Irland beschließt 15% Körperschaftsteuer für große Unternehmen
Die G-7- und G-20-Staaten haben sich im Sommer darauf geeinigt, gemeinsam gegen Steuerhinterziehung vorzugehen und Steuervorschriften weltweit anzugleichen. Der Plan würde multinationale Unternehmen dazu zwingen, dort Steuern zu zahlen, wo sie agieren und somit, anders als bislang, nicht nur dort, wo sie ihren Hauptsitz haben. Angedacht ist ein globaler Körperschaftsteuersatz 15 Prozent.
Die Republik Irland hat mit 12,5 Prozent einen der attraktivsten Steuersätze für Unternehmen weltweit und hatte sich bisher geweigert, sich dem Plan anzuschließen. Verschiedene irische Vertreter hatten den niedrigen Steuersatz vehement verteidigt und argumentiert, er sei ein Instrument, um Unternehmen in eine kleine Wirtschaft zu locken.
Am Donnerstagabend bestätigte Irlands Finanzminister Paschal Donohoe, dass das Kabinett einer Erhöhung der Körperschaftsteuer von 12,5 Prozent auf 15 Prozent für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro zugestimmt hat.
Irland zeigt sich kompromissbereit
Donohoe verwies auf die Vielzahl an Ländern, die an dem Vereinbarungsprozess beteiligt gewesen sind und auf die Kompromisse, die von vielen eingegangen wurden. Er empfindet das Abkommen, in der Form in der die Regierung zugestimmt hat, als ausgewogen und fairen Kompromiss.
Nach Schätzungen des irischen Finanzministeriums würde der Beitritt zu diesem globalen Abkommen die Steuereinnahmen des Landes um zwei Milliarden Euro pro Jahr verringern. Darüber hinaus ergab eine Meinungsumfrage für die Irish Times, dass die Mehrheit der Wähler in Irland der Meinung ist, die Regierung solle ihre Haltung nicht ändern.
Der Sinneswandel Irlands, welches sich lange gegen die Vereinbarung ausgesprochen hatte, folgte auf einen überarbeiteten Text. Die ursprüngliche Vereinbarung sah einen Körperschaftsteuersatz von mindestens 15 Prozent vor, der nun auf 15 Prozent aktualisiert wurde. Dies kann als ein Zeichen gegen eine Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt verstanden werden. Außerdem wurde Irland zugesichert, den niedrigeren Steuersatz für kleinere Unternehmen im Land beibehalten zu dürfen.
Ungarn zögert, Frankreich fordert Beschluss
Am Mittwoch verriet Péter Szijjártó, ungarischer Außen- und Handelsminister, dass in den ersten Gesprächen von einem Körperschaftsteuersatz von 21 Prozent die Rede war. In Ungarn liegt der Steuersatz aktuell bei neun Prozent. Dementsprechend sieht Szijjártó die 15 Prozent in der Mitte. Dem Land wäre allerdings eine Vereinbarung über eine zehnjährige Umsetzungsfrist lieb. Dies würde die Wahrscheinlichkeit zu Ungarns Beitritt erhöhen, so der Außen- und Handelsminister.
Der französische Finanzminister Bruno Le Maire, ein entschiedener Befürworter des globalen Steuerabkommens, spricht von einem bevorstehenden Abschluss. Die Verabschiedung des Abkommens über das neue internationale Steuersystem soll, wenn es nach ihm geht, bis Ende Oktober geschehen. Konkret denkt Le Maire an das G-20-Treffen am 30. und 31. Oktober in Rom.
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Die Einfuhr einer globalen Mindeststeuer würde insbesondere große multinationale Unternehmen treffen. Das Beispiel Irland zeigt, es bedarf immer einer gründlichen Einzelfallbetrachtung. Sofern Sie Ihre persönliche Zukunft im Ausland sehen, setzen Sie sich gerne mit uns in Kontakt. Wir können auf jahrelange praktische Erfahrung im Bereich internationale Steueroptimierung zurückgreifen. Neben einer sorgfältigen Planung und einer gründlichen Beratung bieten wir eine umfassende Betreuung bei der Umsetzung Ihrer Pläne.