauen wir uns zuerst an, wo die Unterschiede zu den bisherigen Startup- und Innovatoren-Visa liegen. Das sind im Wesentlichen drei:

Wegfall des Mindestbetrags für Investitionen

Der herausstechendste Unterschied des IFV im Vergleich zum bisherigen Innovatoren-Visum ist, dass es hier keine Mindestinvestitionshöhe von GBP 50.000 geben wird. Die britische Regierung hofft, damit eine flexiblere Regelung für diejenigen zu schaffen, die bereits einen konkreten Plan für ein innovatives Unternehmen haben sowie über ausreichende Mittel für dessen Umsetzung verfügen.

Lockerung der Anforderungen hinsichtlich der Kontakte zwischen Unternehmen und befürwortender Stelle

Die bisherige starre Regelung beim Innovatoren-Visum, dass Bewerber sich nach sechs, zwölf und 24 Monaten mit ihrer befürwortenden Stelle eine gemeinsame Kontrolle/Überprüfung durchführen müssen, wurde zugunsten einer lockereren Verfahrensweise aufgegeben. Künftig soll es nur noch zwei "Checkpoints" geben, die den zeitlichen Bedürfnissen neuer Bewerber im Rahmen ihrer spezifischen Geschäftsentwicklung mehr entgegenkommt. Die Abkehr von den festgelegten Kontrollpunkten soll dazu beitragen, den Druck auf die Unternehmen zu verringern, der sich aus diesen starren Zeitplänen ergab.

Antragsteller, die die bisherige Anforderung von GBP 50.000 nicht erfüllt hätten, können nun zudem von Anfang an eine Aufenthaltsgenehmigung für drei Jahre erhalten, anstatt des einen Jahres, das Antragstellern im Rahmen des Startup-Visum-Verfahrens nach den bisherigen Regelungen gewährt wurde.

Zulassung von Nebentätigkeiten

Unter dem neuen Innovator Founder visa-Regime ist es Bewerbern nun gestattet, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Dies allerdings nur, sofern diese Nebentätigkeit mindestens dem Qualifikationsniveau RQF Stufe 3 entspricht. Der RQF (Regulated Qualifications Framework) Stufe 3 in Großbritannien entspricht in etwa der deutschen Hochschulreife bzw. der österreichischen Matura.

Die Zulassung von Nebentätigkeiten ist ein Zugeständnis an die Lebenswirklichkeit echter Entrepreneurs. Diese arbeiten, um ihren Lebensunterhalt vorerst zu sichern, sehr oft noch für andere Unternehmen, während sie ihr eigenes Vorhaben auf den Weg bringen.

 

Kleine und große Haken beim neuen UK Innovator Founder Visa

Das "kleinere" Problem beim neuen Innovator Founder Visa ist, dass die eingangs erwähnte Abschaffung der Mindestinvestitionshöhe natürlich nur jenen Unternehmen nutzt, die keinen größeren Kapitalbedarf haben, um den Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können.

Unternehmen hingegen, die erst eine beträchtliche Kapitalspritze benötigen, stehen vor dem Problem, dass die befürwortenden Stellen weiterhin verlangen können, dass der Antragsteller bereits über die erforderlichen Mittel für die Gründung und den Betrieb des Unternehmens, üblicherweise für mindestens die nächsten zwölf Monate, verfügt. Wie sie das leisten sollen, bleibt dann den Unternehmen überlassen. Keine wirklich Startup- oder Gründer-freundliche Regelung.

Das wirklich Hahnebüchene am neuen IFV-Regime ist jedoch, dass das britische Innenministerium für das Founder Innovator Visa die Zahl der befürwortenden Stellen von bisher ca. 60 auf drei (!) reduziert hat. Künftig wird also von neuen Antragstellern verlangt, eine Bestätigung einer von nur noch drei (!) Organisationen einzuholen - statt wie bisher aus etwa 60 auswählen zu können.

Zudem legte die Regierung das Honorar fest, welches die drei verbleibenden bestätigenden Stellen von den Visa-Bewerbern verlangen dürfen - Insidern zufolge ein nicht sehr attraktives!

Experten britischer Unternehmen, die ausländische Gründer und Unternehmen mit Visa-Dienstleistungen unterstützen, sagen nun, dass es dadurch in der gesamten Sparte zu ernsthaften Engpässen kommen wird. Nachvollziehbar, wenn nur noch drei Organisationen, die dafür auch noch schlecht bezahlt werden, sämtliche Anträge bearbeiten sollen.

Ironischerweise erklärte das britische Innenministerium bei der Bekanntgabe dieser neuen Regelungen (sinngemäß) allen Ernstes, dass es 'wichtig sei, dass das Vereinigte Königreich weiterhin unternehmerische Talente aus dem Ausland anzieht, um die Entwicklung neuer innovativer Unternehmen im Vereinigten Königreich zu fördern'. Britischer Humor geht anders!

Erfahren Sie hier mehr zum UK Visa für Unternehmer und zu EU-Bürger im UK: Visa & britisches Ausländerrecht nach Brexit.

 

Fazit

Man muss es wohl tatsächlich so deutlich sagen: Allem Anschein nach hat die britische Regierung keinerlei Interesse an Ausländern, selbst an solchen nicht, die im Vereinigten Königreich unternehmerisch tätig werden wollen.

Die Tatsache, dass die aktuelle britische Regierung, wie beim neuen IFV, bewusst Gesetze und Verordnungen verabschiedet, die es Ausländern immer schwerer macht, im Vereinigten Königreich zu leben, lässt leider kaum einen anderen Schluss zu.

 

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