Wie kann ich durch ein Unternehmen in den USA ein Visum erhalten?
Die United States of America sind für viele Europäer schon sehr lange das gelobte Land. Mit der USA verbindet man nahezu grenzenlose Freiheit, ein selbstbestimmtes Leben, mit nur wenig Bürokratie, und vor allem Chancen. Auch das Land selbst ist so vielseitig und hat so viel zu bieten.
Doch eine der vielleicht größten „gefühlten“ Hürden bei einem geplanten Wohnsitzwechsel in die USA ist das Visum. Denn immer wieder kommt es vor, dass Ausländern die Einreise verweigert wird, wenn Sie beispielsweise eine bestimmte Nationalität haben oder im vergangenen Jahr ein Land auf der „schwarzen Liste“ besucht haben.
Für erfolgreiche Unternehmer ist es jedoch in den allermeisten Fällen möglich, ein Visum zu bekommen. Je nachdem, ob Sie Investor, Unternehmer oder Start-up Gründer sind, eignen sich verschiedene Visa. Welche Visatypen infrage kommen und welche US-Gesellschaft für einen Visumsantrag geeignet ist, erfahren Sie in unserem aktuellen Podcast mit dem Steuerexperten Sebastian Sauerborn. Er selbst hat fast 10 Jahre in den USA gelebt und fünfmal den Prozess des Visaantrags durchgemacht.
Welches Visum für Unternehmer?
Wer als Unternehmer oder Freiberufler auf eigene Faust in die USA ziehen will, benötigt immer ein entsprechendes Visum. Auch wenn es in den USA nicht immer so einfach ist ein Visum zu erhalten, gilt auch hier der Grundsatz: Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg!
Wer bereit ist tatsächlich unternehmerisch in den USA etwas zu bewegen, etwas Zeit und Geld nicht scheut und mit einem US-Immigration-Anwalt zusammenarbeitet, der hat mit den Visumarten USA gute Chancen.
Für Unternehmer gibt es mehrere Visatypen, die infrage kommen: ein E-1 Handelsvisum, ein E-2 Investorenvisum, eine EB-5 Green Card, ein L-1 Visum oder insbesondere für Startup-Gründer das IEP.
Wenn Sie für ein Unternehmen tätig sind bzw. eins innehaben, welches einen Standort in den USA eröffnet, kommt das L-1 A Visum für Sie infrage. Mit diesem Visum können führende Mitarbeiter in die USA transferiert oder entsendet werden, um den US-Betrieb für eine Niederlassung, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft oder Filiale eines multinationalen Unternehmens aufzubauen. Dieses Visum ist für maximal 7 Jahre gültig und kann in eine Greencard umgewandelt werden.
Das E1-Visum ist für Geschäftsleute aus US-Abkommensstaaten (z.B. die DACH Länder), deren Unternehmen bereits substanzielle Geschäfte in den USA tätigt. Mit diesem Visum können Sie in den USA leben und arbeiten. Es ist unbegrenzt gültig, muss aber alle zwei Jahre erneuert werden.
Für Investoren und Unternehmensgründer eignet sich in den meisten Fällen das E-2 Investorenvisum. Wer dem American Dream folgt und in den USA ein Unternehmen gründen will, kann mitunter schon für eine geringe Investitionssumme ab $35.000 ein Visum beantragen. Der Investitionsbetrag ist nicht vorgeschrieben. Im Prinzip richtet sich die Investition nach der Branche und wie viel Sie benötigen, um Ihr US-Unternehmen aufzubauen oder zu kaufen.
Für die Tätigung der Investition, muss eine US-Gesellschaft gegründet werden. In den meisten Fällen eignet sich eine C-Corporation, manchmal auch eine LLC (Limited Liability Company). Für den Visumsantrag muss der Investor dann nachweisen, dass er die Kontrolle über das US-Unternehmen innehat, oder mindestens einen Anteil von 50 Prozent besitzt. Je nach Investitionsbetrag wird das Visum für 2 bis 5 Jahre erteilt.
Für ausländische Gründer von Startup-Unternehmen gibt es noch eine weitere Möglichkeit, sich länger in den USA aufzuhalten: Das International Entrepreneur Parole Programm, kurz IEP. Dieses Programm bietet talentierten Unternehmern die Chance, ein Unternehmen in den USA zu gründen oder auszubauen. Voraussetzungen für das IEP sind ein spezielles Abkommen zwischen den USA und dem Herkunftsland, der mehrheitlich ausländische Besitz der Firma und eine Investition.
Auf unserer Website uskanzlei.com erhalten Sie noch mehr Informationen zu den einzelnen Visakategorien und erfahren, was Sie bei der Beantragung beachten müssen.
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