Kontoeröffnung & Banking im Ausland

Konto in der Schweiz eröffnen

Perspektive Ausland Podcast: Schweizer Konto: Top-Wahl für den Vermögensschutz?

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland. Zu Gast: Enzo Caputo. Hören Sie jetzt rein.

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Oft heißt es: „Smarte Anleger investieren diversifiziert. Sie diversifizieren das Währungsrisiko und investieren global sowie nach Industrien diversifiziert in mehrere Anlageklassen.“ Eine Möglichkeit dazu ist es, ein Konto in der Schweiz zu eröffnen.

In der Vergangenheit haben wir die Eröffnung eines Kontos in der Schweiz relativ uneingeschränkt gutgeheißen. Mit diesem Artikel wollen wir diese Einschätzung etwas relativieren und, nicht zuletzt aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, ein differenziertes Bild zeichnen. Nach einigen grundlegenden Information wollen wir hier nun die Vor- und Nachteile eines Kontos in der Schweiz betrachten und was man, wenn man ernsthaft diesen Schritt erwägt, beachten und berücksichtigen sollte.

 

Wer kann ein Konto in der Schweiz eröffnen?

Ein Bankkonto in der Schweiz eröffnen als deutscher oder österreichischer Staatsbürger ist relativ einfach. Denn auch in der Schweiz gibt es ein Pendant zum „Jedermann-Konto“, es heißt es nur anders. Ob das wiederum sinnvoll ist, darauf kommen wir noch.

 

Was muss man bei der Eröffnung eines Kontos in der Schweiz beachten?

Zunächst ist es grundsätzlich völlig legal, Geld im Ausland, also auch in der in der Schweiz, anzulegen. Zu beachten sind dabei allerdings nationale und internationale Embargos gegen bestimmte Staaten, zu denen die Schweiz natürlich nicht gehört. Da die Schweiz aber auch kein Teil der EU ist, sind gewisse Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bzw. der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie zollrechtliche Meldepflichten zu beachten.

Meldepflichten nach dem AWG und der AWV

Geld in die Schweiz bringen ist kein Problem, aber in Deutschland ansässige natürliche und juristische Personen müssen Zahlungen von mehr als EUR 12.500, die sie an einen Ausländer leisten oder von einem Ausländer erhalten, der Bundesbank melden.

Daraus folgt, dass reine Kontenüberträge von der Meldepflicht befreit sind. Wer Geld von einem inländischen auf ein ausländisches Konto überweist, das jeweils derselben Person gehört, muss es also zunächst nicht melden.

Nutzt ein in Deutschland lebender Deutscher dieses Geld auf seinem Schweizer Konto dann aber dazu, um sich in der Schweiz Güter und Dienstleistungen zu kaufen, die jeweils mindestens EUR 12.500 kosten, wäre dies, unabhängig von der Währung, meldepflichtig. Tatsächlich sind letztere Transaktionen für die deutschen Behörden aber nicht nachzuvollziehen. Was das für die Ahndung solcher Verstöße gegen die Meldepflicht bedeutet, überlassen wir Ihrer Phantasie.

Zollrechtliche Meldepflichten

Diese sind zu beachten, wenn man Bargeld aus der Europäischen Union aus- oder in diese einführt, und sie beruhen auf der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dabei wird formal zwischen anmeldepflichtigen Barmitteln und anzeigepflichtigen gleichgestellten Zahlungsmitteln unterschieden. Zu den Barmitteln zählen Bargeld, Aktien, Sparbriefe, Wechsel und (Reise-) Schecks.

Mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von mindestens EUR 10.000 müssen bei der Ein- oder Ausreise in die EU bei der zuständigen Zollstelle schriftlich mittels Formblatt 0400 „Anmeldung von Barmitteln“ angemeldet werden.

Zu den gleichgestellten Zahlungsmitteln zählen insbesondere Sparbücher, elektronisches Geld sowie Edelmetalle und Edelsteine, sofern diese nicht als Waren zu deklarieren sind. Für sie gilt nur eine Anzeigepflicht, d.h. wer mit gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von mindestens EUR 10.000 in die EU ein- oder aus ihr ausreist, muss dies auf Nachfrage dem Zollbediensteten mündlich anzeigen.

 

Lohnt sich ein „Feld-, Wald- und Wiesenkonto“ in der Schweiz?

Schweizer Bankkonto Vorteile: Die Gründe, warum deutsche, österreichische, aber auch Staatsbürger vieler anderer Staaten über ein Konto in der Schweiz nachdenken, sind vielfältig. Manche denken, sie können so ihr Geld vor dem heimischen Fiskus schützen, andere vor privaten Gläubigern. Andere wollen ihr Währungsrisiko reduzieren und wiederum andere halten ein Schweizer Konto einfach für sicherer. 

Was davon ist tatsächlich noch richtig? Leider nicht allzu viel! Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag in der Rubrik Kontoeröffnung & Banking im Ausland “Ist der Schweizer Exzeptionalismus am Ende?”. 

Beginnen wir aber mit dem Positiven: PostFinance, ehemals Schweizer Postbank, bietet in der Schweiz die Grundversorgung im Finanzdienstleistungssektor. Bestehen keine aufsichtsrechtlichen Bedenken (hauptsächlich im Sinne der Geldwäscheprävention), kann man als Deutscher oder Österreicher dort ein Konto eröffnen. PostFinance bietet ein Sparkonto für Ausländer an. 

Die Kontoführungsgebühren betrugen bei unserer letzten Überprüfung monatlich CHF 25,00 bei Wohnsitz im Ausland. Mit dem Sparkonto, das wie ein Girokonto genutzt werden kann, erhält man natürlich auch eine IBAN. Man kann dieses Konto in Schweizer Franken oder in Euro eröffnen. Wer es in Schweizer Franken eröffnet, hat im Rahmen der Geldwäscheprävention auch gleich der „Bezug zur Schweiz“ hergestellt. Auch mit einem in Schweizer Franken geführten Konto kann man Transaktionen in Euro ohne Gebühren tätigen. Eine Bonitätsprüfung wird bei Kontoeröffnung nicht durchgeführt und es erfolgt auch keine Schufa-Meldung.

Die Eröffnung des ersten Kontos ist bei jedem Schweizer Postamt mit PostFinance-Emblem möglich, aber nur persönlich! Zur Eröffnung benötigt man einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis und seine Steuer-ID. Weitere Konten, z.B. in einer anderen Währung, können dann ggf. online eröffnet werden. 

Alle Kontounterlagen sowie alle Dokumente und Geräte für das Online-Banking werden an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt. Man sollte ggf. unbedingt nach Online-Banking fragen. Ohne dieses kann das Konto von Deutschland oder Österreich aus nicht genutzt werden. Wer möchte, erhält eine PostFinance-Card. Mit dieser lässt sich aber nur Geld an den Automaten von PostFinance abheben. Deponiert man CHF 10.000 oder mehr auf dem Konto, erhält man i.d.R. zudem eine weltweit gültige Maestro-Karte. 

So weit so gut, denkt man da vielleicht, wenn man von dem Aufwand, das Konto persönlich eröffnen zu müssen und den vergleichsweise hohen monatlichen Gebühren einmal absieht. Nur, die Rahmenbedingungen haben sich über die Jahre, teils schon Jahrzehnte, entscheidend geändert:

Die Zinsen, die man in der Schweiz auf sein Guthaben bekommt, halten sich in bescheidenen Grenzen. Das Schweizer Portal moneyland.ch gibt die besten Zinssätze bei Sparkonten bei den fünf größten Schweizer Banken an. Sie liegen demnach derzeit zwischen 0,5% und 0,85%. Dabei ist auch die PostFinance mit maximal 0,7%, allerdings nur bei Einlagen bis CHF 50.000. Wer mehr auf dem Konto hat, bekommt nur noch 0,25%. Und wer sein Konto in Euro führt, bekommt bis EUR 80.000 Einlage nur 0,01% und darüber 0,00%, also gar keine Zinsen mehr.

Wer sein schweizer Bankkonto, was die meisten wohl tun, in Schweizer Franken (CHF) führt, profitiert im Bestfall von sich günstig entwickelnden Wechselkursen, trägt aber natürlich auch das entsprechende Risiko im umgekehrten Fall. Viele gehen davon aus, dass der Euro künftig deutlich an Wert verlieren wird und flüchten in den Schweizer Franken. Natürlich kann man das tun, aber hier sollte man auf jeden Fall wissen, was man tut und wie man es tut, um mögliche Verluste zu vermeiden. Zudem muss man sich auch selbst um die Erfassung und Abrechnung der Steuern kümmern. Das ist aufwendig, mühsam und kompliziert. Nicht alle Schweizer Banken können deutsche Steuerunterlagen anfertigen. Und wenn, dann fallen dafür in der Regel Kosten an. Die vergleichsweise hohen Kontoführungsgebühren tun ihr Übriges.

Was die Sicherheit angeht, bringt der Standort Schweiz deutschen oder österreichischen Anlegern auch keine Vorteile mehr. Schweizer, deutsche und österreichische Banken sind ähnlich kapitalisiert. Der Anlegerschutz ist in beiden Ländern ebenfalls nahezu identisch: In der Schweiz sind CHF 100.000 pro Person und Bank abgesichert, in Deutschland und Österreich sind es EUR 100.000.

Apropos Sicherheit: Wer denkt, dass er sich mit einem Schweizer Konto dem deutschen Fiskus oder privaten Gläubigern entziehen kann, wird wohl am herbsten enttäuscht. Sagen wir es deutlich: Das Schweizer Bankgeheimnis ist Geschichte!  Und zwar spätestens seit 01. Juni 2016, wie wir in unserem oben genannten Beitrag „Ist der Schweizer Exzeptionalismus am Ende?“ ebenfalls ausführen. Die Konten von Ausländern in der Schweiz sind mit Deutschland vollständig rechtskonform. Bittet eine deutsche Behörde um Amtshilfe, überschlagen sich die Schweizer förmlich vor diensteiligem Gehorsam und auf deutschen Wunsch ist ein Schweizer Konto schneller gesperrt als eine Zunge an einem vereisten Brückengeländer festfriert. Wer also Schwierigkeiten mit dem deutschen Fiskus hat, für den sind Schweizer Konten denkbar ungeeignet. Die Schweizer Behörden sind bei Ausländern gnadenlos.

Und ja, natürlich hat die Schweiz auch den globalen OECD-Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard) verabschiedet und für das Jahr 2017 erstmals umgesetzt. Der Informationsaustausch betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen mit Sitz im Ausland. Gemeldet wird an den Wohnsitzstaat. Ausgetauscht werden Informationen über die persönlichen Daten (Adresse, Geburtsdatum und ggf. auch die Steuer-ID) des Kontoinhabers vom Nummernkonto Schweiz und des wirtschaftlich Berechtigten sowie die Kontonummer und alle Arten von Kapitaleinkünften, Gesamterlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Vermögensgegenständen sowie den Saldo des Kontos am Jahresende.

Wir wollen an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, was sich aus dem bisher Gesagten eigentlich schon logisch ergibt: Ein Konto in der Schweiz bringt keinerlei wie auch immer geartete steuerliche Vorteile für deutsche, österreichische oder sonstige in der EU ansässige Staatsbürger!

Wen all das nicht stört, weil er sich mit seinem Konto in der Schweiz nur vor privaten Gläubigern schützen möchte, dem sei auch dieser Zahn weitgehend gezogen. Gläubiger, die über einen vollstreckbaren Titel verfügen, können gemäß § 802l ZPO sämtliche inländischen Konten eines Schuldners ausfindig machen. Der mit der Vollstreckung des Titels beauftragte Gerichtsvollzieher hat die Möglichkeit über das Bundeszentralamt für Steuern alle Kontostammdaten des Schuldners abzurufen, die Konten so ausfindig zu machen und anschließend zu pfänden. Die Gerichtsvollzieher und Sozialbehörden nutzen dieses Instrument auch eifrig. Die Daten, die im Rahmen des OECD-Informationsaustausches über im Ausland ansässige Personen erhoben werden, dürfen für diese Zwecke verwendet werden. Die Kosten für den Gläubiger mögen hoch sein, aber gerade wer viel Geld schuldet, sollte sich nicht darauf verlassen, dass sein Gläubiger die Kosten scheut. Erfahren Sie hier mehr zur Eröffnung eines Auslandkontos.

 

Wann ist ein Konto in der Schweiz wirklich sinnvoll?

Ist nun ein schweizer Bankkonto für Deutsche und Österreicher sinnvoll? Die Frage ist aus unserer Sicht einfach zu beantworten: Wer mindestens CHF 250.000 in der Schweiz, am besten bei einer Privatbank, deponiert und zudem plant, sein Vermögen in der Schweiz verwalten zu lassen, für den kann es sich durch aus lohnen.

Allerdings sollte die Vermögensverwaltung dann nicht von der Bank gemacht werden, bei der man das Geld deponiert hat, sondern von einem unabhängigen Schweizer Vermögensverwalter. Hier stellen wir sehr gerne den Kontakt für Sie her.

Die Bank stellt neben den Anlagekonten auch Girokonten, Kreditkarten, etc. zur Verfügung und verdient folglich vor allem an den Gebühren. Sie erhält aber keine Prozente, was die Vermögensverwaltung betrifft. Erfahren Sie hier mehr darüber, was Sie bei einem Offshore-Konto beachten sollten und Wie man ein deutsches Girokonto ohne Wohnsitz in Deutschland eröffnet.

 

Zusammenfassung

Wer sich lediglich vor Währungsrisiken schützen möchte, kann natürlich weiterhin ein Feld-, Wald- und Wiesenkonto in der Schweiz eröffnen, wenn er die Kosten nicht scheut. Allerdings gibt es hier auch andere Alternativen, die möglicherweise attraktiver sind.

Wirklich interessant kann ein Konto in der Schweiz aber vor allem dann sein, wenn man hohe Summen dort deponiert und einen unabhängigen Vermögensverwalter einsetzt. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne mit einem persönlichen Beratungsgespräch als Ratgeber zur Seite.

Erfahren Sie auch mehr zu den Themen Wohnsitz in der Schweiz, Unternehmen in der Schweiz und Steuern in der Schweiz, die verglichen mit Deutschland, viel niedriger sind. 

Wenn Sie daran interessiert sind, auch über das Leben und Arbeiten im Ausland und Steuervorteile in verschiedenen Ländern zu lesen, besuchen Sie unseren Podcast Perspektive Ausland und unsere Websites Auslandsunternehmen und st.matthew.

 

 

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