Welche Fallstricke ergeben sich für nicht in Großbritannien ansässige Geschäftsführer von UK-Unternehmen?

Es ist für Unternehmen in Großbritannien nicht unüblich, einen nicht im UK ansässigen Geschäftsführer zu beschäftigen. Dieser ist auch dafür verantwortlich, dass das Unternehmen die jeweiligen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt, wobei sich bei der Erfüllung dieser einige Schwierigkeiten ergeben können.

Wann ist eine Einkommensteuer im UK zu entrichten?

Zunächst gilt es die Einkünfte zu ermitteln, welche der Geschäftsführer-Tätigkeit zuzurechnen sind. Ist der Geschäftsführer ausschließlich außerhalb des Vereinigten Königreichs tätig und nicht dort ansässig, ist es eher unwahrscheinlich, dass eine Verpflichtung zur Zahlung der Einkommensteuer (PAYE, pay as you earn) entsteht. 

Beginnt der nicht ansässige Geschäftsführer jedoch auch im Vereinigten Königreich zu arbeiten, könnte dies für das britische Unternehmen eine PAYE-Verpflichtung mit sich bringen. 

Wie verhält es sich mit den zu zahlenden NIC-Beiträgen?

Die Regelungen bezüglich der zu zahlenden NIC-Beiträge (National Insurance Contributions) sind jedoch zum Teil recht schwer verständlich. Grundsätzlich sind NIC-Beiträge immer dann zu entrichten, wenn eine Person im UK erwerbstätig ist. 

Es gilt jedoch auch zu prüfen, ob eventuell die EWR-Verordnungen über soziale Sicherheit oder ein Gegenseitigkeitsabkommen mit dem Heimatland des Geschäftsführers gelten. Dies könnte nämlich bedeuten, dass der jeweilige Geschäftsführer den Sozialversicherungsvorschriften seines Heimatlandes und nicht jenen des Vereinigten Königreichs unterliegt.

Nähere Ausführungen zu diesem Thema finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.stmatthew.de/fallstricke-und-gefahren-bei-der-besteuerung-nicht-ansaessiger-geschaeftsfuehrer-oder-directors

Ferner können Sie sich auch von der Steuerkanzlei St.Matthew ausführlich zu diesem Thema beraten lassen.

 
 
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